DasErste.de - Springe direkt zu

Inhalt.
Hauptnavigation.
Weitere Inhalte.

21.03.2010

Plusminus
Inhalt

Rückschau: Bankenrettung

Kreditwirtschaft gefordert 

 

Bankentürme in Frankfurt; Bild: WDR Bild vergrößern Bildunterschrift: Wer soll für die Bankenkrise aufkommen? ]
(© WDR) von Michael Houben

Der Crash ist ausgeblieben, die großen deutschen Banken haben den Sturm überlebt. Viele machen schon wieder Gewinne. Die HypoVereinsbank meldete im ersten Halbjahr 2009 einen Gewinn von 372 Millionen Euro, die deutsche Bank sogar über 3,1 Milliarden. Aktionäre können sich also über steigende Kurse und Dividenden freuen. Zu verdanken haben sie das dem von der Bundesregierung eingesetzten SoFFin, der bisher Garantien und Eigenkapital in Höhe von 153 Milliarden vergeben hat. Und den finanziert der Steuerzahler.

Allein für die Bankenrettung haftet jeder Deutsche so mit bis zu 2.000 Euro. Für eine sechsköpfige Familie vom Kleinkind bis zur Oma macht das 12.000 Euro. Natürlich wird der Staat nicht die gesamte Summe aufbringen müssen. Einen Teil der Garantien wird der Staat nicht einlösen müssen, einen Teil des zur Verfügung gestellten Eigenkapitals wird der Staat auch zurückerhalten. Wie viel die Bankenrettung am Ende kosten wird, kann heute niemand berechnen – Schätzungen schwanken zwischen 20 und 50 Milliarden Euro. Bis heute sieht es so aus, als ob diese Summe im Lauf der nächsten Jahre allein von den Steuerzahlern aufgebracht werden muss.

Und die Banken selbst? Immerhin: Banken, die vom SoFFin durch Garantien oder Eigenkapitalhilfen gerettet wurden, müssen dafür Gebühren zahlen. Aber nicht alle Geretteten müssen zahlen. Wenn die Hypo Real Estate nicht gerettet worden wäre, hätte zum Beispiel auch die Deutsche Bank Milliarden, die sie dort angelegt hatte, abschreiben müssen. Doch weil die Deutsche Bank selbst keine Garantien erhielt, zahlt sie auch nichts für die Rettungsaktion. Für andere Banken gilt das ebenso. Viele Experten halten das für falsch.

Banken haftbar machen

Montage: Familie vor Frankfurter bankenviertel; Bild WDR-TV-Bild Bild vergrößern Bildunterschrift: Eine sechsköpfige Familie haftet für die Bankenrettung mit bis zu 12.000 Euro. ]
Bundespräsident Horst Köhler fordert von der Politik nicht nur mehr Anstrengungen zur Zähmung der Finanzmärkte, sondern beklagt auch, dass die Diskussion darüber, wer die Kosten der aktuellen Krise eigentlich trage, „noch nicht einmal ernsthaft begonnen“ habe. Auch Professor Udo Reifner, Direktor des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen, hält es für fatal, dass die Banken - bis zur nächsten Krise - so weitermachen wie bisher, und dass in der Zwischenzeit die Steuerzahler, der Staat und natürlich auch die Arbeitnehmer diese Lasten tragen müssen. Ähnlich argumentiert Professor Jan Pieter Krahnen, Chef des Center for Financial Studies in Frankfurt und Berater der Bundesregierung. Die Banken müssen seiner Meinung nach an den erwarteten Verlusten durch künftige Bankenkrisen ganz anders beteiligt werden.

Bisher wurde dafür eine Finanzmarktsteuer vorgeschlagen - oder eine Börsenumsatzsteuer. Aber diese Vorschläge sind nach der Wahl wieder in der Versenkung verschwunden. Und es geht nach Einschätzung von Experten ohnehin einfacher. Professor Krahnen schlägt so etwas wie einen Versicherungsvertrag vor. „Auch in anderen Bereichen, etwa im Pkw-Bereich kennen wir das, dass künftig mögliche Schäden in eine Versicherungsprämie dem Nutzer angelastet werden“, sagt er. Eine Art Konkursversicherung für Banken gibt schon seit 30 Jahren: Die Verbände der Kreditwirtschaft haben Einlagensicherungsfonds eingerichtet. In dem des deutschen Bankenverbandes sind zum Beispiel alle Privatbanken Deutschlands organsiert.

Für jeweils 100 Euro, die eine Bank von einem Kunden erhält, muss sie pro Jahr 0,3 Promille, also 3 Cent, in den sogenannten Feuerwehrfonds einzahlen. Und falls eine Bank Insolvenz anmeldet, sind damit alle Spareinlagen abgesichert - theoretisch mit vielen hundert Millionen Euro je Kunde. Allerdings: Wie viel Geld im Rettungsfonds angesammelt wurde, darüber verweigert der Bundesverband deutscher Banken bis heute jede Auskunft. Und das wohl aus gutem Grund: Als zu Beginn der Finanzkrise die eher kleine deutsche Filiale der amerikanischen Lehman Brothers pleite ging, reichte das „Löschwasser“ des Feuerwehrfonds schon nicht mehr. Eine Fehlkonstruktion findet Professor Krahnen. Er beklagt, dass die bisherigen Einlagensicherungsfonds vom Volumen her zu klein sind und von der Kompetenz her nicht stark genug.

Ein „besserer“ Einlagensicherungsfonds

Prof. Jan Pieter Krahnen; Bild WDR-TV-Bild Bild vergrößern Bildunterschrift: Professor Jan Pieter Krahnen schlägt eine Art Versicherung vor. ]
Auch Professor Reifner meint: „Der muss größer gemacht werden, da müssen echte Garantien der einzelnen Banken sein, damit sie das Risiko in ihrem System auch selbst tragen.“ Gleichzeitig dürfte ein solcher Fonds nicht erst einspringen, nachdem eine Bank Konkurs gegangen ist. Er sollte auch herangezogen werden können, wenn es darum geht, im Krisenfall den Konkurs einer Bank zu verhindern. Ein solcher Fonds könnte natürlich nie groß genug sein, um ähnlich hohe Garantien auszugeben, wie sie der Staat zur Bewältigung der Krise geben musste. Aber der Staat könnte jene Garantien, die am Ende wirklich eingelöst werden (also die letztlich entstehenden Rettungskosten) von diesem Fonds ersetzt bekommen. Eine logische Forderung: Wenn der Staat die Garantien nicht gegeben hätte und Banken wirklich in Konkurs gehen ließe, müsste der Einlagensicherungsfonds ja ohnehin zahlen.

Krahnen wie Reifner weisen darauf hin, dass ein solcher Fonds nicht nur als Krisenkasse dienen, sondern gleichzeitig auch ein wesentlicher Bestandteil der Bankenaufsicht sein sollte. Etwas Ähnliches existiert zum Beispiel in den USA, wo der Einlagesicherungsfonds FDIC die Beitragshöhe einzelner Banken je nach Höhe der von der Bank eingegangenen Risiken unterschiedlich hoch einstuft. Eine Institution, die bei (drohenden) Bankeninsolvenzen haften muss, hätte nämlich ein elementares Interesse daran, solche Insolvenzen schon im Vorfeld zu verhindern und damit eine ähnliche wie die staatliche Bankenaufsicht. Professor Krahnen schlägt deshalb vor, einen solchen Einlagensicherungsfonds nah an der Bankenaufsicht einzurichten.

Banken in die Pflicht nehmen

Das der Staat keine Großbank Konkurs gehen lässt, hat die Politik in den letzten Monaten klargemacht: Es wäre zu gefährlich für das Finanzsystem. So genießen die großen deutschen Banken eine Bestandsgarantie - bisher gratis und frei Haus. Es sei denn, der Staat könnte sich die Milliarden aus einem verbesserten Sicherungsfonds der Banken zurückholen. Professor Jan Pieter Krahnen bedauert, dass derartige Konzepte in der Diskussion bis heute fehlen. Er findet, das müsse auf den Weg gebracht werden und sei einer der ersten Punkte, „die von einer neuen Bundesregierung aufgenommen werden können“. Ähnlich argumentiert Professor Reifner: „Da wir im Moment große Einschnitte erwarten im sozialen und in sonstigen Bereichen, weil auch die Arbeitslosigkeit steigt, ist es das Mindeste, dass die Regierung uns sagt, wie zukünftig die Risiken im Bankenbereich getragen werden und zwar nicht von uns, sondern vom Bankenbereich selbst.“

plusminus hat die neuen Regierungsparteien gefragt, was sie von der Grundidee halten. Die FDP antwortete, wir sollten den amtierenden Finanzminister fragen. Eine denkwürdige Antwort: Kann ein scheidender SPD-Finanzminister wirklich für die FDP sprechen? Offenbar hat die FDP zu dieser Frage keine eigene Position. Die CDU antwortete auf unsere Anfrage: „Alle Maßnahmen müssen von der Kreditwirtschaft mitgetragen werden.“ Der deutsche Bankenverband hält von der Idee eines modifizierten Einlagensicherungsfonds aber wenig: Es gebe „keinen Grund, das bewährte und leistungsfähige System umzubauen oder um neue Aufgaben zu erweitern“. Demnach sollen offenbar doch allein die Steuerzahler die Zeche der Bankenrettung zahlen.

Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 06.10.2009. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Sendung vom
Di, 06.10.09 | 21:50 Uhr

Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW