Rückschau: So sieht`s der Richter ...
Sendeanstalt und Sendedatum: WDR, Samstag, 6. Februar 2010
von Udo Eling
Erst der Schlitten, dann gestritten
Irgendwie ist der Stuhl aber heute seltsam … hm … Wo kann man den denn mal verstellen? Herrje! Braucht man denn für alles eine Gebrauchsanweisung heutzutage?
Sie finden schon, nicht wahr? Mal sehen … Sie waren mit Ihrer Tochter rodeln? Schön!
Erzähl doch mal: Der Papi hatte also einen ganz neuen Schlitten … Bitte? Die Kleine muss ich gar nicht fragen? Die hat noch Erinnerungslücken von dem Unfall? Soso!
Ganz normaler Schlitten, sagen Sie? Sie sind der Hersteller? Alles klar!
Also: Sie rodeln an diesem Wintertag mit ihrer Kleinen los - glatter Hang, steile Abfahrt - das geht wie in Kindertagen? Super! Aber dann: Kurve verfehlt! Nicht anhalten können und ZACK! Am Baum. Beide! Aua! Dumm gelaufen … äh … dumm gerodelt. Und die Kleine schwer verletzt. Hm! Und er ist schuld, sagen Sie? Der Hersteller hätte seinem Schlitten eine detaillierte Gebrauchsanweisung beilegen müssen? Wie man fährt, lenkt, bremst … und deswegen jetzt Schadensersatz!?
So ein Quatsch? Ein Schlitten ist ein Schlitten? Das weiß doch jedes Kind, wie man rodelt?
Produkthaftung, sagen Sie da nur? Jetzt mal langsam: Beim Schlittenfahren ist das Risiko wirklich bekannt. Das muss man selber einschätzen. Und deswegen: kein Schadensersatz und keine Haftung des Herstellers. So ein Unfall ist einfach … äh … Pech!
Hm … komischer Stuhl! Gibt’s da keine Gebrauchsanweisung?
Urteil: LG Traunstein, AZ: 6 O 1173/05
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 06.02.2010. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

