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17.03.2010

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Rückschau: Sorgerecht

Mehr Rechte für ledige Väter

Sendeanstalt und Sendedatum: WDR, Samstag, 6. Februar 2010

Skulptur eines Paares; Bild: WDR (TV-Bild) Bildunterschrift: ]
von Thomas G. Becker

Frauen kümmern sich um Kinder und Küche, Männer um den Familienunterhalt. Diese jahrzehntelang gelebte gesellschaftliche Realität fand irgendwann Einzug in das Bürgerliche Gesetzbuch. Dieses bestimmt, dass die elterliche Fürsorge nach der Trennung von Partnern beziehungsweise bei unverheirateten Partnern im Zweifel bei der Mutter liegt. Für unverheiratete Väter hat das zur Folge, dass sie bei der Erziehung ihrer Kinder nur dann etwas mitzureden haben, wenn die Mutter ausdrücklich zustimmt. Verweigert sie ihre Zustimmung, hat der Vater keinerlei Rechte. Das Sorgerecht liegt in diesem Fall ausschließlich bei der Mutter.

„Solange alles gut geht und die Partner miteinander glücklich sind, unterschätzen viele Väter die Gefahr, die dieser Situation inneliegt. Auch wenn die Partner etwas anderes leben, haben die Väter rein rechtlich nichts zu melden“, warnt Professor Siegfried Willutzki, jahrelang Vorsitzender des Familiengerichtstages und heute dessen Ehrenpräsident. Vielen Vätern wird ihre rechtliche Stellung erst dann bewusst, wenn die Paarbeziehung zerbricht und die Eltern über die richtige Schule oder das Taschengeld für das gemeinsame Kind streiten. So mancher Vater bekam dann zu hören: „Du hast hier gar nichts zu melden!“ Gerichtlich war für diese Väter nichts zu holen, die deutsche Sorgerechtsreglung ist eindeutig.

Gericht rügt deutsche Sorgerechtsregelung

Noch 2003 sah es so aus, als ob für ledige Väter jede Hoffnung verloren sei. Der Bundesgerichtshof erklärte das deutsche Sorgerecht für verfassungskonform. Für Fachleute wie Professor Willutzki eine echte Überraschung: „Mit diesem Urteil hat nun wirklich niemand gerechnet. Alle gingen davon aus, dass die Richter der modernen Entwicklung Rechnung tragen würden.“

Längst verlangt die moderne Gesellschaft von Vätern, bei der Erziehung der Kinder präsent zu sein, und von Frauen, zum Unterhalt der Familie beizutragen. Das Urteil der Bundesrichter bedeutete da einen echten Rückschritt bei der Bemühung um Emanzipation von Frauen und Männern. „Die Entscheidung des Gerichtshofes war nicht nachvollziehbar, denn im Kern gingen die Richter davon aus, dass Mütter ihre Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht nur aus Kindswohlgründen verweigern würden. Das ist natürlich naiv. Wenn Paare sich trennen, spielen häufig Hass und Wut auf den Partner eine Rolle, und Kinder werden zum Instrument.“ Dieser Ansicht schlossen sich jetzt auch die Richter am Europäischen Menschengerichtshof (EMGR) in Straßburg an. Sie urteilten in einem Verfahren eines ledigen Vaters gegen die Bundesrepublik Deutschland, dass das deutsche Sorgerecht ledige Väter gegenüber verheirateten Vätern in unzulässiger Weise diskriminiere.

Neue Regelung Ende des Jahres in Sicht

Infolge dieses Urteils (EMGR: Zaunegger/Deutschland Nr. 22028/04)
muss der deutsche Gesetzgeber jetzt ein neues Sorgerecht schaffen, das ledige Väter nicht diskriminiert. Eine Übergangsregelung, die das Bundesverfassungsgericht in einem laufenden Verfassungsklageverfahren schaffen könnte, ist laut Experten etwa gegen Ende des Jahres in Sicht. Für ledige Väter, die aktuell um das Sorgerecht kämpfen, könnte diese Regelung jedoch zu spät kommen. Doch auch sie können sich auf das Urteil aus Straßburg berufen, erklärt Professor Willutzki: „Wenn sich Väter noch beim Jugendamt mit dieser Frage beschäftigen, dann sollten sie das Jugendamt unter Verweis auf das Urteil dazu bewegen, positiv auf die Mütter einzuwirken, sich einem gemeinsamen Sorgerecht nicht zu verschließen. Sind sie bereits in einem gerichtlichen Verfahren, wäre es sinnvoll, auf eine Aussetzung des Verfahrens zu drängen, um zu vermeiden, dass sie mit ihrem Antrag nach der geltenden Gesetzeslage abgewiesen werden.“

Experte: Chance nicht vertun!

Wie genau das neue Sorgerecht aussehen wird, steht noch nicht fest. Der „Väteraufbruch“, in dem sich viele ledige Väter zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben, fürchtet, dass die Regierung beim neuen Gesetz zu kurz springen könnte. „Es gibt die Gefahr, dass das neue Recht lediglich eine gerichtliche Überprüfung aber kein echtes Recht des Vaters auf ein gemeinsames Sorgerecht normiert“, sagt Dr. Mueller, Vorsitzender des Väteraufbruchs. Einen solchen Ausgang hält Professor Willutzki für fatal: „Das wäre eine Katastrophe. Die meisten europäischen Länder sehen ein gemeinsames Sorgerecht vor, unabhängig von der Frage, ob die Partner verheiratet sind oder nicht. Würde Deutschland lediglich ein Recht auf gerichtliche Überprüfung eines solchen Rechts einführen, wäre das fatal.“

 

Adressen & Links ...

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
 

 

Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 06.02.2010. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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