Köchin Christine Robert hantiert unter den wachsamen Augen des Dieners.
Die Hausordnung
Wohn- und Arbeitsbereich
Das Gutshaus gliedert sich in einen Herrschafts- und einen Dienstbotenbereich. Zum herrschaftlichen Bereich gehören die Repräsentationsräume im Erdgeschoss (kleiner Salon, Speisezimmer, Wintergarten, großer Salon, Billardzimmer, Bibliothek, Büro) und die Schlaf- und Gästezimmer im ersten Stock. Der Dienstbotenbereich umfasst das gesamte Untergeschoss und das Anrichtezimmer im Erdgeschoss. Im ersten Stock befinden sich außerdem die Schlafzimmer der Köchin und des Dieners. Die Dienstboten halten sich im herrschaftlichen Bereich entweder gar nicht auf oder nur, wenn es ihre Arbeit unbedingt erfordert.
Hausgemeinschaft und Gehorsam
Die Hausgemeinschaft unterliegt einer strengen hierarchischen Ordnung. Ganz oben stehen die gnädige Frau und ihre Sommergäste. Im Auftrag der Herrschaft organisieren der Diener und die Köchin den Haushalt. Der Diener trägt die Verantwortung für den gesamten Dienst- und Personalbereich, koordiniert die Reinigungsarbeiten in den Herrschaftsräumen sowie alle Arbeiten rund um den Garten und den Tennisplatz. Die Köchin ist für die Zubereitung des Essens zuständig, verwaltet die Vorräte und überwacht die Arbeiten im Dienstbotentrakt sowie das Wäschewaschen. Nach ihnen haben der Stallmeister und der Patissier die nächst höhere Position, darunter stehen der Chauffeur, das Stubenmädchen und die Zofe, die Burschen, das Hausmädchen, das Küchenmädchen und das Mädchen für alles.
Alle Dienstboten müssen den Anordnungen der Herrschaft unverzüglich, nach besten Kräften und ohne jeden Widerspruch Folge leisten. Wenn ein Mitglied des Personals der gnädigen Frau oder ihren Sommergästen im Haus oder im Garten begegnet, muss es respektvoll zur Seite treten und sie passieren lassen. Die einfachen Dienstboten, etwa der Bursche oder das Küchenmädchen, dürfen die Herrschaften nicht direkt ansprechen, sondern müssen warten, bis sie angesprochen werden.
1927 gelten strenge Regeln für das Zusammenleben von Männern und Frauen in einem Haus. Liebesgeschichten und Tändeleien innerhalb des Dienstpersonals sind strengstens untersagt. Das gleiche gilt für Beziehungen zwischen Herrschaft und Dienerschaft. Im Ernstfall muss die gnädige Frau geeignete Maßnahmen ergreifen, die das Ansehen des Hauses wieder herstellen. Das kann die Entlassung eines Dienstboten sein, aber auch das Ende ihrer Gastfreundschaft bedeuten.
Anrede
Die Dame des Hauses wird von allen mit "Gnädige Frau" angesprochen (z.B. "Wie gnädige Frau wünschen", oder "Haben gnädige Frau noch einen Wunsch?"). Im Kreis ihrer Sommergesellschaft reden sich alle mit Fräulein/Herr und dem Nachnamen an und sagen Sie. Vertraulichere Anrede gibt es in der Regel nur unter Verwandten oder Verlobten. Innerhalb der Dienstbotenschaft werden der Diener, die Köchin und der Stallmeister mit dem Nachnamen angesprochen und gesiezt, die niederen Dienstboten duzen sich.
Mahlzeiten
Im Gutshaus gibt es täglich drei Mahlzeiten für alle, außerdem um 16 Uhr Tee oder Kaffee für die Herrschaften. Zu Mittag essen die Herrschaften meist drei Gänge, zu besonderen Anlässen oder wenn Gäste erwartet werden, bereitet Köchin Robert ein üppiges Menu von fünf Gängen oder mehr zu. Für das Gesinde gibt es kräftiges, einfaches Essen, oft aus den Resten zubereitet. Gekocht wird nach Rezepten der 20er Jahre. In den Vorratskammern lagert, was in einem typischen Gutshaus dieser Größe zu dieser Zeit gelagert hätte. Auf Wunsch der Herrschaften werden exotische Früchte, Hummer und andere Delikatessen aus der nächstgelegenen Stadt geliefert.
Morgenandacht
Jeden Morgen versammelt sich die gesamte Hausgemeinschaft pünktlich um 6.45 Uhr zur Morgenandacht in der Leutestube. Die Andacht hält der Diener.
Freizeit
Die Dienstboten haben sonntags einen halben Tag frei. Die Entscheidung, ob sie tatsächlich frei nehmen können, hängt von den Plänen der Herrschaft und den Arbeiten im Haus insgesamt ab. Einen Urlaubsanspruch gibt es nicht.
Hab und Gut Zum Besitz zählen nur Gegenstände, die es 1927 gibt. Dasselbe gilt für alles, was die Hausbewohner während ihrem Aufenthalt in Belitz erwerben möchten. Sie können beim Lieferanten Bestellungen aufgeben oder in einem nahe gelegenen Gasthof einkaufen: Güter von 1927 zu Preisen von 1927 mit dem Geld von 1927. Ihren Lohn bekommen die Dienstboten am Monatsende ausgezahlt.
Lieferungen
Zweimal wöchentlich – immer dienstags und freitags - werden Nahrungsmittel und andere Sachgüter wie Kerzen, Petroleum und Toilettenpapier geliefert. Verantwortlich für Bestellungen und Lieferungen sind der Diener und die Köchin. Beide verfügen über ein Haushaltsbudget und müssen der gnädigen Frau über ihre Ausgaben Rechenschaft ablegen.
Kontakt
Die ersten vier Wochen erfolgt der Kontakt mit der Außenwelt per Post. Mit Beginn der Hochzeitsvorbereitungen wird ein Telefon im Haus installiert und Händler, Gärtner wie auch Trauzeugen oder die Eltern des Brautpaares können fortan direkt kontaktiert werden. 1927 wird das Telefon nur in sehr dringenden Fällen oder dienstlich genutzt. Bis auf die Köchin und das Stubenmädchen ist den Dienstboten die Nutzung des Telefons untersagt.
Hygiene
Die Küche und das herrschaftliche Badezimmer sind mit fließendem Wasser ausgestattet. In jedem Schlafzimmer gibt es eine Schüssel und einen Krug, der täglich mit frischem Wasser gefüllt wird. Für die gnädige Frau und ihre Sommergäste steht eine Badewanne bereit. Wünschen die Herrschaften zu baden, wird der Badeofen vom Hausmädchen angefeuert und das Wasser in die Wanne eingelassen. Ein Badeofen gilt in den 20er Jahren als großer Luxus, den sich nur wenige und sehr reiche Menschen leisten können. Die Dienstboten baden einmal wöchentlich in der Waschküche und teilen sich das Badewasser.
Eine Toilette für die Herrschaften befindet sich im Erdgeschoss, eine schlichte Schüssel für die Dienstboten im Keller – beide verfügen bereits über
Toilettenspülung. Echtes Toilettenpapier ist allein der gnädigen Frau und ihren Gästen vorbehalten. Die Dienstboten benutzen altes Zeitungspapier.
Zerbrochenes Geschirr
Die Kosten für zerbrochenes Geschirr – geschieht es zum wiederholten Male und selbst verschuldet – zieht der Diener dem Personal vom Lohn ab.