Die Hausangestellten beziehen ein festes monatliches Gehalt abzüglich der gesetzlich bestimmten Beiträge für Lohnsteuer, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
Die Invalidenversicherung – eine Art Lebensversicherung, Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung in einem – übernimmt 1927 der Dienstgeber, im Hause Belitz ist das die Gnädige Frau.
Zusätzlich zu den Löhnen erhalten die Dienstboten ein Kleidergeld in Höhe von 50% der Neuanschaffungskosten ihrer Arbeitskleidung.
Der Eigenanteil der Bediensteten an den Kleiderkosten wird ihnen vom ersten Monatslohn abgezogen.
Nach Abzug aller Beiträge und des Eigenanteils für die Arbeitskleidung erhalten die Dienstboten im ersten Monat ihrer Anstellung die folgenden Beträge als Gehalt von der Gnädigen Frau ausgezahlt:
Position
Monatslohn
Endbetrag nach
Abzügen
(in Reichsmark)
Diener
105
55
Köchin
65
38
Stallmeister
75
44
Chauffeur
51
20
Stubenmädchen
32
17
Bursche
25
13
Hausmädchen
24
11
Küchenmädchen
21
9
Mädchen für alles
16
7
Tagessätze für Zusatzpersonal:7
Patissier 6 RM am Tag inkl. Verköstigung
Waschfrau 3 RM am Tag inkl. Verköstigung
Lohnkellner 5 RM am Tag inkl. Verköstigung