Im Unterschied zu Deutschland und anderen europäischen Ländern, wo ein Spender z.B. durch einen Organspendeausweis seine Zustimmung geben muss, gilt in Spanien die Widerspruchsregelung. Das heißt, Organe dürfen entnommen werden, solange niemand widerspricht. Rechtlich ist das ein Unterschied, doch in der Praxis suchen die Ärzte auch in Spanien immer die Zustimmung der Angehörigen.
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