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Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach Auffassung des Kölner Landgericht grundsätzlich strafbar. Sie müssten als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, urteilte das Gericht. Das Urteil stößt bei beiden Religionsgruppen auf heftige Kritik.
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 06.07.2012. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.