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Weltweites Einkaufen kann zu Ärger mit dem Zoll führen.
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Ob im Internet oder im Urlaub: Die Deutschen shoppen gerne jenseits der Grenzen. Doch das kann zu Ärger mit dem Zoll führen, wenn man evtl. gefälschte Markenware im Ausland erworben hat oder die Einfuhrbestimmungen nicht kennt.
EU-Länder
Besonders einfach ist das Einkaufen innerhalb der Europäischen Union. Da gelten die gleichen Reklamationsrechte wie daheim und Einfuhren bleiben fast immer abgabenfrei.
Eine der Ausnahmen ist Kaffee. Deutschland erhebt 2,19 Euro Kaffeesteuer pro Kilo. Seit 2010 müssen Händler in der EU allerdings selbst die Steuer abführen, wenn sie Kaffee nach Deutschland versenden.
Andere Freigrenzen gelten, wenn der Käufer die Sachen persönlich einführt, z.B. bei der Rückkehr aus dem Urlaub. Bei Einreise aus einem EU-Land sind die Einfuhren grundsätzlich abgabenfrei. Den Zoll muss nur fürchten, wer im Verdacht steht, mit den Waren ein Gewerbe zu betreiben. Was genau das bedeutet, ist jedoch nicht präzise festgelegt. Der Richtwert für Tabak ist 1 Kilo, bei Spirituosen liegt er bei 10 Litern, bei Wein bei 90 Litern. Wer mehr dabei hat, muss nachweisen, dass die Ware nur dem Privatgebrauch dient. Bei Kaffee sind 10 Kilo steuerfrei.
Nicht-EU-Länder
Für Einkäufe aus Nicht-EU-Ländern liegt die Freimenge sehr niedrig: Nur Waren bis zum Wert von 22 Euro sind frei, bei Geschenken von privat an privat bis zu 45 Euro. Auf alles darüber sind Abgaben fällig: Einfuhrumsatzsteuer und ab 150 Euro zusätzlich Zoll.
Steuer: Die Umsatzsteuer – auch Mehrwertsteuer – beträgt meist 19 Prozent, bei einigen Waren wie Büchern 7 Prozent. Fällig wird sie nicht nur auf den Warenwert, sondern auf den Gesamtpreis mit Versandkosten und Zollgebühren. Kassiert wird nur, wenn der fällige Betrag über 5 Euro liegt. Damit sind in der Praxis Waren bis 26,30 Euro steuerfrei.
Zoll: Die Höhe des Zolls hängt von der Ware ab, von Preis, Herkunftsland und Material. Je nachdem, ob ein Schuh aus Leder, Stoff oder Plastik besteht, fallen andere Sätze an. Ein Schuh aus der Schweiz wird anders verzollt als einer aus Hongkong.
Jedes Paket muss eine Zollinhaltserklärung tragen. Dort nennt der ausländische Händler Inhalt und Wert. Schummeleien sind riskant. Passen Verpackung, Gewicht oder Volumen nicht zum angeblichen Inhalt, öffnen die Zöllner das Paket.
Oft sind Angaben ungenau oder fehlen. Dann schickt der Zoll dem Käufer einen Brief. Er soll einen Kaufbeleg einreichen oder bei der nächsten Zollstation erscheinen und den Wert der Waren belegen. Im Zweifelsfall schätzen die Zöllner den Wert.
Klare Grenzen gelten bei der Heimreise aus Nicht-EU-Staaten: 200 Zigaretten, 250 Gramm Tabak, 4 Liter Wein, 16 Liter Bier, 1 Liter Alkohol über 22 Volumenprozent – aber nur für Käufer ab 17 Jahre. Kaffee ist bis 500 Gramm erlaubt.
Andere Waren bleiben bis 300 Euro abgabenfrei, bei Flug- oder Schiffsreisen bis 430 Euro. Dabei zählt der Wert mit ausländischer Umsatzsteuer. Für Kinder unter 15 Jahren beträgt die Grenze 175 Euro.
Hat der Urlauber mehr, sind bis zu einem Wert von 700 Euro oft pauschal 17,5 Prozent Abgaben fällig. Für viele Länder gelten sogar nur 15 Prozent – nicht aber für die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan. Bei mehr als 700 Euro Warenwert fallen Zoll und Umsatzsteuer an. Reisen mehrere Menschen zusammen, dürfen sie ihre Freigrenzen nicht addieren.
Fälschungen
Vorsicht gilt bei gefälschter Markenware. Der Zoll kann sie beschlagnahmen und die Markenfirma verständigen. Die wird eine Unterlassungserklärung vom Käufer verlangen. Ware und Geld sind futsch, zudem stellt der Firmenanwalt eine Rechnung.
Gut die Hälfte aller Fälschungen, die der Zoll sicherstellt, kommt aus China, ein weiteres Viertel aus Hongkong. Erwischt werden Urlauber vor allem mit Handtaschen, Sonnebrillen, Uhren, Schuhen und Bekleidung.
Auch im Internet wird viel angebliche Markenware angeboten. Die ist auch für Laien oft leicht erkennbar: am verführerisch niedrigen Preis.
TIPPS
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 06.07.2012. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.