Inhalt.
Hauptnavigation.
Suche.
Es scheint so, als ob die Berliner Gesetzgebungsmaschine Jahr für Jahr neue Rekorde aufstellen will: Für das Jahr 2013 sind wieder Rechtsänderungen en masse zu verzeichnen. Die größten Brocken betreffen dabei die Rundfunkgebühren (GEZ), die Minijobs und die Pflegeversicherung. Für Steuerzahler ist dagegen gerade mal ein Mini-Reförmchen herausgekommen.
Altersentlastungsbetrag – Für Einkünfte, die nicht Renten oder Pensionen sind, erhalten mindestens 65 Jahre alte Steuerpflichtige einen "Altersentlastungsbetrag". Für den Jahrgang, der den Freibetrag erstmals 2013 beanspruchen kann, bleiben 28,8 Prozent ihrer Einkünfte, begrenzt auf 1.292 Euro im Jahr, abzugsfrei. Wer bereits 2005 65 Jahre alt war, wurde mit bis zu 1.900 Euro "entlastet".
Briefporto – Ein nationaler Brief (bis 20 Gramm) kostet ab 2013 58 Cent statt 55 Cent. Ergänzungs-Briefmarken im Wert von 3 Cent sind zu haben. Ein nationaler Maxi-Brief kostet 2,40 Euro statt bisher 2,20 Euro. Kompakt- und Großbriefe werden nicht teurer.
Bundesschatzbriefe - Ab 2013 bietet der Bund keine Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze mehr an. Bei vielen Anlegern waren sie wegen ihres geringen Risikos beliebt. Zuletzt fielen jedoch die Renditen eher mager aus.
Ehegattenveranlagung - 2013 wird das Veranlagungswahlrecht für Ehegatten neu geregelt. Dann entfällt die besondere Veranlagung für Ehegatten im Jahr der Heirat. Die getrennte Veranlagung wird zu einer Einzelveranlagung mit erheblichen Änderungen bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens beider Ehegatten.
Ehrenamtliche Tätigkeit – Die so genannte Übungsleiterpauschale für Trainer in Sportvereinen sowie für andere gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche (nebenberufliche) Tätigkeiten beträgt 2013 2.400 Euro jährlich (200 € pro Monat) statt bisher 2.100 Euro (175 €).
Elektroautos - Elektrofahrzeuge sind jetzt zehn Jahre steuerfrei, bisher waren es nur fünf Jahre. Die Regelung gilt für alle Fahrzeuge mit einer Erstzulassung in der Zeit zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015.
Elektronische Lohnsteuerkarte – Die Abkürzung "ELStAM" steht für "Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale". Dabei handelt es sich um eine Datenbank, die beim Bundeszentralamt für Steuern verwaltet wird. In dieser Datenbank werden die Arbeitnehmer"merkmale", die bis 2010 auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen waren, gespeichert und für die Arbeitgeber zum Abruf bereit gestellt. Dazu gehören zum Beispiel die Steuerklasse, die Kinderfreibeträge, die Religionszugehörigkeit sowie etwaige Steuerfreibeträge. Der Arbeitgeber kann auf diese Daten – nach seiner Wahl beginnend im Laufe des Jahres 2013 – zurückgreifen, nachdem er von seinem Beschäftigten deren Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum mitgeteilt bekommen hat. Wichtig: Arbeitnehmer, die Lohnsteuerfreibeträge genutzt haben, um schon im Laufe des Jahres geringere Abzüge zu haben, müssen beim Finanzamt einen neuen Antrag stellen, weil die bisher berücksichtigten Beträge zum 1. Januar 2013 gestrichen wurden.
Elterngeld – Die Berechnung des während der Elternzeit zustehenden Elterngeldes wird 2013 "vereinfacht". Für die Betroffenen können sich daraus allerdings Nachteile ergeben, die – so der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine – mehr als 100 Euro monatlich ausmachen können. Anders als bisher werden nicht mehr die tatsächlichen Abzüge aus den Verdienstabrechnungen herangezogen, sondern ein fester Pauschalsatz in Höhe von 21 Prozent für die Sozialversicherung. Das ist ein halber Prozentpunkt mehr als die gültigen Beitragssätze und reduziert das Elterngeld um bis zu 10 Euro monatlich. Stärker wirkt sich die Änderung bei der zu berücksichtigenden Lohnsteuer aus, was mit den Steuerklassen der Eltern und der Dauer der von ihnen bereits gültigen Kombination (etwa IV/III oder V/III) zu tun hat und den erwähnten wesentlich höheren Minusbetrag ausmachen kann.
Erwerbsminderungsrentner – Die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente können ab 2013 statt bisher 400 Euro dann bis zu 450 Euro hinzu verdienen, ohne ihre Rente zu schmälern.
Fahrradfahrer - Für Fahrradfahrer gelten vom 1. April 2013 an neue Regeln im Straßenverkehr. Sie müssen dann die Ampeln des Fahrverkehrs beachten, sofern es keine speziellen Fahrradampeln gibt. Auf ausgewiesenen Fahrradstraßen gilt Tempo 30. Zudem dürfen künftig in Fahrradanhängern maximal noch zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren. Diese Altersbeschränkung gilt nicht, wenn ein behindertes Kind im Anhänger mitfährt. In jedem Fall muss der Fahrradfahrer aber mindestens 16 Jahre alt sein.
Fernbusse - Vom neuen Jahr an bekommt die Deutschen Bahn Konkurrenz im Fernverkehr. Dann fallen bundesweit die Beschränkungen für Fernbuslinien. Sie dürfen ihre Dienste im freien Wettbewerb anbieten. Geschützt bleibt künftig allein der öffentliche Nahverkehr mit Bus und Bahn. Deshalb müssen die Haltestellen der Fernbuslinien einen Mindestabstand von 50 Kilometern haben.
Frührentner – Siehe Erwerbsminderungsrentner.
Führerschein – Wer künftig den Führerschein macht, der bekommt ihn nur noch für 15 Jahre. Danach muss die Fahrerlaubnis erneut beantragt werden – allerdings ohne erneute Prüfung. Vorhandene Führerscheine bleiben bis 2033 gültig.
Hartz IV – Der Regelsatz für Bezieher von Arbeitslosengeld II steigt um 8 Euro auf 382 Euro pro Monat.
Insolvenzumlage – Die von den Firmen zu zahlende Insolvenzumlage wird 2013 erheblich teurer: Sie steigt von 0,04 Prozent auf 0,15 Prozent um fast das Vierfache.
Kfz-Steuer – Die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung ab 18. Mai 2011 wird von fünf auf zehn Jahre verlängert.
Krankenkassenwechsel – Wer als gesetzlich Krankenversicherter in die Privatversicherung wechseln will, der muss nachweisen, dass sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt höher ist als 52.200 Euro (bisher: 50.850 €).
Midijobs – Speziell für Geringverdiener gilt, dass der (normalerweise halbe) Arbeitnehmeranteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen von ihnen nicht in voller Höhe zu tragen ist, wenn der Monatsverdienst zwar 450 Euro, nicht aber 850 Euro übersteigt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber solcher Beschäftigten einen höheren Anteil als die üblichen 50 Prozent zu bezahlen hat. Diese Regelung galt auch bisher schon bei Verdiensten zwischen 400,01 Euro und 800 Euro.
Mietrechts-Änderungsgesetz – Vermietern wird es erleichtert, Modernisierungsarbeiten zur Energieeinsparung durchzuführen: Mieter sollen für die ersten drei Monate solcher Arbeiten nicht mehr die Miete mindern können (in Absprache mit dem Vermieter natürlich nach wie vor dürfen). Vermieter sollen verbesserte Kündigungsmöglichkeiten bekommen, wenn sie "Mietnomaden" aufgesessen sind.
Patientenrechte-Gesetz – Zwar nicht zum Jahresbeginn, sondern voraussichtlich erst zum 1. März/April 2013 wird das Gesetz in Kraft treten (da der Bundesrat noch seine Zustimmung erteilen muss, was aber 2012 nicht mehr bewerkstelligt werden konnte). Es regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Patienten, Ärzten, Psychotherapeuten sowie den Angehörigen weiterer Heilberufe wie Heilpraktikern und Hebammen und Physiotherapeuten. Die Patienten müssen über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien "in verständlicher Sprache aufgeklärt" werden. Anbieter von IGEL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) müssen ihre Patienten vor der Behandlung über die auf sie zukommenden Kosten informieren. Die Aufklärung hat "im persönlichen Gespräch" zu geschehen.
Patienten erhalten das Recht, ihre Patientenakte einzusehen. Bei vermuteten groben Behandlungsfehlern müssen Ärzte ihre Unschuld beweisen, nicht der Patient. Die Krankenkassen sollen ihre Mitglieder in solchen Angelegenheiten unterstützen. Sie müssen ferner über beantragte Leistungen innerhalb von drei Wochen entscheiden – andernfalls sie als "genehmigt" gelten.
Parkgebühren – Das Überschreiten der Parkdauer kostet ab April 2013 5 Euro mehr.
Pensionsfreibetrag – Alle, die 2013 erstmals eine Pension beziehen, erhalten 12,8 Prozent der Pension und bis zu 1.248 Euro weniger an Steuer minderndem Versorgungsfreibetrag als der Einstiegsjahrgang 2005. Die Neu-Pensionäre können nur noch 40 Prozent ihrer Bezüge – und begrenzt auf 3.900 Euro im Jahr – steuerfrei kassieren.
Pflege-Neuausrichtungsgesetz – Es wird eine zusätzliche private Vorsorgemöglichkeit eingeführt, die der Staat mit 5 Euro pro Monat bezuschusst, wenn mindestens 10 Euro als Beitrag aufgewendet werden. – Frauen und Männer, die noch nicht die Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen, können nunmehr auch Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Dies dann, wenn sie eine spezielle Betreuung benötigen, etwa wenn sie an Demenz erkrankt sind. Der individuell ermittelte Betreuungsbetrag kann 100 bis 200 Euro pro Monat betragen. – Demenzkranke haben auch Anspruch auf Pflegegeld. Es beträgt 120 Euro pro Monat, solange keine Pflegestufe anerkannt ist. Nach zugewiesener Pflegestufe erhöht sich das Pflegegeld für sie in Pflegestufe I von 235 auf 305 Euro pro Monat, in Pflegestufe II von 440 auf 525 Euro.
Pflegeversicherung – Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt von 1,95 Prozent um 0,10 Punkte auf 2,05 Prozent, für "Kinderlose" von 2,20 Prozent auf 2,30 Prozent. Der Monatsbeitrag je 1.000 Euro Bruttoverdienst steigt dann jeweils um 1 Euro – je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (beziehungsweise von den Rentnern allein) zu tragen.
Praxisgebühr – Die von gesetzlich Krankenversicherten bisher zu zahlende Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal (gegebenenfalls 20 €, falls auch ein Zahnarzt aufgesucht wurde), entfällt ersatzlos.
Renten-Regelaltersgrenze – Die Anhebung der so genannten Regelaltersgrenze erreicht 2013 die zweite Stufe. Neu-Rentner, die 1948 geboren sind, erhalten nur dann eine abschlagfreie Rente, wenn sie zwei Monate über ihren 65 Geburtstag hinaus arbeiten. Beginnt ihre Altersrente mit "65", haben sie einen Abschlag von 0,6 Prozent hinzunehmen.
Rentensteuer – Wer 2013 in Rente geht, der muss 66 (2012: 64) Prozent des Bruttobetrages versteuern, 34 (2012: 36) Prozent bleiben steuerfrei. (Wer bereits 2005 Rentner war, der hat nur 50 % zu versteuern, 50 % bleiben steuerfrei.)
Rentenversicherung – Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt 2013 von 19,6 Prozent um 0,7 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent. 1.000 Euro Bruttoverdienst werden dann für die Speicherung auf dem Rentenkonto mit 189 Euro statt 196 Euro belegt – je zur Hälfte getragen von den Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern.
Rentenversicherungsbeiträge – Wie im Alterseinkünftegesetz festgeschrieben, erhöht sich auch 2013 der Steuervorteil für die Altersvorsorge. Von dem Arbeitnehmeranteil können dann 52 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Bei zum Beispiel 30.000 Euro Jahresbruttolohn ergibt sich daraus eine Entlastung von 22 Euro.
Rürup-Rente – Ab 2013 steigt die steuerliche Förderung für diejenigen (hauptsächlich Selbstständige), die einen Rürup-Rentenvertrag abgeschlossen haben. Vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden können nun 76 Prozent der Einzahlungen bis zu 20.000 (für Verheiratete: 40.000) Euro. Das ergibt Maximalbeiträge in Höhe von 15.200/30.400 Euro im Jahr, die als Sonderausgabe das steuerpflichtige Einkommen mindern.
Rundfunkbeitrag ("GEZ") – Die Rundfunk"gebühren" sind Ende 2012 passé. Sie werden von den Rundfunk"beiträgen" abgelöst. Dann kommt es nicht mehr darauf an, ob Radios und/oder Fernsehgeräte beziehungsweise internetfähige Computer oder Smartphones vorhanden sind. Zahlen müssen alle, die eine Wohnung oder einen Betrieb haben (hier kommt es auf die Zahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiter und der Zahl der zugelassenen Fahrzeuge an). Und es kommt auch nicht mehr darauf an, ob Wohnungsbesitzer nur ein Radio oder nur ein Fernsehgerät haben: Es wird jeweils die volle Gebühr von 17,98 Euro fällig. www.rundfunkbeitrag.de
Sachbezugswerte – Arbeitnehmer, die in ihrem Betrieb auch verpflegt werden, bekommen dafür pro Monat 224 Euro statt 219 Euro gutgeschrieben. Ein Mittagessen hat dann einen Wert von 2,93 (statt 2,87) Euro. Der Satz für eine vom Arbeitgeber bereit gestellte "Unterkunft" wird mit 216 Euro statt bisher 212 Euro berücksichtigt. Die Sachbezugswerte werden dem übrigen Bruttoverdienst zugeschlagen und davon die Steuern sowie die Sozialversicherungsbeiträge berechnet.
Schwerbehinderte - Die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs wird für schwer behinderte Menschen teurer. Ihre Eigenbeteiligung bei der so genannten Freifahrtberechtigung erhöht sich von 60 auf 72 Euro im Jahr.
Schornsteinfegermonopol - Zum 1. Januar 2013 fällt das Kehrmonopol. Schornsteinfeger können dann auch außerhalb ihres Kehrbezirks tätig werden. Hausbesitzer dürfen andererseits frei wählen, wer bei ihnen die Feuerstätte wartet und kontrolliert. Zudem stehen Eigentümer vom neuen Jahr an in der Pflicht, den Schornsteinfeger rechtzeitig mit der Kehrung zu beauftragen. Ob alle Arbeiten rechtzeitig durchgeführt werden, kontrolliert nach wie vor der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Denn er ist weiterhin für die "hoheitlichen Aufgaben" wie die Feuerstättenschau, das Ausstellen des Feuerstättenbescheids, Bauabnahmen sowie die Prüfung der Brand- und Betriebssicherheit zuständig.
Steueränderungen – Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von derzeit 8.004 Euro auf 8.130 Euro im Jahr. Das bringt den Steuerzahlern eine Ermäßigung um 2 Euro (bei Verdiensten bis etwa 10.000 € im Jahr) bis 4 Euro (bei höheren Verdiensten) pro Monat. – Noch im Vermittlungsausschuss: Das Taschengeld und der Wehrsold beim Bundesfreiwilligendienst und freiwilligen Wehrdienst bleiben steuerfrei, unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung werden steuerpflichtig. – Die Vergünstigungen für "haushaltsnahe Dienstleistungen" sollen zurückgeschraubt werden, ebenso steuerfreie Arbeitgeber-Leistungen für die Kinderbetreuung seiner Beschäftigten. – Schließlich "hängt" auch noch die Anhebung der steuerfreien Pauschalen für Behinderte.
Steuerfreibeträge – Siehe Elektronische Lohnsteuerkarte ("ELStAM").
Studiengebühren – "Schnelle" und "gute" BAföG-Empfänger haben ab 2013 nicht mehr die Möglichkeit, Geld zu sparen. Das heißt: Wer bisher vorzeitig sein Studium beendete, was bei einer Unterschreitung der Regelstudienzeit um zum Beispiel vier Monate einen Rabatt auf seine BAföG-Schulden in Höhe von 2.560 Euro brachte, geht künftig leer aus. Gute Leistungen konnten einen Nachlass von bis zu 25 Prozent bringen. Dafür mussten die Studierenden zu den "besten 30 Prozent des Studienjahrgangs" gehören. Diese Vergünstigungen fallen weg. Geblieben ist der bis zu 50 Prozent betragende Nachlass bei der Rückzahlung der zinsfreien Darlehensbeträge, wenn "Auf einen Schlag" getilgt wird.
Unisex-Tarife – Bereits seit dem 21. Dezember 2012 gilt die Neuregelung, dass bei der Beitragsgestaltung der Privatversicherungen nicht mehr zwischen Frauen und Männern unterschieden werden darf. Das betrifft allerdings nur neu abgeschlossene Verträge.
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 02.01.2013. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.