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Rundfunkbeitrag

Expertin im Studio: Liza Rychter, Leiterin Beitragsservice, WDR

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Am 1. Januar 2013 kommt der neue Rundfunkbeitrag. Er löst die Rundfunkgebühr ab, stellt die Rundfunkfinanzierung auf eine zeitgemäße Grundlage – und sorgt für klare Regeln. Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben oder wie viele Rundfunkgeräte es gibt.
Der Wechsel zum Rundfunkbeitrag ist ein zeitgemäßer Schritt, denn zwischen den Gerätearten zu unterscheiden wird immer schwieriger. Der neue Beitrag deckt alle Angebote auf allen Verbreitungswegen ab. Er sichert auch zukünftig ein vielfältiges öffentlich-rechtliches Programm.

Ab 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger: Eine Wohnung – ein Beitrag. Wie viele Radios, Fernseher oder Computer es in einer Wohnung gibt, spielt keine Rolle – der Rundfunkbeitrag ist nicht an Rundfunkgeräte gekoppelt. Komplizierte Nachfragen entfallen.

Finanziell ändert sich für die meisten Bürgerinnen und Bürger nichts: Über 90 Prozent zahlen genauso viel wie heute oder weniger. Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil bei 17,98 € monatlich. Er muss pro Wohnung nur einmal gezahlt werden und gilt für alle Personen, die dort leben.

So sparen Familien, nicht eheliche Lebensgemeinschaften und Wohngemeinschaften, die bislang mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Auch die privaten Autos aller Bewohner sind mit abgedeckt. Für eine Zweitwohnung ist extra zu zahlen.

Den Beitrag müssen nur volljährige Personen leisten. Leben mehrere Personen zusammen, zahlt einer den Beitrag für die gemeinsame Wohnung und muss angemeldet sein.

Der Rundfunkbeitrag konkret

Beispiel 1: Eine Familie hat zwei Kinder, eines ist bereits volljährig und verdient eigenes Geld. Bislang musste das erwachsene Kind für sein Radio und seinen Computer selbst Rundfunkgebühren zahlen. Das ändert sich künftig: Ab 2013 ist für die Wohnung nur ein Beitrag zu leisten – die Familie zahlt monatlich insgesamt 17,98 €.

Beispiel 2: Eine dreiköpfige Wohngemeinschaft verfügt über drei Computer, vier Radios sowie zwei Fernseher – und muss ab 2013 nur noch einen Rundfunkbeitrag zahlen. Welche Geräte vorhanden sind, spielt zukünftig keine Rolle mehr. Die WG bezahlt monatlich 17,98 € und damit deutlich weniger als bislang.

Das neue Beitragsmodell entlastet Menschen, die einkommensabhängig staatliche Sozialleistungen erhalten. Sie können eine Befreiung beantragen. Menschen mit Behinderung zahlen einen ermäßigten Beitrag. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Empfänger staatlicher Sozialleistungen

Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen bekommt, wie z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung, kann sich auf Antrag von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dafür ist ein Nachweis der betreffenden Behörde notwendig.

Empfänger von Ausbildungsförderung

Wer nicht bei seinen Eltern wohnt und BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhält, kann mit dem entsprechenden Nachweis die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.

Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, zahlen auf Antrag einen ermäßigten Beitrag von 5,99 € im Monat. Empfänger der Blindenhilfe und taubblinde Menschen sind auch künftig befreit, wenn sie den entsprechenden Nachweis erbringen.


Was ist jetzt zu tun ?

Wer bereits Rundfunkgebühren bezahlt, wird zum Jahreswechsel automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt – egal ob bisher ein TV-Gerät, Radio oder Computer angemeldet ist. Diejenigen, für die das neue Beitragsmodell Veränderungen bedeutet, werden per Post benachrichtigt. Ab 1. Januar 2013 muss nur ein Beitragszahler pro Wohnung angemeldet sein: Darüber hinaus angemeldete Personen in dieser Wohnung können sich abmelden.

Wenn ich bislang keine Rundfunkgebühr bezahle ?

Wer bisher keine Rundfunkgebühr bezahlt hat, muss sich bis zum 1. Januar 2013 für den Rundfunkbeitrag bei der GEZ, die die Angaben für ARD, ZDF und Deutschlandradio zusammenstellt, anmelden oder mitteilen, wer für die Wohnung den Beitrag zahlt. Bitte beachten Sie: Auch eine Zweitwohnung muss angemeldet werden.

Wenn ich eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen möchte ?

Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen. Die entsprechenden Formulare gibt es ab Ende November 2012 unter www.rundfunkbeitrag.de, bei Städten, Gemeinden sowie die zuständigen Behörden. Der ausgefüllte Antrag mit dem passenden Nachweis sollte im Dezember 2012 eingehen, damit die Befreiung oder Ermäßigung ab Januar 2013 gewährt werden kann.

Wenn ich zukünftig weniger zahlen muss ?

Wer durch das neue Beitragsmodell entlastet wird und künftig weniger zahlt, muss Änderungen mitteilen. Das gilt z.B., wenn Sie heute Rundfunkgebühren zahlen, aber künftig nicht den Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung entrichten werden, sondern ein anderer Bewohner. Das betrifft z.B. nichteheliche Lebensgemeinschaften, Wohngemeinschaften sowie Familien mit erwachsenen Kindern, die über ein eigenes Einkommen verfügen.

Änderungen teilen Sie bitte der GEZ, 50439 Köln mit, die die Informationen im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zusammenstellt. Dabei geben Sie Ihre Teilnehmernummer an, bei einer Abmeldung auch den Namen und gegebenenfalls die Teilnehmernummer des künftigen Beitragzahlers.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de oder unter der

Hotline-Nummer: 0185-9995 0888

(6,5 Cent/Minute aus deutschen Festnetzen; abweichende Preise gelten für den Mobilfunk)

Quelle: www.rundfunkbeitrag.de

Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 09.11.2012. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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Sendetermin
Fr, 09.11.12 | 05:30 Uhr