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Aufmachergrafik zu Ratgeber: Auto - Reise - Verkehr
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Bagatellunfälle im Ausland

Schaden am Auto wird fotografiert (Bild: SR) Bild vergrößern bzw. verkleinern Bildunterschrift: Unfallschaden wird aufgenommen. ]
Ein Fuchs huscht über die idyllische französische Landstraße, ein dumpfer Aufprall, ein Schaden am Auto. In Deutschland würde man die Polizei verständigen, und die wiederum den Förster. Der Wildunfall würde zu Papier gebracht, die Versicherung dafür aufkommen. Aber in Frankreich oder Italien kommt keine Polizei. Was also tun bei sogenannten Bagatellunfällen im benachbarten Ausland?

Jedes Jahr Tausende von Unfällen im Ausland

Rund 150.000 Mal im Jahr sind deutsche Urlauber im Ausland in Unfälle verwickelt. In Italien, Frankreich und Österreich beispielsweise muss man dann kleinere Unfälle selbst regeln – ohne Polizei. Die Automobilclubs empfehlen deshalb nicht einfach "ins Blaue" hinein zu fahren, sondern sich zu informieren, was man im Ausland im Falle eines Unfalls machen muss. Welche Dinge können zum Beispiel schon von Deutschland aus mitgenommen werden? Die grüne Versicherungskarte und ein Fotoapparat zur Beweissicherung sollten immer dabei sein. Auch der europäische Unfallbericht kann mitgeführt werden. Er ist mehrsprachig und erfasst sämtliche Daten, die die Versicherung zur Abwicklung des Schadens benötigt. Den Unfallbericht gibt es zum Beispiel im Internet auf den Seiten von Automobilclubs und Versicherungen und kann kostenlos ausgedruckt werden.

Es gibt Ausnahmen im Ausland

Auto wird in der Werkstatt untersucht (Bild: SR) Bild vergrößern bzw. verkleinern Bildunterschrift: Wie groß ist der Schaden? ]
Im beliebten Urlaubsland Österreich kann man der "Kulanz" der Versicherungen bei Bagatellschäden - zum Glück - noch ein wenig "nachhelfen". Allerdings nicht gratis, dort kostet die Unfallaufnahme durch die Polizei die so genannte "Blaulichtsteuer von 36 Euro. Der Vorteil: Die Daten der Unfallbeteiligten werden von der Polizei überprüft und es gibt einen amtlichen Unfallbericht. Jedes Land hat andere Regeln, wie Bagatellunfälle abgewickelt werden. Deshalb vor der Reise informieren: Wo kommt die Polizei, wo nicht?

Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 05.08.2012. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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Sendetermin
So, 05.08.12 | 16:30 Uhr