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Hotelüberbuchungen – Versehen oder Kalkül der Veranstalter?

Strand (Bild: SR) Bild vergrößern bzw. verkleinern Bildunterschrift: Manchmal wartet am Urlaubsort eine böse Überraschung. ]
Man hat sich lange auf den Urlaub gefreut und erfährt dann am Zielort, dass das vom Veranstalter bestätigte Hotelzimmer überbucht ist. - Diesen Alptraum erleben immer mehr Urlauber.

Böse Überraschung

Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß. Meist können es Reisende kaum erwarten und träumen schon Wochen vor der Abreise von dem gebuchten Hotel und dem lang ersehnten Urlaub. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn sie im Reiseland ankommen und erfahren, dass das gebuchte Hotel gar keine freien Zimmer mehr zur Verfügung hat, also komplett ausgebucht ist. Schlimmer kann ein Urlaub kaum anfangen.

Gerade in beliebten und stark frequentierten Urlaubsländern kommt es bei Pauschalreisen immer wieder zu solchen Hotelüberbuchungen.

Verbraucherschützer wie Reiserechtsexperte Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sieht den Grund für derartige Überbuchungen in der Geschäftspraxis der Reiseveranstalter: „Die Unternehmen versuchen, ihre Betten voll zu bekommen, und buchen mehr Leute darauf als eigentlich möglich. Sie rechnen nämlich damit, dass es zu Stornierungen kommt, zum Beispiel wegen Krankheit. Möglicherweise kann es aber sein, dass zu wenige Leute stornieren, und dann sitzen die angereisten Urlauber da und müssen auf andere Hotels umverteilt werden.“

Keine Garantie auf gebuchtes Hotel

Hotel-Klingel (Bild: SR) Bild vergrößern bzw. verkleinern Bildunterschrift: Immer mehr Urlauber erfahren an der Hotel-Rezeption, dass ihr Zimmer überbucht ist ]
Ist das gebuchte Hotel voll, wird den Reisenden in der Regel also kurzerhand vom Reiseveranstalter ein Ersatzhotel angeboten. Doch kann der Kunde einfach so in ein anderes Hotel verfrachtet werden? Zur Verwunderung vieler Reisende erklärt Reiserechtsexperte Christian Gollner: „Eigentlich müsste man ja denken, Vertrag ist Vertrag, und ich bekomme als Verbraucher das, was ich im Katalog ausgesucht habe. Das ist leider nicht der Fall, die Reiseveranstalter haben die Möglichkeit ein gleichwertiges Ersatzhotel zu bieten. Gleichwertig bedeutet aber, es muss von den Eigenschaften her genau dem Hotel entsprechen, das ich gebucht habe.“

Hat das gebuchte Hotel also einen Pool mit Rutschen, muss auch das Ersatzhotel einen Pool mit Rutschen haben. Beinhaltete das gebuchte Hotel ein All Inclusive Angebot, muss dies auch die Ersatzunterkunft aufweisen. Gleiches trifft auf etwaige Sportangebote oder die Strandlage zu. Nicht akzeptabel ist die Unterbringung an einem weit vom eigentlichen Urlaubsort gelegenen Hotel.

Fest steht jedoch: Der Kunde hat keine Garantie auf das beim Veranstalter gebuchte Hotel. Was umso mehr verwundert, als die Veranstalter in ihren Katalogen fast ausschließlich mit Hotels werben, diese also der einzige Bezugspunkt für die Kunden sind.

Keine voreilige Unterschrift!

Hat der Reisende erst einmal das Ersatzhotel bezogen, bieten die Reiseleiter vor Ort häufig so genannte Ersatzleistungen an. Meist handelt es sich dabei um Ausflugsgutscheine, zusätzliche Sportaktivitäten oder kleinere Geldbeträge. Im Gegenzug sollen dann die Reisenden unterschreiben, dass sie dies als Entschädigung akzeptieren. Verbraucherschützer warnen davor, solche Formulare voreilig zu unterschreiben. Denn damit akzeptiert der Urlauber diese Bedingungen und hat seine Ansprüche wegen des nicht bekommen Hotels verwirkt. Damit wäre das Reiseunternehmen billig aus der Sache raus, und der Urlauber hat in der Regel keine Rechte mehr.

Ist der Reisende mit dem Ersatzhotel nicht einverstanden, sollte er das auf jeden Fall schnellstens der Reiseleitung anzeigen und sich die Beschwerde auch schriftlich bestätigen lassen. Ist die Ersatzunterkunft nicht absolut gleichwertig, können Reisende je nach Einzelfall Minderung und Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geltend machen. Hierfür ist es ratsam, Beweismaterial in Form von Fotos anzufertigen.

Weitere Informationen:
www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ134726146419636/link202542A.html

Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 16.09.2012. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Sendetermin
So, 16.09.12 | 16:30 Uhr