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Aufmachergrafik zu Ratgeber: Auto - Reise - Verkehr
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Feld, Wald und Wiese

Ach so?!

Wenn der Urlaub vorbei ist, bleibt vielen nur Miniurlaub in der Region, beispielsweise kleine Ausflüge in die Natur. Wald ist jedoch meist nicht um die Ecke, deshalb müssen viele mit dem Auto hinfahren. Aber was darf man mit dem Pkw in Feld, Wald und Wiese?

Waldwege

Pkw fährt auf einem Waldweg (Bild: SWR) Bild vergrößern bzw. verkleinern Bildunterschrift: Darf der Pkw auf den Waldweg? ]
Wer mit dem Auto in die Natur unterwegs ist, könnte manchen Waldweg praktisch finden, besonders, wenn kein Verbotsschild die Zufahrt beschränkt. Viele Fahrzeuglenker glauben in einer kurzen Umfrage, in einen Waldweg einfahren zu dürfen, zumindest zum Abladen am Spielplatz oder fürs Picknick. Er müsse nur fürs Auto geeignet ausgebaut sein.

Das ist falsch. Die Straße sagt noch nichts darüber aus, ob man darauf fahren darf oder nicht. Das Wo ist entscheidend. Wald- und Feldwege sind in der Regel für den normalen Verkehr gesperrt, selbst wenn eine Schranke offen steht. Wer erwischt wird, muss mit einem Knöllchen von 15 Euro rechnen.

Parken auf der Wiese

Pkw parkt auf einer Wiese (Bild: SWR) Bild vergrößern bzw. verkleinern Bildunterschrift: Pkw parkt auf einer Wiese ]
Darf man auf einer Wiese an der Straße sein Auto abstellen? Manche glauben, dass es am Straßenrand erlaubt sei, wenn kein Parkverbot ausgeschildert wäre oder schon andere Pkw dastehen.

Aber Parken auf Grünflächen ist grundsätzlich verboten, egal ob es andere auch tun oder nicht. Wer obendrein noch einen Landwirt behindert, wird mit bis zu 40 Euro zur Kasse gebeten.

Parkplatz mit Aussicht

Parkplatz als Campingplatz (Bild: SWR) Bild vergrößern bzw. verkleinern Bildunterschrift: Parkplatz als Campingplatz ]
Wenn man endlich den perfekten Wald-Parkplatz mit herrlichem Blick übers Land ergattert hat und ein wenig ausruhen möchte, bleibt die Frage, ob man es sich hier eine Nacht gemütlich machen darf? Wer jedoch glaubt, nur weil kein Schild die Parkzeit begrenze, dürfe man beliebig lange stehen bleiben, liegt falsch. Es gibt eine Regelung, die besagt, dass man eine Nacht Parken darf, aber mehr nicht.

Wer sich nicht fit genug zum Fahren fühlt, darf sich also schlafen legen. Wer dagegen Klapptisch und Grill auspackt, wird freundlich, aber bestimmt auf den nächsten Campingplatz verwiesen: Erholen ja, Campen nein.

Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 26.08.2012. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Sendetermin
So, 26.08.12 | 16:30 Uhr