Inhalt.
Hauptnavigation.
Suche.
Bild vergrößern bzw. verkleinern
Bildunterschrift:
Checkout Hotel
]
Früh aufstehen am letzten Urlaubstag? Oder dürfen Sie ausschlafen? Sind die Kosmetikfläschchen zum Mitnehmen? Gibt es einen Anspruch auf Frühstück? Welche Rechte Hotelgäste haben, wenn sie abreisen – die Rechtlage ist oft überraschend.
Im Urlaub möchte man ausschlafen. Was aber, wenn man verschläft und das Hotelzimmer nicht rechtzeitig räumt? Da ist die Rechtslage eindeutig: Wer ein Hotelzimmer bezieht, schließt einen Mietvertrag ab. Die An- und Abreisezeiten des Hotels sind daher bindend. Wer das Zimmer länger nutzt, muss damit rechnen; dafür zusätzlich zur Kasse gebeten zu werden.
Die festgelegte Aus-Check-Zeit muss für den Gast jedoch zumutbar sein und liegt üblicherweise zwischen 10.00 und 12.00 Uhr. Klopft also früh morgens schon das Zimmermädchen an die Tür, darf man sich ruhig nochmal umdrehen.
Bild vergrößern bzw. verkleinern
Bildunterschrift:
Hotelzimmer
]
Die Gratis-Kosmetik im Hotel dürfen Gäste mitnehmen. Aber alles, was einen höheren Wert hat und was auch aus Sicht des Gastes zur Wiederverwendung bestimmt ist, wie Bademantel oder Kleiderbügel, darf man nicht einpacken.
Frühstück, das man schon vorher bezahlt hat, kann man nur wie vereinbart einnehmen. Wer früher weg muss und gerne ein Lunchpaket hätte, ist auf die Kulanz seines Hotels angewiesen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Wer gar kein Frühstück bekommt, muss aber auch nicht voll bezahlen. Das Hotel hatte durch den Verzicht eine Ersparnis. Deshalb kann der Gast einen Teil des Frühstückspreises zurückverlangen. Wie viel ist Verhandlungssache.
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 15.07.2012. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.