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Wenn im Winter Schnee und Eis die Autoscheiben bedecken, heißt es Schaufeln und Kratzen. Reicht dann ein kleines Guckloch oder wie weit müssen die Scheiben frei sein? Und wie sieht es mit Dreck oder Schlamm aus? Wie viel Sicht ist eigentlich Pflicht?
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Verschmutzte Heckscheibe
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Der Herbst kann wunderschön sein mit seinen bunt gefärbten Bäumen. Das Auto kann allerdings schnell zur Dreckkiste werden. Zum Waschen gibt es keine Pflicht. Viele Autofahrer glauben jedoch, wenn sie noch etwas sehen, reicht das aus und sie müssen die Scheiben nicht gründlich reinigen.
Man muss aber rundherum alles sehen können, auch durch die Seitenfenster. Alles andere ist gefährlich und kostet mindestens 10 Euro Strafe. Eine Ausnahme ist die Heckscheibe. Sind die Außenspiegel links und rechts sauber, kann man den Dreck hinten drauf lassen, muss man aber nicht.
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Nebelschlussleuchte
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Bei Nebel ist jeder Meter gefährlich. Aber ist das Abblendlicht ausreichend oder muss man die Nebelleuchten benutzen? Viele Autofahrer wissen nicht, wann welche Leuchten erlaubt oder sogar Pflicht sind.
Bei schlechter Sicht muss nur das Abblendlicht brennen, Nebelscheinwerfer sind hilfreich, aber keine Pflicht. Anders die rote Nebelschlussleuchte: Liegt die Sicht unter 50 Meter, muss sie eingeschaltet werden, darüber ausschalten.
Übrigens: Liegt die Sicht unter 50 Meter, dürfen Sie auch nur maximal 50 Kilometer pro Stunde fahren!
Schon beim ersten Frost geht meist das Kratzen los. Doch welche Scheiben muss man frei machen und wie frei müssen sie sein?
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Guckloch ist zu wenig
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Ein Guckloch reicht auf keinen Fall. So ein Blindflug kostet 20 Euro und man riskiert einen Unfall. Deshalb heißt es: Kräftig kratzen, alle Scheiben plus die Spiegel. Vom Fahrbahnrand bis zum Gegenverkehr muss man alles im Blick haben.
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 28.10.2012. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.