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Garantiefonds

Auf das Laufzeitende achten

Geld (Bild: coulourbox) Bild vergrößern bzw. verkleinern Bildunterschrift: Fondbesitzer sollten einige Tipps beherzigen ]
Kleinvieh macht auch Mist. Auf diesem Sinnspruch baut die Finanzbranche einen Gutteil ihrer Aktivitäten auf. Beispiel Investmentfonds: Wenn da für die Bemühungen der Fondsgesellschaft 1% Verwaltungsvergütung pro Jahr fällig werden, denkt sich der Anleger: Na - das ist wirklich erträglich. Doch andererseits: wenn dieses eine Prozent 10 Jahre lang gezahlt wird, dann erhält die Fondsgesellschaft tatsächlich ein ordentliches Stück vom Kuchen. Je länger das Geld also in Fonds der Gesellschaft steckt, desto mehr rentiert sich der Kunde. Und um das zu erreichen,  wird schon mal wenig kundenfreundlich nachgeholfen.

Diese Erfahrung musste auch Herr K. machen. Er entschied sich vor ein paar Jahren für einen Garantiefonds der Union Investment. Dessen Basis sollte die Aktienentwicklung der 50 größten globalen Unternehmen sein.

Weitere Eckdaten, neben einer jährlichen Verwaltungsgebühr von 1%:

  • Eine fest begrenzte Laufzeit von etwas über 6 Jahren,
  • am Ende bekäme er garantiert mindestens die anfänglichen 100€ pro Anteil,
  • bei Rückgabe vor dem Ende werde eine Gebühr von 2% erhoben.

Und: sein eigener zeitlicher Anlagehorizont sollte auf dieses Laufzeitende ausgerichtet sein.

Dementsprechend wartete Herr K. das Laufzeitende des Fonds ab. Als er einige Zeit nach dem Endtermin seine Depotauszüge prüfte, fand er - statt der fälligen Geldsumme - einen neuen Garantiefonds von Union Investment, jetzt plötzlich  mit der Ausrichtung „deutscher Aktienmarkt“!

Und wieder, neben einer jährlichen Verwaltungsgebühr von 1%:

  • Eine fest begrenzte Laufzeit von etwa 6 Jahren,
  • am Ende bekäme er garantiert mindestens die anfänglichen 100€ pro Anteil,
  • bei Rückgabe vor dem Ende werde eine Gebühr von 2% erhoben.

Und wieder sei es empfehlenswert, den zeitlichen Horizont auf das Laufzeitende auszurichten. Das ist jetzt aber 2017!

Herr K. war verärgert: „Die können doch mein Geld nicht in einen Fonds stecken, den ich nie wollte. Und jetzt wollen die noch 2%, wenn ich da wieder raus will.“

Was ist geschehen? Die Union Investment hat den alten Garantiefonds am letzten Tag seines Bestehens mit diesem ganz neuen Fonds zusammengelegt, also verschmolzen. Herr K. hat Anteile des neuen Fonds erhalten.

Das Unternehmen verweist darauf, dass ja der Verkaufsprospekt die Möglichkeit einer Verschmelzung vorgesehen habe. Zudem informiere es die Anleger grundsätzlich etwa 6 Wochen vor der Zusammenlegung per Post.

Mittlerweile hat Herr K. erfahren: Vor dem Laufzeitende hätte er eine kurze Zeit lang die Fondsanteile zurückgeben können. Ohne Rückgabegebühr und mindestens zum Garantiewert.  Aber er ist sich sicher: so einen Brief, der  die Verschmelzung angekündigt hätte, hat er von Union Investment nie bekommen.

Können Fonds zusammengelegt werden - einfach so?

Wir lassen den Fall von Markus Feck, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Referent für Bankrecht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen,  prüfen. Immerhin ist die Union Investment bei Garantiefonds mit fast 16 Mrd. € (Stand 30.11.2012) Marktführer. Das Ergebnis ist enttäuschend für alle Fondsbesitzer, die von Verschmelzungen betroffen sind, wie Markus Feck erläutert:

„ Das Gesetz gibt dem Anleger selbst kaum Rechte, er hat zu akzeptieren, dass sein Fonds verschmolzen wird, er muss innerhalb von 30 Tagen entscheiden, ob er diesen neuen Fonds möchte … Wer hieran verdient, das sind die Anlagegesellschaften, die mit diesen Geldern weiterarbeiten können und der Anleger selber hat keine Möglichkeit, hiergegen vorzugehen.“

Fondsbesitzer sollten deshalb ...

  • Alle Briefe und Mails der Fondsgesellschaft aufmerksam lesen: wird eine Verschmelzung angekündigt? Wenn ja:
  • Prüfen Sie: ist der neue Fonds für Sie sinnvoll?
  • Wichtig: spätestens 30 Tage vorher müssen Sie über die Verschmelzung und die kostenlose Rückgabemöglichkeit informiert worden sein.
  • Bei mangelhafter Information: wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale!

Interessanterweise hat sich die Union Investment solche Zusammenschlüsse unter bestimmten Umständen bereits für eine ganze Reihe ihrer Garantiefonds vorbehalten.  

Sie schreibt uns: der Sinn bestehe darin, „…,dass Anleger, die vor dem 1.1.2009 in den alten Garantiefonds investiert hatten, einen Bestandsschutz genießen und ihre Kursgewinne nicht unter die seitdem geltende Abgeltungssteuer fallen würden.“

Es werden also mögliche Steuerersparnisse angeführt. Allerdings wartete Herr K. bisher vergeblich auf  großartige Gewinne des Fonds. Und ohne die kann er auch keine Steuern sparen…. 

Bericht: Katharina Adami

Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 16.02.2013. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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Sendetermin
Sa, 16.02.13 | 17:03 Uhr