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Neue Abzocktricks

Wie Verbraucher reingelegt werden

Inkassounternehmen (Bild: dpa) Bild vergrößern bzw. verkleinern Bildunterschrift: Inkassounternehmen treiben das Geld der Abzocker ein. ]
Mit besonderen Angeboten wurden Verbraucher im Internet immer wieder in Abofallen gelockt. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und den Verbraucherschutz gestärkt. Doch die Seitenbetreiber sind erfinderisch und haben längst Schlupflöcher entdeckt.

Kleine Anzeige mit teuren Folgen

Eine kleine Anzeige auf seiner Facebook-Seite wurde für Wolfgang Leibl aus Straubing zum großen Ärgernis. Der selbstständige Mediendesigner klickte auf das verlockende Angebot. Ein teures Smartphone sollte es demnach zum Schnäppchenpreis von 139 Euro geben. Dafür trug sich Leibl auf einer Großhändlerseite ein, klickte „Jetzt anmelden“ und dachte erst wieder an die Seite, als ihm eine Mahnung über 240 Euro ins Haus flatterte.

„Dadurch ist mir eigentlich erst bewusst geworden, dass das was kosten soll. 240 Euro ohne, dass ich vorher jemals eine Rechnung bekommen habe“, sagt Wolfgang Leibl.

Insgesamt verlangte der Anbieter sogar 480 Euro, denn dem Schreiben zufolge hat Leibl einen Zwei-Jahres-Vertrag abgeschlossen. Mit seinem Ärger ist er nicht allein. Auf facebook beschweren sich hunderte Nutzer.

Abofalle in neuem Gewand

Auf der Internetseite steht der Kostenhinweis sogar, etwas am Rand unter dem Hinweis „Information“. Deutlicher muss der Seitenbetreiber nicht kennzeichnen, dass der Nutzer mit dem Klick auf „Jetzt anmelden“ einen Vertrag eingeht. Denn die Seite richtet sich nach eigenen Angaben „ausschließlich an gewerbliche Kunden“.

Damit ist sie von der sogenannten Buttonlösung ausgeschlossen, nach der seit August 2012 erst durch den Klick auf eine „Jetzt kaufen“-Fläche ein Vertrag zustande kommt.

Für Juristin Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern, ist das keine zufriedenstellende Lösung. Denn viele dieser „Händlerportale“ verlangen gar keinen Gewerbenachweis von ihren Nutzern. Für Halm wird es Privatleuten zu einfach gemacht, sich dort anzumelden.

„Insofern haben wir hier wieder eine Abofalle, aber mit neuem Gewand. Das ist eben die Problematik, die jetzt verstärkt auch auf Verbraucher zukommt.“ Tatjana Halm, Verbraucherzentrale Bayern

Nicht zahlen und widerrufen

Ihre Tipps: Unberechtigte Forderungen sollte man auf keinen Fall zahlen, auch wenn die Unternehmen mit Mahnungen Druck machen. Solche Schreiben sollte man allerdings innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen, um in jedem Fall rechtlich abgesichert zu sein.

Inkassounternehmen (Bild: dpa) Bild vergrößern bzw. verkleinern Bildunterschrift: So kann ein Mahnbescheid eines Inkassounternehmens aussehen. ]
Für Geschäftsleute ist es schwieriger, aus solchen Abos wieder herauszukommen, denn sie haben kein Widerrufsrecht. Auch Wolfgang Leibl konnte den Vertrag somit nicht einfach widerrufen, sondern musste ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten. Doch auch darauf reagierten die Seitenbetreiber nicht. Nach mehreren Mahnungen bekam Leibl noch während der Dreharbeiten von Ratgeber Geld ein weiteres Schreiben, demzufolge der Seitenbetreiber eine Strafanzeige gegen ihn prüft.

Falsche Verbraucherschützer

Auch am Telefon gibt es immer neue Maschen. Ruth Luft aus der Nähe von Baden Baden bekam einen besonders dreisten Anruf. Vor einigen Monaten meldeten sich angebliche Verbraucherschützer bei der 61-Jährigen. Die „Zentrale Sperrliste für Werbeanrufe“ bot an, ihre Nummer aus Werbelisten löschen zu lassen, damit sie keine ungewollten Anrufe mehr bekommt. Dafür sollte sie allerdings teures Infomaterial kaufen. Obwohl Ruth Luft ablehnte, sollte sie zahlen.

„Die haben mir eine Zahlungserinnerung geschickt und darin hieß es, wenn ich nicht den Betrag von 99,90 Euro innerhalb einer bestimmten Zeit überweise, dann würden sie das an ihren Anwalt weiterleiten“, sagt Ruth Luft.

 Sie hatte erst wieder Ruhe, als sich echte Verbraucherschützer einschalteten – die Verbraucherzentrale. Sie kennt solche Schreiben für dubiose Inkasso-Forderungen. Vor einem Jahr stellte sie fest: 84 Prozent entbehren jeder Grundlage.

Ein Account weniger

Im Fall von Wolfgang Leibl fragte Ratgeber Geld schließlich in Chemnitz nach. Dort sitzt die Seitenbetreiberin, die Melango GmbH. Nur ohne Kamera sind die Geschäftsführer zu einem Gespräch bereit. Es sei korrekt, nicht verboten, wie die Seite aufgebaut ist, sagen sie. Beschweren würde sich nur ein Prozent von oft  hunderten Neukunden täglich. Sie bestätigten schließlich schriftlich, dass der Account von Wolfgang Leibl gelöscht wird und keine weiteren Kosten entstehen. Leibl war zu diesem Zeitpunkt schon zu einer Zahlung bereit, denn wie viele andere wollte er eine Strafanzeige nicht riskieren.

Bericht: Vanessa Lünenschloß                     

Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 16.02.2013. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Sendetermin
Sa, 16.02.13 | 17:03 Uhr