XXL: Vorteils- oder Mogelpackung?

Waschpulver und Messbecher
Große Packung, viel gespart? | Bild: Thinkstock

Vorsicht bei versteckten Preiserhöhungen

Mogelpackungen gibt es bei vielen Konsumprodukten, auch beim Waschmittel. Die Verbraucherzentrale Hamburg beschäftigt sich seit neun Jahren mit dem Thema und führt eine Liste mit aktuell 500 Fällen, darunter auch viele Waschmittel diverser Hersteller. Der Trick bei einer Mogelpackung ist dabei so einfach wie raffiniert: Füllmengenreduzierung bei gleichem Preis und ähnlichem Design der Verpackung, eine sogenannte versteckte Preiserhöhung.

Beispiel Persil Sensitive Gel: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat herausgefunden, dass der Hersteller Henkel im April 2011 den Inhalt seines Flüssigwaschmittels von 20 auf 18 Waschladungen reduziert hat (vorher 1,5 Liter, nachher: 1,35 Liter). Der Preis blieb identisch (5,45 Euro). Im Februar 2013 folgte eine weitere Reduzierung von 18  auf 16 Waschladungen bei gleichem Preis. Im August 2014 wurde die Füllmenge erneut gesenkt, von 16 auf 15 Waschladungen. Der Preis des Waschmittels wurde vom Hersteller diesmal allerdings mitgesenkt (4,49 Euro), weshalb die versteckte Preiserhöhung nicht so groß ausfiel, wie in den Vorjahren (Zahlen dokumentiert von der Verbraucherzentrale Hamburg).

Andere Hersteller ziehen nach

Beim Phänomen "Schrumpfpackung" ist es oft so, dass ein Hersteller  anfängt und die anderen nachziehen, zum Nachteil des Verbrauchers. Denn versteckte Preiserhöhungen sind so beim Einkaufen schwer zu erkennen. Da der Verbraucher Waschmittel nicht jeden Tag kauft und eher auf den Preis als auf die Angabe zu den Waschladungen achtet, bleiben diese versteckten Preiserhöhungen oft unbemerkt.

Kartelle und die Folgen für den Verbraucher

Wenn sich die Hersteller dabei untereinander absprechen, spricht man  von einer Kartellbildung. Wegen unerlaubter Preisabsprachen verhängte die EU-Kommission 2011 eine Strafe von mehr als 315 Millionen Euro gegen die großen Produzenten Procter&Gamble und Unilever. Der deutsche Hersteller Henkel wurde von der Geldstrafe ausgenommen, da er bei dem Verfahren als Kronzeuge auftrat.

Ganz aktuell hat die VZHH allerdings einen Fall von versteckten Preiserhöhungen bei Waschmittel der Firma Henkel aufgedeckt, bei der nach dem oben beschriebenen Mogelpackungsprinzip vorgegangen wurde:

Mogelpackungen erkennen: Augen auf bei "neuer Formel"

Wer Mogelpackungen im Supermarkt erkennen möchte, muss schon ein wenig detektivischen Spürsinn mitbringen. Erste Regel dabei: Auf Slogans auf der Verpackung achten. "Neue Formel" muss z.B. nicht automatisch gleiche Menge bedeuten. Wenn Hersteller auf der Verpackung offensiv auf eine Produktänderung hinweisen, lohnt sich immer der Vergleich mit dem "alten" Produkt. Mit etwas Glück steht das sogar noch direkt im Regal daneben und man kann eine Schrumpfpackung so leicht identifizieren.

Will man seinen Fund mit anderen Verbrauchern teilen, hilft die Verbraucherzentral Hamburg (VZHH). Die Verbraucherschützer sammeln Hinweise von Konsumenten aus dem gesamten Bundesgebiet und stellen diese in einer monatlich aktualisierten Mogelpackungsliste ins Internet: