Noch genießbar oder reif für die Tonne?

Bürger begutachten Lebensmittel.
Bürger nehmen die Lebensmittel unter die Lupe.  | Bild: WDR

Woran erkenne ich, ob ich ein Lebensmittel noch essen kann?

Auf die eigenen Sinne verlassen

  • Grundsätzlich gilt: verlassen Sie sich auf Ihre eigenen Sinne. Überprüfen Sie bei Ihren Lebensmitteln Aussehen, Geruch und Geschmack. Riecht das jeweilige Lebensmittel z.B. ungewöhnlich säuerlich, muffig oder für dieses Produkt untypisch, lassen Sie lieber die Finger davon.

Was tun bei Schimmel an Lebensmitteln?

  • Enthalten Lebensmittel viel Wasser, kann sich der Schimmelpilz schnell ausbreiten. Schimmelpilzgifte wie  Aflatoxine sind für Menschen besonders kritisch. Die Hitze beim Kochen oder Backen kann die Gifte nicht vollständig zerstören, daher ist hier besondere Vorsicht geboten.

Lebensmittel, die bei Schimmelbefall unbedingt weggeworfen werden sollten:

  • Weiches Obst
  • Kompott
  • Säfte
  • Gemüse
  • Weich-, Frisch- und Schnittkäse
  • Joghurt und andere Milchprodukte
  • Geschnittenes Brot und Toastscheiben
  • Getreide
  • Müslis
  • Suppen
  • Soßen
  • Fleisch und Wurstwaren (außer luftgetrocknete Wurstwaren)

 Nach Überprüfung und großzügigem Abschneiden weiterhin genießbar:

  • Hartkäse, wie z.B. Parmesan
  • luftgetrocknete Wurstwaren, wie Edelsalami oder Parmaschinken (ABER ACHTUNG: NUR wenn der Schimmel lediglich an der Oberfläche auftritt und es sich um ganze Stücke handelt.)

Sonderfall Käse: Welcher Schimmel gehört zum Käse  – welcher nicht?

  • Weiße Flecken an Hartkäse sind meist nur kristallisiertes Salz oder Eiweiß und können einfach abgerieben werden. (Sie entstehen übrigens durch Temperaturunterschiede)
  • Bedenklich sind dagegen grün-graue Pilznester oder rosa-weiß glänzende Schimmelstellen
  • Verdorbener Schimmelkäse ist am muffigen Geruch oder Geschmack zu erkennen

Woran erkenne ich bei anderen Lebensmitteln, ob sie noch genießbar sind?

  • „cook it, peel it or throw ist away“ – zu Deutsch: koch es, schäle es oder wirf es weg. Dieses Motto gilt bei verschrumpeltem Obst und Gemüse. Keime befinden sich dort meist nur auf der Oberfläche und lassen sich durch Schälen und/oder Erhitzen abtöten.
  • Keime, Augen  und grüne Stellen an Kartoffeln können/sollten großzügig entfernt werden. An diesen Stellen und in der Schale können größere Mengen Solanin, ein natürliches Gift, vorkommen. Kartoffeln sollen – auch um Vitamin- und Mineralstoffverluste zu vermeiden – mit der Schale gekocht und zum Verzehr gepellt werden.
  • Ob ein rohes Ei frisch ist, können Sie ganz einfach mit Hilfe eines Wasserglases testen: Schwimmt es unten, ist es frisch. Wenn das Ei oben schwimmt, ist die Luftkammer größer geworden und es ist Vorsicht geboten. Zum Kochen oder Backen kann man es noch verarbeiten. Eier sind in der Regel ca. 4 Wochen haltbar, schwimmen dann aber sicher oben.
  • Bei Milchprodukten, wie z.B. Joghurt, können Sie – bevor Sie Geruch, Geschmack und Aussehen testen –  bereits an der Verpackung erkennen, ob das Lebensmittel noch gut ist: wölbt sich der Deckel, sollten sie Joghurts lieber wegschmeißen, wölbt er sich noch nicht, stehen die Chancen gut, dass er auch Geruchs-, Geschmacks- und Aussehens-Tests besteht.
  • Bananen, die braun geworden sind, müssen nicht in die Tonne wandern – gerade Bananen mit unansehnlicher brauner Schale eignen sich z.B. hervorragend für eine Bananenmilch.
Yvonne Willicks mit Bundesernährungsminister Christian Schmidt
Yvonne Willicks testet beim Frühstück mit Bundesernährungsminister Christian Schmidt "gerettete" Lebensmittel. | Bild: WDR

Den Kühlschrank optimal nutzen

  • Halten Sie sich an die Lagerungsempfehlungen, die auf Produkten zu finden sind. Das MHD und auch das Verbrauchsdatum gelten nur bei Einhaltung dieser Lagerungs-Bedingung.
  • Halten Sie sich ans FIFO-Prinzip (First In, First Out-Prinzip): neu gekaufte (und damit noch länger haltbare) Lebensmittel im Kühlschrank hinter die schon vorhandenen/älteren Produkte platzieren. Dabei helfen Kühlschrankkörbchen.
  • Gefrorene Lebensmittel im Kühlschrank auftauen spart Energie und schützt das Lebensmittel vor Verderb (dabei eine Auffangschale für Tropfwasser nutzen, um eine Kotamination anderer Lebensmittel mit Tropfwasser zu vermeiden).
  • Regelmäßige Kontrolle der Temperaturen auf allen Ebenen des Kühlschranks ist zu empfehlen. Hierzu das Thermometer mittig auf eine Ebene legen und darauf achten, dass das Thermometer nicht von Lebensmitteln verdeckt wird. Evtl. die Temperatureinstellung am Gerät korrigieren.  
  • Temperatureinstellung: Wer seine Temperatur am Kühlschrank einstellen kann, stellt damit die mittlere Ebene ein. Die sollte 5 Grad betragen. Bei Geräten mit Stufeneinstellung sollten Sie ein Thermometer auf die mittlere Ebene legen.
Yvonne Willicks steht mit einem Thermometer vor dem Kühlschrank.
Hat der Kühlschrank die richtige Temperatur? Yvonne Willicks macht den Test.  | Bild: WDR

  • Kühlschrank mindestens monatlich, bei starker Verschmutzung auch häufiger reinigen. Alle herausnehmbaren Teile entfernen und mit warmem Wasser mit wenig Spülmittel oder mildem Allzweckreiniger abwaschen. (Herausnehmbare Teile NICHT in die Spülmaschine geben, dort könnten sie verformen.)
  • Innenraum von oben nach unten reinigen, mit klarem Wasser nachspülen und mit sauberen Geschirrtuch abtrocknen.
  • Tauwasserrinne und Ablaufloch an der Rückwand regelmäßig von Schmutz befreien (z.B. mit Wattestäbchen).
  • Verschüttetes sofort wegwischen, um Keimbildung zu vermeiden.

Weitere Informationen im Internet:

Studie der FH Münster (März 2012): https://www.fh-muenster.de/isun/downloads/Studie_Verringerung_von_Lebensmittelabfaellen.pdf

Zusammenfassung der Studie der Universität Stuttgart (März 2012): http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/WvL/Studie_Lebensmittelabfaelle_Faktenblatt.pdf?__blob=publicationFile

Kurzfassung der Studie der Universität Stuttgart (März 2012): http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/WvL/Studie_Lebensmittelabfaelle_Kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile

Initiative foodsharing e.V.: http://foodsharing.de/

Initiative „Zu gut für die Tonne“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: https://www.zugutfuerdietonne.de/start/

Gesetze und Richtlinien zum Thema MHD im Internet:

Ettiketierungsrichtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür: http://europa.eu/legislation_summaries/consumers/product_labelling_and_packaging/l21090_de.htm

Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung - LMKV) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/lmkv/gesamt.pdf

Ab 13. Dezember 2014 gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten die Verordnung  (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnung - LMIV). http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0018:0063:de:PDF