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Rechtsberatung

Trau, schau, wem!

Viele scheuen den Gang zum Anwalt, denn die Beratung in der Kanzlei kostet richtig Geld. Was taugen die Alternativen im Internet? Stecken Fachleute hinter den Ratschlägen, die man sich für wenig Geld einholen kann?

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Homburg 2009: Eine Radfahrerin wird von einem Auto gestreift. Sie stürzt und bricht sich einen Wirbel. Weil der Autofahrer behauptet, die Frau sei schuld, zahlt seine Versicherung keinen Cent. Zeugen gibt es keine. Wir wollen wissen, ob die Frau Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen kann und stellen genau diese Frage in verschiedenen Rechtsportalen.

PC-Taste mit § (Bild: Mauritius) Bild vergrößern bzw. verkleinern Bildunterschrift: Wie zuverlässig ist Rechtsberatung im Internet? ]
Doch zuvor fragen wir einen der renommiertesten Verkehrsrechtsexperten in Deutschland gefragt. Für Hans-Jürgen Gebhardt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ist die Rechtslage eindeutig: "Wenn ein Autofahrer einen Radfahrer anfährt, muss er grundsätzlich haften, auch dann, wenn er am Unfall nicht schuld ist. Es sei denn, er weist dem Radfahrer nach, dass der den Unfall verschuldet hat."

Und was sagen die Onlineanwälte? Wir fragen nach bei frag-einen-anwalt.de. Das Portal ist 2008 von der Stiftung Warentest ausgezeichnet worden. Außerdem schildern wir den Fall bei e-juristen.de und anwalt-onlineservice.de.

So funktioniert es

Der Ratsuchende kann seine Frage zunächst kostenlos einstellen. Er muss dann entscheiden, wie viel ihm der Rechtsrat wert ist. Unter 20 Euro geht bei frag-einen-anwalt.de und anwalt-onlineservice.de gar nichts. Der Anwalt, der mit dem Preisvorschlag einverstanden ist, schickt dann seine Antwort. Anders läuft es bei e-juristen.de ab: Hier macht der Anwalt einen Preisvorschlag. Akzeptiert der Ratsuchende, bekommt er den Rechtsrat. Die Preisspanne ist groß: Zwischen 30 und 66 Euro kosten die Antworten in unserem Fall.

Antwort eines Rechtsberatungsportals (Bild: WDR) Bild vergrößern bzw. verkleinern Bildunterschrift: Mit dieser Antwort ist der Verkehrsrechtsexperte nicht einverstanden ]
Der teuerste Rat kommt von e-juristen.de und lässt ganze acht Tage auf sich warten. Der Fall sei kompliziert. Und weiter heißt es: „Leider gibt es in Ihrem Fall ja keine Zeugen. Das ist natürlich immer ein Problem, wenn sich die Aussagen widersprechen.“ Das Portal empfiehlt außerdem einen Gutachter. Was hält unser Experte von dieser Antwort? „Die Antwort ist völlig falsch und völlig unbrauchbar, denn gerade eine Radfahrerin braucht keine Zeugen und keinen Gutachter. Das wären nur unnötige Kosten.“

Falsche Antwort eines Rechtsberatungsportals (Bild: WDR) Bild vergrößern bzw. verkleinern Bildunterschrift: Diese Antwort ist vollkommen falsch! ]
Bei anwalt-onlineservice.de heißt es nach drei Tagen, die Radfahrerin müsse „das Fehlverhalten des Unfallgegners, (...) beweisen.“ Auch das ist falsch, so unser Experte Hans-Jürgen Gebhardt: „Der Herr hat noch nicht mal von Grundwissen, Basiswissen im Verkehrsrecht Ahnung.“

Richtige Antwort eines Rechtsberatungsportals (Bild: WDR) Bild vergrößern bzw. verkleinern Bildunterschrift: Diese Antwort ist korrekt! ]
Nach nur 45 Minuten kommt von frag-einen-anwalt.de folgende Antwort: „Wenn Ihr Unfallgegner beziehungsweise die Haftpflichtversicherung behaupten, Sie hätten den Unfall (…) verursacht, müssen diese ihre Behauptung auch beweisen.“ Damit ist unser Experte zufrieden: „Diese Antwort ist prima! Die trifft nämlich genau den Punkt. Der Ratgeber hat erkannt, dass die Radfahrerin nicht mehr beweisen muss, als dass sie zusammengestoßen ist mit einem Pkw, dann hat sie Ansprüche nicht nur auf Sachschaden, auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall.“

Gut für eine erste Einschätzung

Unsere nächste Testfrage bezieht sich auf das Mietrecht: Kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter bei Auszug die Wände weiß streicht, wenn er sie vorher farbig hatte? Dazu sagt der Bundesgerichtshof: Nur wenn das mit dem Vermieter vorher extra vereinbart wurde, zum Beispiel handschriftlich im Mietvertrag. Das haben zwei Rechtsportale gewusst, eines antwortete nicht. Verkehrsrechtsexperte Gebhardt meint: „Dass das Mietrecht hier besser abgeschnitten hat, überrascht mich nicht. Dort sind einfache Sachverhalte. Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist leichter zu überblicken. Insgesamt kann man sagen, dass für ganz einfache Sachverhalte solche Portale durchaus einen Sinn machen. Wenn es aber um schwierige Sachverhalte geht, dann würde ich dringend davon abraten. Dann muss man schon einen Anwalt persönlich aufsuchen.“

Da eine Frage wie die unsere unter die Kategorie „Erstberatung“ fällt und meist von zugelassenen Anwälten durchgeführt wird, trägt die Rechtschutzversicherung in der Regel die Kosten. Fragen Sie aber sicherheitshalber vorher bei Ihrer Versicherung nach. Einige Rechtschutzversicherer bieten auch selbst eine Rechtsberatung im Internet an.

Übrigens: Für einen falschen Rechtsrat haften Anwälte im Netz genauso wie in der echten Welt.

Autorin: Dr. Carla Köhler

Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 08.12.2012. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Sendetermin
Sa, 08.12.12 | 17:03 Uhr