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Nicht immer pünktlich
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Bei technisch bedingten Flugverspätungen haben die Passagiere bei mehr als drei Stunden Wartezeit Anspruch auf eine Entschädigung. Viele Fluggesellschaften verweigern einem Großteil der Kunden die Zahlung. PLUSMINUS zeigt kuriose Beispiele.
Ehepaar Steinmann will im Frühjahr nach Griechenland fliegen. Um 12:55 Uhr soll der Flug starten. Doch erst gegen 16.00 Uhr dürfen alle Passagiere einsteigen, der Flieger rollt zur Startbahn. Plötzlich riecht es nach Kerosin, Feuerwehr und Rettungswagen erscheinen auf dem Flugfeld, dann verkündet der Kapitän einen Triebwerksschaden, berichten die Steinmanns.
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Maschine bleibt am Boden
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Der Flug wird abgebrochen und auf den nächsten Tag verschoben. Und wieder heißt es warten, bis nach weiteren Verschiebungen das Flugzeug dann abends um 19.30 Uhr abhebt - 30 Stunden später als geplant. Dafür fordern die Steinmanns eine Entschädigung von je 400 € von Condor. Doch Condor lehnt ab.
Steinmanns sind empört. Denn die Rechtslage ist klar und eindeutig. Inzwischen gibt es einige Urteile des Europäischen Gerichtshofs, die klar machen: Die Passagiere haben sehr weitgehende Rechte. Flugrechtsexperte Ronald Schmid hat vor dem EuGH ein entscheidendes Urteil erstritten. Er weiß, dass fast alle Airlines Ansprüche zuerst ablehnen. Systematisch werde versucht, die Passagiere zu entmutigen, ihre Rechte durchzusetzen.
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Amtsgericht Rüsselsheim
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Wer doch sein Recht will, landet vor Gericht. Zum Beispiel beim Amtsgericht Rüsselsheim. Condor hat dort seinen Sitz. Seit das Fluggastrechte-Gesetz gilt, wird das kleine Amtsgericht praktisch überrollt mit Klagen. Die Zivilrichter machen kaum noch etwas anderes! Akten von 2.800 Verspätungsfällen jährlich stapeln sich hier. Das sind zehnmal so viele wie noch vor drei Jahren. Statt 2,5 hat das Gericht inzwischen sechs Richterstellen.
Geschätzt 40.000 Urteile werden in Deutschland jährlich zum Thema Flugverspätung gesprochen. Da die Rechtslage klar ist, gewinnen fast immer die Passagiere.
Einziges Schlupfloch für die Airlines sind „außergewöhnliche Umstände“. Dazu gehören kurzfristige Wetterkapriolen oder Streiks, dann gibt es keine Ansprüche. Aber alle technischen Defekte verantwortet eine Airline selbst und muss entschädigen.
Trotzdem werden von den Fluggesellschaften immer wieder technische Probleme vor Gericht angeführt. Kaum ein Flugzeugteil, über das nicht schon verhandelt worden wäre.
Doch es geht noch absurder: Für den Heraklion-Flug der Steinmanns gibt es inzwischen mehr als zehn Gerichtsurteile. Alle zugunsten der Passagiere. Die Steinmanns wenden sich wieder an Condor, doch ohne Erfolg.
Doch Condor hält das für ganz normal. In einer Stellungnahme an PLUSMINUS erklärt das Unternehmen:"Jeder Fall wird einzeln geprüft. Im Zweifelsfall wird eine gütliche Einigung mit dem Passagier angestrebt."
Zehn Urteile reichen offenbar noch nicht für eine gütliche Einigung. Condor zwingt die Steinmanns, tatsächlich ihre Entschädigung als elfte Partei nochmal vor Gericht einzuklagen - für ein und denselben Flug.
Prof. Ronald Schmid hält solche unnötigen Prozesse für inakzeptabel. Die Arbeitsbelastung der Gerichte erhöhe sich erheblich.
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Gestrandet im Flughafen
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Experten schätzen: 1,3 Millionen Passagiere haben jährlich einen Anspruch auf Entschädigung. Rund 650 Millionen € würde das deutsche Airlines kosten. Viel Geld, das zu Lasten der Gewinne gehen würde. Doch die Strategie der Airlines scheint erfolgreich: Höchstens jeder fünfte bekommt sein Geld. Denn nur die wenigsten bleiben hartnäckig und boxen ihr Recht durch. Auch die Steinmanns hatten sich erst nicht getraut, zum Anwalt zu gehen. Sie haben keine Rechtsschutzversicherung, und deshalb fürchteten sie sich vor möglichen Kosten.
Von der Ignoranz der Airlines profitiert ein neues Geschäftsmodell: Flightright nimmt Passagieren das Prozessrisiko ab. Die Firma boxt Fälle vor Gericht durch - gegen 25 Prozent der Entschädigung. Verliert Flightright, kostet es den Kunden nichts. Ein sicheres Geschäft . Denn in 95 Prozent aller Fälle gewinnt der Dienstleister.
Per Internet kann jeder Passagier klären, ob sein Flug eine Chance auf Ausgleichszahlung hat. Dann läuft alles „automatisch“.
Es scheint ein lohnendes Geschäftsfeld zu sein, denn im Internet tummeln sich immer mehr solcher Unternehmen. Aber eine Lösung für 1,3 Millionen Verspätungsopfer ist das auch nicht.
Die Bundesregierung hat das Problem erkannt: Sie zwingt die Airlines jetzt, eine Schlichtungsstelle einzurichten. Doch kaum ein Experte glaubt, dass dadurch die Fluggesellschaften rechtstreuer werden. Denn das Grundproblem bleibt: Die Schiedssprüche sind nicht bindend, und das gute Recht der Passagiere ist den Airlines einfach zu teuer.
Info-Box: Flugreisende werden durch eine EU-Verordnung mit umfangreichen Rechten ausgestattet, wenn bei Ihrer Reise etwas schief geht. Dennoch versuchen die Airlines immer wieder, sich herauszureden, und verweisen auf angeblich nicht beherrschbare und unvorhersehbare Umstände.
Info-Box: Fragen und Antworten zu Fluggastrechten bei Verspätung [mehr]
=> Alles über die Fluggastrechte mit Musterbriefen (VZ Baden-Württemberg)
=> Wiesbadener Tabelle zu Fluggastrechten
=> Informationen zu den Fluggastrechten vom Verbraucherinformationssystem Bayern
=> Meldeformular für das Ordnungswidrigkeiten-Verfahren beim Luftfahrtbundesamt
=> Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 23.01.2013. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.