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Rückschau – Servicethema vom 09.06.2009:
Gesetzlich versichert – privat bezahlt

Experte im Studio: Gregor Bornes, unabhängige Patientenberatung


Immer öfter werden gesetzlich versicherte Patienten von ihren Ärzten für sogenannte "Individuelle Gesundheitsleistungen" (kurz: IGeL) zur Kasse gebeten. Gerade im Bereich der Krebsvorsorge werden die Patienten von den Ärzten verunsichert, weil diese ihnen Untersuchungsmethoden vorschlagen, die keine Kassenleistungen sind. So gibt es zum Beispiel für Ultraschalluntersuchungen im Zusammenhang mit der Krebsvorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt keinen Beleg, dass diese Untersuchungsmethode wirklich beim Aufspüren von Krebstumoren hilft. Deshalb ist es gut zu wissen, welche Zusatzleistungen, die privat bezahlt werden müssen, wirklich sinnvoll sind und wann der Arzt lediglich Kasse machen möchte.


Was sind IGeL-Leistungen?
Hinter den Individuellen Gesundheitsleistungen" verbergen sich eine Vielzahl unterschiedlicher Diagnose- und Behandlungsmethoden sowie eine Reihe vermeintlich gesundheitsfördernder Maßnahmen. Eine exakte Liste, die Aufschluss über das gesamte Leistungsspektrum gibt, existiert jedoch nicht. Manche dieser Angebote sind wissenschaftlich kaum erforscht oder sogar von unabhängigen Instituten als nicht sinnvoll beurteilt worden. Jeder Arzt kann Zusatzleistungen anbieten, die er entweder selbst entwickelt oder von Firmen übernommen hat, die sich auf IGeL-Leistungen spezialisiert haben.

Da die Palette breit gefächert und unübersichtlich ist, bietet sich Patientinnen und Patienten kaum eine Chance, den medizinischen Nutzen sowie Qualität und Preis der Angebote zu überprüfen bzw. miteinander zu vergleichen.

Es gibt vier verschieden Gruppen von IGeL-Leistungen:

  • 1. Spezielle Vorsorgeuntersuchungen, die nur in bestimmten Risikofällen oder bei begründetem Krankheitsverdacht von den Kassen übernommen werden. In allen anderen Fällen, in denen die Zusatzuntersuchungen auf eigenen Wunsch der Patientinnen und Patienten ohne medizinische Notwendigkeit durchgeführt werden, müssen die Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden. Beispiel: Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung bei Frauen. Bei einem auffälligen Tastbefund der Brust übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen über die übliche Vorsorge hinaus, da sie in diesem Fall medizinisch notwendig bzw. sinnvoll sind. Die Untersuchungen können mit der Kasse abgerechnet werden. Möchte eine Frau diese Untersuchung jedoch ohne medizinischen Grund durchführen lassen, werden die Kosten nicht übernommen.

  • 2. Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Nutzen bislang nicht eindeutig wissenschaftlich bewiesen ist. Beispiel: Ozon-Therapie und Ultraviolettbestrahlung des Blutes (UVB), die häufig zur Regeneration, zur Stärkung der Immunabwehr und bei Durchblutungsstörungen angeboten werden. Bei beiden Behandlungsmethoden liegen keine ausreichenden wissenschaftlichen Studien vor, die eine Wirksamkeit der Therapie belegen.

  • 3. Medizinische Maßnahmen, die nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen gehören – also weder zur Krankenbehandlung noch zur Früherkennung von Krankheiten zählen – jedoch im Einzelfall eine medizinisch sinnvolle und empfehlenswerte Leistung darstellen. Beispiele: Beratung und Impfung vor Fernreisen, sportmedizinische Untersuchungen, Eignungsuntersuchungen (etwa Flugtauglichkeit).

  • 4. Medizinisch-kosmetische Leistungen, die allein auf Wunsch des Patienten erfolgen, ohne dass eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Beispiele: Schönheitsoperationen oder Entfernung von Tätowierungen.


Beispiele für Vorsorgeuntersuchungen, die gegebenenfalls sinnvoll sind und nicht von der Kasse übernommen werden:

  • Glaukomuntersuchung (ab dem 40. Lebensjahr alle zwei Jahre)
    Diese Vorsorgeuntersuchung können nur Versicherte, die als Risikopatienten für eine Glaukomerkrankung gelten (z.B. Hochdruckpatienten) als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Aber auch ohne Vorliegen von Risikofaktoren steigt mit zunehmendem Alter die Häufigkeit von Glaukomerkrankungen stark an. Der erhöhte Augeninnendruck ist oft symptomlos, schädigt den Sehnerv aber irreparabel. Eine Augeninnendruckmessung allein genügt nicht, da jeder zweite Glaukompatient einen unauffälligen Druck aufweist. Diese Patienten erkennt man nur an der Sehnervuntersuchung.

  • Mammographie (ab dem 50. Lebensjahr alle zwei Jahre)
    Es ist derzeit heftig umstritten, ab welchem Alter und in welchen Abständen Röntgenuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs sinnvoll sind. Das Untersuchungsergebnis hängt von der Qualität der Geräte und der Erfahrung der untersuchenden Ärzte ab: Patientinnen sollten darauf achten, dass die Aufnahmen von zwei unabhängigen Fachärzten mit genügend Erfahrung von mehreren tausend Untersuchungen pro Jahr befundet werden.

  • Eierstock- und Gebärmuttersonographie (im fortgeschrittenen Alter einmal jährlich)
    Wird von der Kasse nur bei begründetem Krebsverdacht übernommen. Es können aber symptomlose Veränderungen der Schleimhäute und der Eierstöcke möglicherweise erkannt werden.

  • PSA-Bestimmung
    Die PSA-Werte sind auch bei gesunden Männern vielfach erhöht, weshalb diese Untersuchung vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen als Screeningmethode als nicht geeignet bewertet wurde. Bei positivem Befund wird der Verdacht mit einer Ultraschalluntersuchung (TRUS) und eventuell einer Biopsie abgeklärt.

  • Osteodensitrometrie (Knochendichtemessung)
    Wird von der Krankenkasse erst finanziert, wenn Risikofaktoren und ein Knochenbruch vorliegen, da diese Untersuchung als prognostische Methode umstritten ist. Bei Vorhandensein von Risikofaktoren kann eine Untersuchung sinnvoll sein: Menopause bei Frauen, körperliche Inaktivität, Rauchen, Vitamin D- und Kalziummangel, Lichtmangel, erbliche Veranlagung, Nierenerkrankungen, chronische Durchfälle, Einnahme bestimmter Medikamente (z.B. Steroide). Als unzuverlässig wird die Osteoporosediagnostik mit Ultraschall am Fersenbein bewertet.


Ärzte unterliegen grundsätzlich einem Werbeverbot. Inwieweit dürfen sie dennoch Zusatzleistungen anbieten?
Ärzte dürfen und sollen ihre Patienten informieren. Eine Information kann auch über Zusatzleistungen erfolgen. Wichtig ist aber, dass dies seriös geschieht. Verboten ist beispielsweise eine Angst erzeugende Werbung, bei der dem Patienten in drastischer Weise die Gefahren aufgezeigt werden, die ihm drohen können, wenn er das IGeL-Angebot nicht in Anspruch nimmt. Bei manchen Ärzten laufen im Wartezimmer Video-clips zur Werbung oder die Arzthelferin sammelt schon die Unterschrift zur Zustimmung für eine Zusatzuntersuchung ein. Eine sachliche Information muss immer individuell erfolgen. Dazu gehört auch, dass der Arzt den Patienten über Sinn und Unsinn eines solchen Angebots berät, ihn beispielsweise auch auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dem speziellen IGeL-Angebot informiert. Damit tun sich manche Ärzte schwer, weil viele dieser Leistungen wissenschaftlich nicht abgesichert sind.


Ist es sinnvoll, zusätzliche kostenpflichtige Leistungen in Anspruch zu nehmen?
Natürlich gibt es auch sinnvolle IGeL-Leistungen, wie z.B. sportmedizinische Untersuchungen oder Impfungen vor Fernreisen. Bei diesen Angeboten ist klar, dass der Patient sie selbst bezahlen muss. Bei den häufig angebotenen Vorsorgeuntersuchungen ist das schon problematischer.

Reichen die Vorsorgeuntersuchungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, nicht aus?
Grundsätzlich reichen diese Vorsorgeuntersuchungen aus. Hinzu kommt, dass in begründeten Fällen die gesetzlichen Kassen auch mehr Vorsorgeuntersuchungen bezahlen. Viele der von Ärzten zusätzlich angebotenen Zusatzvorsorgen sind darüber hinaus medizinisch umstritten. Patienten, denen ihr Arzt zusätzliche Vorsorgemaßnahmen verkaufen will, sollten sich genau erklären lassen, warum die Untersuchung gerade in ihrem Fall wichtig ist und warum die Kasse sie nicht zahlt, wenn sie doch so wichtig ist.


Bei welchen Zusatzleistungen sollten Patienten besonders vorsichtig sein?
Immer dann, wenn Produkte verkauft werden sollen. Das passiert häufig mit dem Verkauf von Vitamin- und Mineralpräparaten. Diese sind regelmäßig nicht notwendig und werden häufig zu überteuerten Preisen angeboten. Der direkte Verkauf ist Ärzten eigentlich verboten. Es gibt aber immer wieder Umgehungen, wenn beispielsweise die Ehefrau eine Etage tiefer einen Vitaminshop betreibt, zu dem der Patient weitergeleitet wird. Vorsichtig sollte man auch sein, wenn der Arzt Druck macht, also die Leistung unbedingt sofort erbringen will.

Ganz generell verboten ist es Ärzten, Kassenleistungen als IGeL zu verkaufen. Das kommt aber vor, mit dem Argument, der Arzt hätte sein Budget schon voll. Es gibt auch Ärzte, die Patienten eine kürzere Wartezeit anbieten, wenn sie privat zahlen.


Worauf sollten Patienten achten, wenn sie IGeL in Anspruch nehmen wollen?
Zum einen auf eine persönliche Beratung. Immer wenn der Eindruck entsteht, in der Praxis wird versucht, jedem Patienten möglichst viele IGeL-Leistungen zu verkaufen, ist Vorsicht geboten. Des Weiteren muss der Arzt einen schriftlichen Vertrag vorlegen und im Anschluss an die Leistung eine genau aufgeschlüsselte Rechnung nach der Gebührenordnung für Privatpatienten stellen.


Fällt eigentlich auch die Praxisgebühr bei IGeL-Leistungen an?
Nein, die gibt es nur bei der Inanspruchnahme von Kassenleistungen. Viele Ärzte kassieren sie aber mit. Fragen Sie den Arzt, welche Kassenleistung erbracht wird und ob das nicht von der IGeL-Leistung getrennt werden kann.


Wo erhalten Patienten Rat und Hilfe, wenn sie durch ein Angebot ihres Arztes verunsichert sind?
Zunächst sollte man sich an seine Krankenkasse wenden. Auch wenn nicht alle Kassen eine Beratung anbieten, sind sie dazu verpflichtet. Wenn es Ärger mit der Abrechnung oder mit einer aufdringlichen Werbung gibt, kann man sich auch an die Verbraucherzentrale oder eine der wenigen unabhängigen Patientenberatungsstellen wenden. Wer sich nur über einen Arzt beschweren will, kann dies auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Ärztekammer tun.


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Dieser Text informiert über den Servicebeitrag vom 09.06.2009. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Symbolbild Gesundheitskosten (Bild: dpa) Bildunterschrift: Immer öfter werden gesetzlich versicherte Patienten zur Kasse gebeten. ]

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