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20.03.2010

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Wohnungssuche

Was der Makler verlangen kann

 

Quelle: SWR Bildunterschrift: ]
Wohnungssuche ist häufig auch dann teuer, wenn man nicht Betrügern in die Hände fällt. Immerhin ist man dann aber am Ziel seiner Suche und hat einen Mietvertrag unterschrieben, bevor man Geld bezahlen muss.
Häufig ist eine passende Wohnung nicht ohne die Einschaltung eines Maklers zu finden. Achten Sie darauf, dass Ihr Vermittler Mitglied im Berufsverband der Makler (IVD) oder im Ring Deutscher Makler (RDM) ist. Eine Verbandszugehörigkeit ist zwar keine Garantie für eine reibungslose Vermittlung, aber Sie haben zumindest den Verband als Ansprechpartner.

Provision nur bei Erfolg

Eine Maklerprovision kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen verlangt werden. Alle Arten der Vorauskasse sind gesetzlich nicht zulässig.

Anspruch auf Geld hat der Makler nur, wenn folgende drei Umstände zutreffen:
- Es wurde ein mündlicher oder schriftlicher Maklervertrag abgeschlossen.
- Der Makler hat entweder eine Wohnung vorgeführt (Vermittlung) oder eine Adresse übergeben (Nachweis).
- Es kommt tatsächlich ein Mietvertrag zustande.

Maximaler Vermittlerpreis

Die Maklerprovision darf höchstens zwei Monatsmieten (zzgl. Mehrwertsteuer) betragen. Dabei wird die Kaltmiete ohne Neben- und Heizkostenvorauszahlungen gerechnet. Die Provision muss von Anfang an klar vereinbart werden.

Keine Kopplungsgeschäfte

Lassen Sie sich nicht zu einem weiteren Geschäft drängen. Mietverträge mit Versicherungsabschlüssen oder einem Möbelkauf zu verbinden, ist gesetzlich verboten. Nur wenn es sich beispielsweise um die Übernahme von Möbeln des Vormieters handelt, darf ein Kaufpreis vereinbart werden. Der sollte aber den tatsächlichen Wert nicht um ein Vielfaches übersteigen.

Nicht jeder darf kassieren

In folgenden Fällen darf gar keine Maklergebühr verlangt werden:

- Der Makler darf nicht selbst Eigentümer, Mieter oder Vermieter der vermittelten Wohnung sein.
- Bei Sozialwohnungen oder anderen preisgebundenen Wohnungen fällt keine Vermittlungsgebühr an.
- Wohnt der Mieter schon in der Wohnung und das Mietverhältnis wird nur verlängert oder erneuert, darf nicht kassiert werden.
- Außerdem ist die Vermittlungsprovision umstritten, wenn der Makler oder eine mit ihm verbundene Person die Wohnung verwaltet.

Literatur

Geld sparen beim Umzug
Tipps zum Wohnungswechsel, 6,- €
Broschüre des Deutschen Mieterbundes 2009
erhältl. bei den örtlichen Mietervereinen od. gg. Verrechnungsscheck zu bestellen bei:
DMB-Verlag, 10169 Berlin,
www.mieterbund.de

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