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Nach der Arbeitslosigkeit gehen die Probleme oft erst richtig los
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(© SR) Die Sozialgerichte stöhnen: Immer mehr Hartz IV-Empfänger ziehen vor Gericht, weil sie glauben, ihre ALG-II–Bescheide seien fehlerhaft. Das glauben sie nicht ganz zu Unrecht. Wie eine Anfrage der Fraktion "Die Linke" an die Bundesregierung ergab, waren im letzten Jahr 41,5 Prozent aller Widersprüche gegen ALG-II-Sanktionen sowie 65 Prozent aller Hartz-IV-Klagen vor Gericht erfolgreich. Das heißt, eine nicht geringe Zahl an Bescheiden war fehlerhaft beziehungsweise rechtswidrig.
Plusminus hat drei Menschen besucht, die Probleme mit den Argen hatten.
Hilfesuchende Hartz-IV-Empfänger hat Norbert Hermann von der ehrenamtlichen Sozialberatung ständig im Büro. Allein die Arge Bochum verschickte im letzten Jahr rund 1500 ALG-II–Bescheide, die rechtswidrig waren. Und das ist längst nicht alles, meint Hermann:
"Das ist wohl nur die Spitze des Eisbergs. Darüber hinaus haben wir eine ganz hohe Anzahl der Fälle, die auf dem einfachen Weg der Beschwerde gelöst weren, weil die Fehler zu offensichtlich sind. Und wir haben sicherlich eine ganz hohe Dunkelziffer, die in Richtung 50 Prozent aller Bescheide geht."
Der Berater kritisiert: Die Bundesanstalt für Arbeit spare am Personal – und das kommt mit der steigenden Zahl an Hartz-IV-Anträgen einfach nicht mehr klar:
"Die Kolleginnen und Kollegen sind überlastet", weiß er über Kontaktleute der Gewerkschaften, "und da werden sie dann natürlich schneller ärgerlich, wenn es Probleme gibt, wenn es Menschen gibt, die aufwendigere Lebenssituationen haben, wo sie sich mehr kümmern müssten, mehr einarbeiten müssten, das tun sie dann nicht. Entweder sie versuchen, die Menschen abzuwimmeln oder sie machen kurzerhand Fehler."
Die vielen Widersprüche sind teuer. 86 Millionen Euro mussten die Behörden im letzten Jahr ausgeben, weil Hartz-IV-Empfänger juristischen Rat in Anspruch nahmen, um Widersprüche zu formulieren. Diese Hilfe soll ihnen nun verwehrt werden, befürchtet Constanze Würfel vom deutschen Anwaltsverein:
"Da gibt es jetzt die Gesetzesinitiative, die vorsieht, dass […] die Hilfesuchenden einen höheren Anteil an Selbstbeteiligung zahlen müssen. Bisher sind das maximal zehn Euro, es sollen dann 30 Euro sein."
Bei einem Regelsatz von 359 Euro im Monat ist das für die meisten Hartz-IV-Empfänger zu teuer.
Der Gesetzentwurf stammt von unionsgeführten Ländern und hat den Bundesrat bereits passiert. Er sieht auch andere Auflagen für Ratsuchende vor.
Unterdessen entscheiden bundesweit die Sozialgerichte in zwei Drittel aller Hartz-IV-Prozesse gegen die Argen, wie die Anfrage der Linken im Bundestag ergab. Das bedeutet: Die große Mehrheit der ALG-II-Empfänger hat zuvor zu Recht Anwälte bemüht.
Richter befürchten, dass das geplante Gesetz verhindert, dass sie sich dies noch leisten können. So könnten viele Menschen künftig nicht mehr zu ihrem Recht kommen, prognostiziert auch der Präsident des Landessozialgerichts von Nordrhein-Westfalen, Dr. Jürgen Brand:
"Ich halte das für unfair. Das Gericht zeichnet sich dadurch aus, dass der Richter zwei gleich munitionierte Parteien vorfindet, sie müssen Waffengleichheit haben."
Ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt dies. Aber die Erhaltung dieses Grundrechts für Menschen wie Roeseler, Reichardt oder die Familie G. ist der Politik offenbar zu teuer. Ebenso wie eine bessere Ausstattung der Behörden. Und deswegen wird der Ärger mit den Argen wohl weitergehen.
Ein Beitrag von Armgard Müller-Adams
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 03.07.2009. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.