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Handy-Ortung - Mehr Sicherheit oder Kontrolle?
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(© SR) Die einen sind besorgt, ob ihre Kinder auch wirklich heil in der Schule angekommen sind, die anderen möchten wissen, wo der sechzehnjährige Nachwuchs um Mitternacht steckt und wieder andere fragen sich, wie sie ihre gebrechlichen Eltern oder Großeltern ausfindig machen können, sollten diese einmal vermisst werden. Den Wunsch, den Aufenthaltsort von Angehörigen jederzeit ermitteln zu können, wollen immer mehr Ortungsdienste erfüllen und zwar über Mobiltelefone. Plusminus hat zwei Handy-Such-Systeme getestet.
Die meisten Handys kommunizieren über das GSM-Netz, d.h. über Mobilfunkmasten. Die Geräte nehmen in regelmäßigen zeitlichen Abständen Kontakt zu den nächstgelegenen Masten auf und diese geben wiederum die Standortdaten an den Telefonnetzanbieter weiter. Das machen sich Ortungsdienste zu Nutze. Sie bringen die Daten über den Netzanbieter in Erfahrung und machen sie ihren Kunden zugänglich. Dabei wird angegeben, bei welchem Mobilfunkmast sich das Handy zuletzt eingewählt hat. Da Mobilfunkmasten unterschiedlich dicht positioniert sind, variiert die Genauigkeit der Ortsangaben je nach Region. Das heißt in der Stadt müsste die Ortung präziser ausfallen als in ländlichen Gebieten, da in Städten meist mehr Mobilfunkmasten installiert sind.
Bei unserer Stichprobe in einer eher ländlichen Region war die Ortung ungenau. Einerseits weichte der vom System ermittelte Standort recht weit vom tatsächlichen Aufenthaltsort ab – die Eltern wären im Notfall bei der Suche nach ihren Kindern vom System sogar in die falsche Richtung geschickt worden. Andererseits zeigte das System auch bei wechselnden Aufenthaltsorten der Kinder denselben Standort des Handys an.
Auch die Mobilfunkexperten der Zeitschrift Connect haben bereits Tests in Stadtgebieten durchgeführt und kamen zu ähnlichen Ergebnissen, erklärt Ratgeber-Redakteurin Josefine Milosevic. „Es kann auch in der Stadt passieren, dass sich Ihr Kind tatsächlich einen Kilometer weit entfernt von dort befindet, wo das System es Ihnen anzeigt.“
Die meisten Business-Handys und Smartphones verfügen über GPS-Empfänger und -Sender, d.h. die Kommunikation erfolgt wie bei Navigationsgeräten über Satelliten, häufig zusätzlich auch über das drahtlose W-LAN-Netz.
Die Ortung via GPS ist generell präziser als per GSM-Netz. Auch in unserer Stichprobe konnten wir den Standort des gesuchten Handys punktgenau ermitteln. Mitunter gab es zwar leichte zeitliche Verzögerungen bei der Anzeige des Standorts, aber selbst innerhalb von Gebäuden war eine Aufenthaltsbestimmung möglich. Auch das Bewegungsprofil der Testpersonen wurde authentisch wiedergegeben.
Connect-Redakteur Sebastian Stoll ist der Meinung, dass die Ortung mit Hilfe von GPS bis auf zehn Meter genau sei. Allerdings könnten Dinge wie dichtes Blätterwerk oder steile Straßenschluchten die Ortsangaben verfälschen oder ganz abreißen lassen. Ein Nachteil der GPS-Ortung sei, dass durch den höheren Stromverbrauch die Akkus schneller in die Knie gehen. Dann ist auch keine Ortung mehr möglich.
Bei dem GSM-Ortungssystem im Test war eine Anmeldung im Internet erforderlich. Dabei mussten die Nummern des Ortenden und des/der zu ortenden Handys sowie eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Außerdem musste der Name und die Adresse des Ortenden angegeben werden. Dann sendete das System einen Code per SMS an das ortende Handy. Dieser musste auf der Webseite des Anbieters eingegeben werden. Damit war die Anmeldung komplett.
Geortet werden konnte aber erst, nachdem Gebühren entrichtet worden waren. Dann musste das zu ortende Handy mit einer standardisierten SMS an den Telefonnetzanbieter “frei geschaltet“ werden. Außerdem mussten die Nutzungsbedingung ausgedruckt und unterschrieben an den Anbieter Track your kid gesandt werden. Nach unserem Stand der Recherchen muss mittlerweile der ortende Nutzer durch Anklicken die Nutzungsbedingungen anerkennen.
Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass, bevor ein Nutzer einen anderen orten lassen kann, der zu Ortende eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben muss. Diese muss sowohl dem Telefonnetzanbieter als auch dem Ortungsdienst vorliegen.
Wir wurden bei unserer Stichprobe nicht aufgefordert, eine Einverständniserklärung abzugeben. Wir wurden auch nicht um einen Nachweis gebeten, dass die georteten Handynummern tatsächlich in unserem Besitz waren beziehungsweise von unseren Kindern genutzt wurden. Ebenso wenig wurde eine Authentifizierung angefordert – wie es etwa mit einem Post-Ident-Verfahren möglich gewesen wäre. Lediglich die Nutzungsbedingungen des Systems mussten wir anerkennen. Außerdem erhielt das geortete Handy nach einigen Ortungen eine Informations - SMS über den Vorgang.
Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, sagte im plusminus-Interview: „Eine allgemeine Nutzungsbedingung ist keine datenschutzrechtliche Einwilligung. Wenn eine wirksame Einwilligung, wie sie das Gesetz vorsieht, nicht vorliegt, dann ist die Ortung rechtswidrig. Jetzt ist die Frage, wer hier rechtswidrig gehandelt hat: Sicher der Ortungsdienst, aber auch bei dem Telekommunikationsunternehmen habe ich da meine Zweifel, dass nach Recht und Gesetz übereinstimmend gehandelt wurde.“ Fest steht: Wer gegen den Willen oder ohne Wissen des Betroffenen dessen Handy orten lässt, macht sich strafbar.
Es gibt zahlreiche Ortungs-Plattformen im Internet. Manche arbeiten über Abonnements, andere mir Jahresverträgen oder Prepaid-Tarifen. Beim Test hatten wir das Call-by-Call Paket von Track Your Kid gewählt. Hierbei wird eine Einrichtungsgebühr von 19.90 € fällig, die Ortungen kosten ab der vierten Ortung zwischen 75 Cent und einem Euro.
Auch beim GPs-Ortungsdienst Latitude erfolgte die Anmeldung im Internet. Derjenige, der ein bestimmtes Handy orten möchte, schickt dem Besitzer dieses Handys eine E-Mail mit einer Einladung zur gemeinsamen Nutzung von Latitude. Nimmt der zu Ortende die Einladung per E-Mail an und installiert das entsprechende Programm auf seinem Handy, wird dessen Standort für den anderen Nutzer sichtbar – und umgekehrt. Auch Bewegungen des Handys, das geortet wird, kann er – nach unseren Erfahrungen - beobachten. Beide Nutzer können ihren Standort durch eine Änderung im Programmmenü vor dem jeweils anderen verbergen – oder auch die Genehmigung zur Freigabe der Ortung komplett löschen.
Der Dienst Latitude ist laut google kostenlos. Da allerdings über Satelliten und W-LAN-Netz kommuniziert wird, können – je nach Telefonnetzanbieter und Handyvertrag – Kosten für die Übermittlung der Daten per Internet auf das Handy anfallen.
Die Ortung per GSM-Netz war bei unserer Stichprobe nicht präzise. Tests der Mobilfunk-Zeitschrift Connect kamen zu ähnlichen Ergebnissen. Bei Gebühren von rund 20 Euro für die Anmeldung plus Kosten von 75 Cent bis einem Euro pro Ortung stellt sich die Frage, ob der Nutzen im Notfall die Kosten rechtfertigt.
Die Ortung über Latitude war bei unserer Stichprobe sehr präzise. Für die Nutzer sind allerdings die Kosten für die Internetnutzung per Handy nicht zu unterschätzen – wenn etwa keine Daten-Flatrate mit dem Mobilfunkanbieter vereinbart wurde.
Prof. Günther Dörr vom saarländischen Landesinstitut für präventives Handeln warnt aber auch aus anderen Gründen vor der Nutzung von Handy-Ortungsdiensten. Denn die einmal erhobenen Daten könnten von Dritten eingesehen – und falls sie gespeichert werden – auch Jahre später noch zum Stolperstein werden „Man könnte sich auch vorstellen, dass Arbeitgeber an solche Daten kommen – mit allen Folgen, die das hätte. Ich würde mir als Elternteil daher sehr genau überlegen, ob ich solche Daten prinzipiell verfügbar machen will.“
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 26.01.2010. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.