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23.02.2012

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Rückschau: Wenn das Erbe weg ist

 

 

Bild: Testament (Foto: dpa) Bild vergrößern Bildunterschrift: Experten schätzen, dass fast jedes zehnte Testament manipuliert sein könnte. ]
(© SR) Immer öfter erleben vermeintliche Erben eine böse Überraschung: Bei der Testamentseröffnung gehen das Ersparte und das Häuschen von Oma oder Tante nicht an sie, sondern an Betreuer oder Ärzte. Juristisch hat man dagegen kaum Chancen.

Der Bierkönig Schubert, die reiche Herzogin von Alba oder L'Oréal-Milliardärin Bettencourt, sie alle waren in den Schlagzeilen, weil vermutet wurde, dass sie Erbschleicher aufgesessen waren – das Erbe von Reichen und Superreichen scheint sehr begehrt. Doch auch in ganz normalen Familien kommt so etwas vor.

Die Masche

Immer mehr alte oder einsame Menschen werden Opfer von Erbschleichern. Da, wo es etwas zu holen gibt, machen sie sich gerne unentbehrlich, werden zur wichtigsten Bezugsperson und bekommen dann das Erbe. Deshalb verbietet es das Heimgesetz, Pfleger als Erben einzusetzen. Für Ärzte und andere Berufsgruppen gilt das nicht.

Experten schätzen, dass fast jedes zehnte Testament manipuliert sein könnte. Sie fordern eine Änderung des Gesetzes, auch Jan Bittler von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge: "Aus meiner Sicht müsste das deutlich ausgeweitet werden auf alle Berufsgruppen, die in einem engen beruflichen Kontakt mit einem potentiellen Erblasser kommen. Sei es unser eigener Berufsstand als Rechtsanwälte, seien es Ärzte, seien es Betreuer, die gerichtlich bestellt sind, seien es sonstige Vorsorgebevollmächtigte. Und alle weiteren Gruppen, die man hier noch heranziehen könnte."

Fall 1: Ein Untermieter mit Absichten?

Ein anderer Fall in einem noblen Stadtteil von München. Karin M. war von ihrer betagten Tante schon lange als Alleinerbin eingesetzt worden. Doch das änderte sich, als ein flotter Untermieter einzog, erzählt sie: "Er hat immer aufgepasst, dass ich ja nichts mit ihr allein machen kann. Er hat das wahrscheinlich schon von Anfang an geplant."

Nach dem Tod der Tante erfährt sie: Der Untermieter war Alleinerbe geworden. Er hatte die alte Dame zu einem Notar mitgenommen, dort hatte sie ein neues Testament aufgesetzt, ihm ihr Haus in München-Grünwald und Barvermögen hinterlassen; Wert: rund eine Million Euro.

Karin M. hat inzwischen den Erbschaftsprozess gewonnen - nach acht Jahren und drei Instanzen. Die Tante war nachweislich dement, als sie ihr Testament änderte. Der Untermieter aber sitzt immer noch im Haus. Miete zahlt er nicht.

Fall 2: Der Arzt als Erbe

Ingrid R. ist bei ihrer Tante in Bad Wörishofen aufgewachsen, weil ihre Eltern viel im Ausland waren. Sie sollte einmal das Haus ihrer Tante erben. Doch jetzt darf sie nicht mehr hinein. Die Tante ist tot, das Haus gehört jemand anderem.

2009 muss ihre Tante wegen eines schweren Krebsleidens ins Krankenhaus. Sie erhält eine Chemotherapie, starke Schmerzmittel und Opiate. In dieser Zeit kommt ein Notar zu ihr ans Krankenbett. Sie ändert ihr Testament, enterbt die Nichte und setzt als Alleinerben den Chefarzt ein. Ingrid R. findet es eigenartig, dass der Arzt, wie er ihr selbst gesagt habe, während der Testamentserrichtung ins Krankenzimmer kam. "Ich denke, dass er das Ganze schon so in seine Richtung getrieben hat."

Im Januar 2010 stirbt die Tante und hinterlässt dem Chefarzt ein Vermögen von rund einer Million Euro. Ingrid R. hat den starken Verdacht, dass es hier nicht mit rechten Dingen zuging. Und auch ihr Anwalt, Professor Volker Thieler, hält es für höchst verdächtig, wie das Testament zustande kam: "Die Frau war schwerst krank, lebensbedrohlich krank, man wusste, sie stirbt – dass dann der Chefarzt sich von ihr im Testament das ganze Vermögen versprechen lässt, halte ich für unmöglich und auch rechtswidrig." Ingrid R. steht erst am Anfang ihres Prozesses. Sie weiß, ihre Tante hätte nie gewollt, dass jemand außerhalb der Familie das Haus, in dem sie aufwuchs, bekommt.

Die Rolle der Notare

Das Testament war in beiden Fällen bei einem Notar aufgesetzt worden. Das kommt immer wieder vor. Jan Bittler fordert daher, dass Notare die Gesundheit der Erblasser stärker überprüfen lassen müssten: "Der Notar ist genauso wenig wie ich in der Lage, wirklich zu erkennen, ob eine Testierfähigkeit vorliegt oder nicht. Das kann einzig und allein ein Gutachter feststellen, und zwar ein neurologisch befähigter Arzt. Ich hab viele Testamente gesehen, in denen von einer Testierfähigkeit ausgegangen wurde, seitens der Notare und in denen nachher ein Neurologe Gegenteiliges bestätigt hat."

Dr. Oliver Vossius vom deutschen Notarverein fürchtet aber, haftbar gemacht zu werden, wenn man eine Beurkundung verweigert: "Im Zweifel beurkunden, notfalls kann man hinterher in Ruhe letztlich ausstreiten. Vor Gericht hat man mehr Zeit, als ich in der Situation, [um zu klären,] ob der Erblasser jetzt wirklich testierfähig war oder nicht."

Fazit

Erbschaftsprozesse können endlos lang dauern und Zehntausende Euro kosten. Wer Angst hat, die Angehörigen könnten einem Fremden auf den Leim gehen, der sollte vorbeugen. Juristen raten zu einem Erbvertrag.

Noch besser ist natürlich der persönliche Einsatz. Denn wer sich zu Lebzeiten wirklich aufrichtig um seine kranken Angehörigen kümmert und sich nicht von Fremden wegdrängen lässt, der beugt damit am besten gegen potenzielle Erbschleicher vor.

Ein Beitrag von Sigrid Born und Nicole Würth

Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 16.11.2011. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Sendung vom
Mi, 16.11.11 | 21:45 Uhr

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