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09.02.2012

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ARD-Programmbeirat
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Dreistufentest

Die ARD hat Ende Mai ihre Telemedienkonzepte an die Aufsichtsgremien versandt. Darin sind sämtliche Telemedien-Angebote beschrieben, die die ARD bisher bereitgestellt hat und auch in Zukunft anbieten möchte. Diese werden nun durch die Gremien den so genannten Dreistufentests unterzogen.

Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks führt das ARD-weite Prüfverfahren für das Telemedienangebot "DasErste.de" durch (die Zuständigkeit für ARD-Gemeinschaftsangebote richtet sich jeweils nach dem so genannten Federführungsprinzip, d. h. der Rundfunkrat derjenigen Anstalt, die das Angebot verantwortet, ist federführend für die Durchführung des Prüfverfahrens zuständig).

Die Gremien aller anderen Landesrundfunkanstalten (und des ZDF bei ARD/ZDF-Gemeinschaftsangeboten) sind am Beratungs- und Entscheidungsprozess umfänglich beteiligt. Auch der Programmbeirat Erstes Deutsches Fernsehen ist Teil dieses Verfahrens: Der Programmbeirat und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) behandeln die Vorlagen zu Gemeinschaftsangeboten (z. B. DasErste.de oder tagesschau.de). Ihnen wird die Genehmigungsvorlage einschließlich der Stellungnahmen Dritter sowie der eingeholten Gutachten vom federführenden Rundfunkrat übermittelt. Die GVK koordiniert dabei die Beratung über die Angebote in sämtlichen Rundfunkräten aller anderen Landesrundfunkanstalten und gibt eine gebündelte Beschlussempfehlung ab.

Illustration zum Dreistufentest (Bild: ARD.de) Bildunterschrift: ]




Telemedienkonzepte (Bild: ARD.de) Bildunterschrift: ]




Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW