Rückschau: Schmerzensgeld
Wie Entschädigungen für Unfallopfer festgelegt werden
Sendeanstalt und Sendedatum: SWR, Samstag, 30. Januar 2010
Motorradfahren - die größte Leidenschaft für Ralph Seifert und seine Frau. Doch diese Leidenschaft wird ihm zum Verhängnis. Ein Autofahrer hat ihn einfach übersehen. Ralph Seifert: "Ich bin dann gestürzt und hab dann eben eine schwere Kopfverletzung und eine Querschnittslähmung davon getragen." Die berufliche Existenz des selbständigen Schreinermeisters ist zerstört. Und viel schlimmer: Der 40-Jährige ist für immer auf fremde Hilfe angewiesen. Ein Leben mit vielen Beeinträchtigungen und Schmerzen.
Was sind Verletzungen und Schmerzen wert?
Aber nicht nur für die körperlichen Leiden, auch für die entgangene Lebensfreude von Opfern gibt es einen Ausgleich. Das Schmerzensgeld. Es soll die Beeinträchtigungen wenigstens finanziell abfedern. Doch was sind Verletzungen und Schmerzen wert? Wer denkt, dass dabei Millionen fließen wie in den USA irrt.
Jürgen Lachner, Fachanwalt für Verkehrsrecht, erklärt: "In Deutschland gibt es ganz andere Schmerzensgeld-Dimensionen für Verletzungen und Beeinträchtigungen als in den USA. Die höchsten in Deutschland zugesprochenen Schmerzensgelder liegen in einer Größenordnung von 5-600.000 Euro, ganz selten auch darüber. Aber mehr kriegen Sie selbst für schwerste Verletzungen und Beeinträchtigungen mit lebenslangen schwersten Folgen nicht."
Ralph Seiferts Verletzungen sind nach der Schmerzensgeldtabelle gerade mal 270.000 Euro wert. Dürftig auch die Zahlungen für andere Verletzungen. So gibt es für eine Beinamputation rund 90.000 Euro. Der Verlust eines Auges wird mit ca. 40.000 Euro aufgewogen, ein verlorener Mittelfinger ist noch um die 4.500 Euro wert.
Immerhin: "Bei schweren Dauerschäden macht es in der Regel schon einen Unterschied, da ist die Tendenz da, jüngeren Geschädigten, die längere Zeit ihres Lebens mit den Dauerfolgen des Unfalls leben müssen, eher höhere Schmerzensgelder zuzusprechen", sagt Jürgen Lachner, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Gutachten ist wichtig
Wichtig ist ein ärztliches Gutachten, das alle Beeinträchtigungen aufführt. Auf dieser Grundlage wird das Schmerzensgeld mit der Versicherung ausgehandelt - oder eingeklagt. Sind die Verletzungsfolgen nicht absehbar, sollte man einen Vorbehalt vereinbaren, um später Nachforderungen stellen zu können.
Bei leichteren Verletzungen reicht ärztliches Attest
Schmerzensgeld kann es auch bei leichteren Verletzungen geben. Die 23-Jährige Studentin Lara Brown hatte vor drei Wochen einen Unfall. An einer Kreuzung nimmt ihr eine andere Autofahrerin die Vorfahrt. "Am nächsten Tag hab' ich Nackenschmerzen bekommen, Kopfschmerzen, unheimlichen Schwindel, also ich konnte mich nicht mehr schnell bewegen, nicht mehr bücken. Hab' mich hingelegt, ich hatte Schmerzen in der Hüfte gehabt, mein linkes Knie ist dick und blau gewesen, ich konnte meinen Arm nicht mehr richtig heben, die Schulter war wie entzündet, hat richtig weh getan und auch die Stelle wo der Gurt gelegen hat, die linke Schulter und hier vorne an der Brust, war alles wie wund gewesen", sagt Lara Brown.
In solchen Fällen reicht ein ärztliches Attest. Trotzdem sollte man alle Verletzungen zum Beweis fotografieren. Doch auch heftigste Schmerzen, die vorübergehen, werden kaum abgegolten. Jürgen Lachner, Fachanwalt für Verkehrsrecht: "Prellungen und Schnittwunden, die in der Regel nach ein bis zwei Wochen abgeheilt sind, rechtfertigen kein Schmerzensgeld im Tausenderbereich, sondern da wird es ein paar hundert Euro Schmerzensgeld geben, je nach Einzelfall.
Frist beachten
Bis drei Jahre nach dem Schaden kann man Schmerzensgeld bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Danach gibt es nichts mehr. Bei Schmerzensgeldverfahren ist es in der Regel sinnvoll einen spezialisieren Anwalt zu beauftragen.
Mit seinem Schicksal hat sich Ralph Seifert arrangiert, aber die 270 Tausend Euro Schmerzensgeld, meint er, seien auch als Trostpflaster viel zu wenig.
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 30.01.2010. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

