Ein Unfall - und der Schuldige macht sich aus dem Staub. Für die Opfer eine schwierige Situation. Fehlt der Verursacher, haftet keine Versicherung. Wollen die Betroffenen trotzdem eine Chance auf Entschädigung haben, müssen sie die Fahrerflucht "beweisen". Und das ist oft gar nicht so einfach.
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