Rückschau: Privatinsolvenz
Versteckte Klippen bis zur Schuldenfreiheit
Sendeanstalt und Sendedatum: BR, Samstag, 16. Januar 2010
Bildunterschrift: ]
Seit über zehn Jahren ist das Privatinsolvenzrecht in Kraft. Es gibt verschuldeten Menschen die Möglichkeit, wieder aus der Schuldenfalle herauszukommen. Davor hatten Privatleute dazu kaum eine Chance. Trotzdem leicht gemacht wird es überschuldeten Menschen nicht. Es müssen viele Hürden überwunden werden.
Nach sechs Jahre am Existenzminimum wieder schuldenfrei
Anne Koark steckte bis vor kurzem in einem Insolvenzverfahren. Doch jetzt hat sie es geschafft. Sechs Jahre lang musste sie - laut Insolvenzgesetz - mit ihren zwei Kindern am Existenzminimum leben, obwohl sie immer hart gearbeitet hat. Nun ist sie
von allen Schulden befreit. Wie kam es dazu?
Vor zehn Jahren war Anne Koark eine erfolgreiche Geschäftsfrau. "Trust in Business" hieß ihr Dienstleistungsunternehmen am Münchner Flughafen. Sie bot ausländischen Firmen Unterstützung an, die in Deutschland Fuß fassen wollten. Doch nach dem Terroranschlag vom 11. September 2001 blieben die ausländischen Kunden aus.
Deshalb musste sie Privatinsolvenz anmelden.
Antrag auf Restschuldbefreiung nicht vergessen
Gleichzeitig beantragte sie die sogenannte Restschuldbefreiung. Hätte sie dies versäumt, dürften die Gläubiger heute wieder an sie herantreten.
Noch mitten drin im Insolvenzverfahren
Auch die Altenpflegerin Daniela Schareck musste Insolvenz beantragen. Sie steckt noch mitten drin im Verfahren. Sie brachten
Konsumschulden und eine Scheidung in die Schuldenfalle. Wie Anne Koark muss sie nach dem Gesetz sechs Jahre "Wohlverhalten" zeigen. Das heißt - sechs Jahre darf sie keine neuen Schulden machen. Von ihrem Lohn kann sie aber als Mutter mehr behalten, als wenn sie Single wäre. Die Pfändungsgrenze für eine alleinstehende Mutter mit zwei Kindern
beträgt netto 1.500 Euro.
Staatlich anerkannte Schuldnerberater bieten Hilfe
Unterstützung bekam Daniela Schareck von
Anja Rieger, einer staatlich anerkannten Schuldnerberaterin. Diese musste - so ist es Gesetz - zunächst mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung versuchen. Erst wenn diese nicht gelingt, kann der Insolvenzantrag bei Gericht gestellt werden.
Wenn der Insolvenzverwalter ins Spiel kommt, verkauft er alles, was verwertbar ist. Immobilienbesitz, Wertgegenstände, Schmuck und auch das Auto. Aber es gibt Ausnahmen: Daniela Schareck ist zum Beispiel froh, dass sie ihr altes Auto behalten kann, da sie Pendlerin ist: "Ich bin froh, dass ich mein Auto behalten darf, aber auch nur deswegen, weil ich eben nicht in der Stadt wohne und Schichtdienst arbeite."
Eine weitere Bedingung: Das Auto muss abbezahlt sein und älter als zehn Jahre.
Recht auf Grundausstattung
Auch Anne Koark hatte schlaflose Nächte, weil sie glaubte, selbst die Kinderzimmermöbel für ihre beiden Söhne, der Herd, der Kühlschrank kämen unter den Hammer. Doch dem ist nicht so. Es gibt ein Recht auf die Grundausstattung eines normalen Haushalts.
Aber ansonsten war Schmalhans Küchenmeister. Auch wenn der Unterhalt des Vaters für die Söhne und das Kindergeld nicht gepfändet werden durften.
Laut Insolvenzrecht ist der Schuldner verpflichtet, zu arbeiten. Anne Koark tat, was sie tun konnte. Sie schrieb ein erfolgreiches Buch über ihre Insolvenzzeit und hielt viele Vorträge in ganz Deutschland. Aber ohne ein Recht auf eine EC - oder Kreditkarte war ihr Berufsleben nur schwer zu organisieren.
Restschuldbefreiung nach sechs Jahren "Wohlverhaltens"
Doch jetzt nach sechs Jahren Insolvenzzeit hat sie es geschafft und das zuständige Gericht erteilte ihr die Restschuldbefreiung. Das heißt, kein Gläubiger kann sie mehr belangen. Aber kaum zu glauben, gerade die ersehnte Restschuldbefreiung führt nun zu einem neuen Problem.
Negativer Schufa-Eintrag bleibt
Denn wenn die Restschuldbefreiung gerichtlich veröffentlicht ist, verzeichnet dies auch die Schufa, die Auskunftei der Kreditwirtschaft. Der Eintrag fällt nach erfolgreicher Insolvenzzeit kurioserweise trotzdem negativ aus. Die Schufa schraubt den sogenannten Scorewert, die Beurteilung für ihre Kreditfähigkeit kurzerhand herunter.
Noch drei Jahre lang bleibt der niedrige Scorewert – als Zeichen für geringe Kreditwürdigkeit in der Schufa stehen. Nach derzeitiger Rechtssprechung ist dies vollkommen legal.
Doch der negative Eintrag erschwert die wirtschaftliche Wiedereingliederung ehemaliger Schuldner erheblich. Auch Daniela Schareck wird dieses Schicksal ereilen. Wenn sie in vier Jahren hoffentlich ihre Restschuldbefreiung erhält, dann bekommt auch sie prompt einen negativen Schufa-Eintrag.
Leicht gemacht wird einem die Privatinsolvenz also nicht.
Bericht: Jutta Himmel-Fricke
Stand: Mitte Januar 2010
Adressen & Links
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
Friedrichplatz 10, 34117 Kassel
www.bag-sb.de
Links zum Weiterlesen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Alexanderplatz 6, 10178 Berlin
www.bmfsfj.de
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 16.01.2010. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

