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09.02.2012

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Hinweis zum 12. Rundfunkstaatsvertrag

Justitia (Bild: dpa) Bildunterschrift: ]
Leider können wir Ihnen die Rubriken "Urteilsdatenbank", "Fragen & Antworten" sowie das "Rechtswörterbuch" nicht mehr anbieten. Der neue Rundfunkstaatsvertrag (1.6.2009) untersagt uns eine Reihe von Inhalten in Videotext und Internet.

In einer sogenannten Negativliste als Anlage zum Rundfunkstaatsvertrag sind konkrete Verbote festgelegt. Im Gesetzestext werden weitere Einschränkungen gemacht, die bestimmte Inhalte problematisieren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Rahmen einer Fehlerseite nicht konkret auf den jeweils zutreffenden Grund für die Löschung des von Ihnen gesuchten Inhaltes eingehen können.

Wenn Sie es genauer wissen wollen, schreiben Sie uns bitte eine Mail an warumweg@wdr.de.

Wir bedauern es sehr, Ihnen die gewünschten Inhalte nicht mehr zur Verfügung stellen dürfen. Für Ihr Interesse an unserem Internet-Angebot bedanken wir uns herzlich und hoffen, dass Sie uns als Nutzer weiterhin treu bleiben.

 

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Hinweis

Justitia (Bild: dpa) zum 12. Rundfunkstaatsvertrag

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