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Rückschau: Recht kurz

Freihändig fahren | Mit dem Kopfhörer Fahrrad fahren

Sendeanstalt und Sendedatum: SWR, Samstag, 15. August 2009

Freihändig fahren

Fahrräder (Bild: dpa) Bildunterschrift: ]
Locker lässig freihändig fahren – auch wenn es vielleicht cool wirkt: Das ist in Deutschland verboten! In diesem Punkt ist die Straßenverkehrsordnung eindeutig: Radfahrer dürfen nicht freihändig fahren. Man weiß ja nicht, was kommt. Man soll stets in der Lage sein zu bremsen.
Einhändig fahren ist dagegen erlaubt – auch wenn man etwas anderes transportieren will als ausgerechnet Deutsche Gesetze. Man darf so auch seinen Hund ausführen – die Gerichte scheinen zu wissen, dass manche Hunde einfach lange Strecken laufen müssen.

§ 23 Absatz 3 Satz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Kammergericht Berlin vom 23.3.1981, Aktenzeichen 22 U 3467/80

Mit dem Kopfhörer Fahrrad fahren

Flotte Musik auf dem MP3-Player – da fährt es sich doch gleich um so beschwingter. Aber Vorsicht. Was so viel Spaß macht, ist gefährlich, wenn es zu laut ist. Deswegen alles noch mal auf Anfang. Nach dem Gesetz müssen Fahrradfahrer immer dafür sorgen, dass sie gut hören können.
Letztlich kommt es auf die Lautstärke an.

Falls es doch mal einen Unfall gibt, wird immer geprüft: Was konnte der Fahrradfahrfahrer, was konnte die Fahrradfahrerin eigentlich noch wahrnehmen?

OLG Köln Beschluss vom 20.2.1987, Aktenzeichen: Ss 12/87 (Z)

 

Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 15.08.2009. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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