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23.05.2012

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Rückschau: Urteil als Comic

Werbungskosten + Familienheimfahrten

Sendeanstalt und Sendedatum: SWR, Samstag, 30. Juli 2011

Bücherstapel (Bild: dpa) Bildunterschrift: Welche Bücher können Lehrer absetzen? ]
von Frank Bräutigam

Bücher und Zeitschriften für Lehrer
Aufwendungen eines Lehrers für Bücher oder Zeitschriften können als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Literatur unmittelbar der Erledigung dienstlicher Aufgaben dient und zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt wird. Der Lehrer muss die Bücher nicht zwingend im Unterricht selbst verwendet haben. Es genügt auch eine Nutzung für die Vor- oder Nachbereitung des Unterrichts. Ein privates Interesse an den Themen der angeschafften Büchern steht einer Absetzbarkeit nicht entgegen.

Bundesfinanzhof vom 20.5.2010, VI R 53/09

Familienheimfahrten

Wenn der am gemeinsamen Familienwohnsitz lebende Ehepartner den anderen Ehepartner an dessen beruflichen Zweitwohnsitz besucht, kann er die Fahrtkosten nicht als Werbungskosten absetzen, wenn die Fahrt rein private Gründe hatte. Etwas anderes gilt, wenn der am Ehepartner aus beruflichen Gründen wie z.B. Wochenenddienst am Zweitwohnsitz bleiben muss. Dann können die Fahrtkosten beruflich veranlasst und damit absetzbar sein.

Bundesfinanzhof vom 02.02.11, VI R 15/10

Die Urteile können Sie gegen Kostenerstattung anfordern:

Bundesfinanzhof
Postfach 86 02 40
81629 München

 

Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 30.07.2011. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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