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Rückschau: Beleidigung im Straßenverkehr

Was der "Stinkefinger" kostet

Sendeanstalt und Sendedatum: SWR, Samstag, 14. November 2009

Junge Frau zeigt den Stinkefinger (Bild: dpa) Bildunterschrift: Das wird teuer!
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Ob auf der Autobahn oder in der Stadt: Der eine ärgert sich über den Drängler hinter sich. Der andere schimpft auf die lahme Ente vor ihm. Gelegenheiten, sich im Straßenverkehr aufzuregen, gibt es viele. Einige wenige bewundernswerte Menschen schaffen es da, völlig ruhig und gelassen zu bleiben. Den meisten rutscht aber doch dann und wann mal ein Schimpfwort heraus. Manche lassen ihrem Ärger sogar völlig freien Lauf: malen Schilder, die sie an die Scheibe halten oder rüpeln den Polizisten an, der ihnen gerade ein Bußgeld verhängen will.

Wie teuer kommt "du dumme Sau"?
Inzwischen kursieren Listen, was diese Wutanfälle kosten. Einmal "du blödes Schwein" soll angeblich eine Geldstrafe von 500 Euro nach sich ziehen. "Du Schlampe" soll 1900 Euro kosten und einen "Vogel zeigen" 750 Euro. Ganz schön teuer für einen Moment schlechte Laune. Aber Vorsicht: Diese Listen sagen herzlich wenig aus. Denn häufig liegen die Gerichtsurteile, die solche Strafen ausgesprochen haben, schon lange zurück. Einige stammen aus den Fünfziger und Sechziger Jahren – und da waren die Gerichte bei groben Worten deutlich empfindlicher als heute.

Vorsicht vor den "Schimpfwort-Listen"
Bei Beleidigungen kommt es außerdem sehr auf die Umstände an: Wie war die Situation, in der das Schimpfwort gefallen ist, in welchem Milieu wurde da geschimpft und wie empfindlich durfte der Beschimpfte sein?

Entscheidend: Das Monatseinkommen
Außerdem – ganz wichtig: Die Geldbeträge können je nach Einkommen desjenigen, der "ausgeflippt ist", sehr unterschiedlich ausfallen. Gerichte verhängen niemals Strafen als pauschale Geldbeträge (frei nach dem Motto: "Sie müssen 2000 Euro zahlen"). Richter müssen immer Tagessätze bestimmen. Ein Tagessatz ist der durchschnittliche Netto-Verdienst des Angeklagten an einem Tag. Und das Gericht verhängt dann zum Beispiel "30 Tagessätze à 50 Euro" (das sind dann 1500 Euro insgesamt) – bei einem anderen Angeklagten sind es bei einem vergleichbaren Delikt vielleicht ebenfalls 30 Tagessätze à 10 Euro, also nur 300 Euro Strafe insgesamt.

Häufig geht es um ein halbes Monatsgehalt
Das heißt: Auf den Listen müssten eigentlich die Tagessätze vermerkt sein. Das ist die "Währung", in der gerechnet wird.
Für Beleidigungen werden häufiger 15 Tagessätze, also ein halber Monatslohn, verhängt. Der Mann, der einen Polizisten als "Clown" bezeichnete, bekam zum Beispiel eine Strafe von 15 Tagessätzen. Ein anderer Mann, der den "Stinkefinger" hob, musste dagegen 50 Tagessätze, also fast zwei Monatsgehälter zahlen.

Die Tendenz: Die Gerichte werden immer toleranter
Insgesamt zeigt sich aber, wenn man die Gerichtsentscheidungen nachliest: Die Richter werden immer toleranter. Noch Anfang der achtziger Jahre war das Wort "Bulle" eine Beleidigung. Dann folgten aber einige Urteile von Obergerichten, die darauf hinwiesen, dass dieses Wort immer mehr zum allgemeinen Sprachgebrauch gehört. Seit Mitte der achtziger Jahre wurde deswegen niemand mehr verurteilt.

Autorinnen: Kerstin Schreier, Gigi Deppe

 

Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 14.11.2009. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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