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Rückschau: Urteil als Comic

Jahresurlaub, Kindergeld, Lohnfortzahlung

Sendeanstalt und Sendedatum: SWR, Samstag, 12. September 2009

Jahresurlaub

Urlaub darf bei Krankheit nicht verfallen, das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Arbeitgeber müssen Mitarbeitern künftig den nicht genommenen Urlaub entweder nachträglich gewähren oder finanziell abgelten, wenn diese bis zur Kündigung oder Verrentung dauerhaft erkrankt bleiben.

EuGH, Urteil vom 20.01.2009 – C-350/06
BAG, Urteil vom 24.03.2009 – 9 AZR 983/07

Dieses Urteil können Sie gegen Kostenerstattung anfordern:

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
L-2925 Luxemburg
oder im Internet: www.curia.europa.eu


Kindergeld

Die ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung gehört auch dann zur Berufausbildung, wenn das Ausbildungsverhältnis mit dem Lehrbetrieb nach der nicht bestandenen Abschlussprüfung endet und das Kind keine Berufsschule besucht. Dann muss Kindergeld gezahlt werden.

BFH, Urteil vom 02.04.2009 – III R 85/08

Dieses Urteil können Sie gegen Kostenerstattung anfordern:

Bundesfinanzhof
Postfach 86 02 40
81629 München

oder im Internet: www.Bundesfinanzhof.de


Lohnfortzahlung

Allein die Kenntnis eines Arbeitnehmers, dass sein Arbeitgeber auch anderen Kollegen/innen noch Lohn schuldig ist, lässt nicht den Schluss zu, dass eine Insolvenz ins Haus steht.

Der Arbeitnehmer muss sich auch nicht danach erkundigen. Nachträglich ausgezahlten Lohn muss er daher nicht dem Insolvenzverwalter zurückgeben.

BGH, Urt. v. 19.02.2009 – IX ZR 62/08

Dieses Urteil können Sie gegen Kostenerstattung anfordern:

Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe

oder im Internet unter: www.bundesgerichtshof.de


Autor: Karl-Dieter Möller

 

Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 12.09.2009. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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