Rückschau: Zentrales Testamentregister
Sichere Verwahrung des letzten Willens
Sendeanstalt und Sendedatum: SWR, Samstag, 14. Januar 2012
Das zentrale Testamentsregister
Bildunterschrift: Gute Beratung ist gefragt ]
Seit dem 01. Januar gibt es das sogenannte zentrale Testamentsregister. In dem digitalen Register, das in Berlin bei der Bundesnotarkammer geführt wird, sind die entscheidenden Daten festgehalten: Der Name des Erblassers und vor allem der Ort, an dem das Testament liegt, an dem es amtlich verwahrt wird. Durch das neue System ist gewährleistet, dass bei einem Todesfall das Testament ganz sicher zu dem Gericht kommt, dass für die Abwicklung des Erbes verantwortlich ist, also das Gericht am Ort des Todes. Denn das zentrale Testamentsregister wird von jedem Todesfall informiert und gleicht dann in wenigen Sekunden ab, ob der Verstorbene irgendwo ein Testament hinterlegt hat. Das Gericht, das für die Abwicklung des Erbes zuständig ist, also das Nachlassgericht wird dann vom Register automatisch informiert.
Jedes Testament in der amtlichen Verwahrung wird automatisch durch das Amtsgericht, bei dem das Testament verwahrt wird oder von dem entsprechenden Notar in das Register eingetragen. Der Inhalt des letzten Willens bleibt aber weiterhin geheim und wird nicht in das Register eingetragen.
Nach dem bisherigen System war alles wesentlich schwieriger. Informationen wurden per Hand auf großen Karteikarten notiert. Alles wurde auf dem Postweg hin und hergeschickt. Dieses Prozedere dauerte oft zu lange und konnte zu manchem Fehler führen. Im schlimmsten Fall konnte es passieren, dass der letzte Wille des Erblassers nicht richtig umgesetzt wurde. Die Probleme sind mit dem neuen Register jetzt behoben. Neue Testamente in der amtlichen Verwahrung profitieren sofort davon. Die Angaben zu den Testamenten, die vor dem 01. Januar 2012 in die amtliche Verwahrung gekommen sind, werden erst nach und nach in das neue Register übertragen.
Testament richtig erstellen
Wer etwas zu vererben hat und nicht will, dass dies im Falle eines Todes nach der gesetzlichen Erbfolge geschieht, der sollte ein Testament anfertigen. Wichtig ist, dass dies richtig gemacht wird, damit es im Fall der Fälle auch gültig ist.
Eigenhändig
Ein Testament kann entweder per Hand erstellt werden, dies heißt dann aber auch wirklich handschriftlich. Wichtig ist, dass der komplette Text mit der Hand geschrieben ist. Ein Testament das auf dem Computer erstellt wurde, ist ungültig. Selbst dann, wenn es eigenhändig unterschrieben ist. Versehen Sie Ihr Testament mit Angaben zum Erstellungsort und zum Erstellungszeitpunkt und vergessen Sie nicht, es zu unterschreiben.
Beim Notar
Sie können sich auch von einem Notar beraten lassen und das Testament von einem solchen erstellen lassen. Dies hat den Vorteil, dass der Notar genau weiß, worauf er zu achten hat und Ihren letzten Willen in die juristisch richtige Form bringt. Der Notar weist Sie auch auf alle Eventualitäten hin. Das Testament beim Notar kostet natürlich Geld, die genaue Summe berechnet sich nach dem zu vererbenden Vermögen zum Zeitpunkt der Testamentserstellung. Bei einem Vermögen von zum Beispiel 100.000 € kostet das Testament beim Notar etwas mehr als 200 €. Auf den ersten Blick ist diese Variante zwar teurer als das eigenhändige Testament. Das notarielle Testament macht im Todesfall aber oft einen Erbschein für die Erben entbehrlich. Ein solcher würde die Erben in vielen Fällen sogar teurer kommen, als die Testamentserstellung durch den Erblasser beim Notar.
Richtig verwahren
Ein Testament zu haben ist das eine, doch wie sollte man dieses aufbewahren? Viele Menschen heften es einfach zu ihren wichtigen Unterlagen zuhause oder legen es in die Schreibtischschublade.
Grundsätzlich kann man das machen, man sollte aber ein paar Dinge bedenken: In den eigenen vier Wänden könnte das Testament zum Beispiel durch ein Feuer oder auch einen Wasserschaden oder ähnliches vernichtet werden. Außerdem ist nicht gesichert, dass das Testament im Todesfall auch tatsächlich gefunden und bei dem Gericht, welches für die Abwicklung des Erbes zuständig ist, dem Nachlassgericht, abgegeben wird.
Auch wenn man zu Lebzeiten meistens davon ausgeht, dass alles gut geht, so kommt es allzu häufig vor, dass sich die Erben über den Nachlass streiten. Wer das Testament findet, ist zwar von Gesetzes wegen verpflichtet es beim Nachlassgericht abzugeben. Das wird aber nicht immer auch wirklich gemacht.
Die amtliche Verwahrung
Eine sichere Möglichkeit das Testament aufzubewahren ist es in die sogenannte amtliche Verwahrung zu geben.
Die Testamente, die beim Notar erstellt wurden, kommen automatisch in diese amtliche Verwahrung, aber auch die eigenhändigen Testamente können in die amtliche Verwahrung gegeben werden und zwar bei den Amtsgerichten am Wohnort des Testamentserstellers. Dort werden die Testamente in feuerfesten und auch sonst besonders gesicherten Stahlschränken aufbewahrt. Und hier kann es auch kein Erbe verschwinden lassen, der mit dem Inhalt des letzten Willens nicht einverstanden ist.
Diese Sicherheit kostet Geld, die Gebühren richten sich wieder nach dem Vermögen zum Zeitpunkt der Testamentserstellung. Bei einem Vermögen von beispielsweise 100.000 € kostet die amtliche Verwahrung 51,75 €. Aber: Seit dem 01. Januar 2012 gibt es einen weiteren Vorteil: Denn nur Testamente in der amtlichen Verwahrung profitieren vom zentralen Testamentsregister.
Kolja Schwartz
Weitere Informationen
Die Bundesnotarkammer gibt gerne weitere Informationen rund um das Thema "zentrales Testamentsregister" und allgemein zum Vererben:
Im Internet unter www.testamentsregister.de
oder unter der kostenlosen Hotline: 0800-3550700. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag zwischen 7 und 17 Uhr und am Freitag zwischen 7 und 13 Uhr besetzt.
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 14.01.2012. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

