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19.03.2010

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Rückschau: Medizinprodukte

Wer haftet bei Fehlern?

Sendeanstalt und Sendedatum: WDR, Samstag, 6. Februar 2010

Röntgenaufnahme von zwei künstlichen Hüftgelenken; Bild: WDR (TV-Bild) Bildunterschrift: ]
von Sonja Kolonko

Jeden Tag bis zu zehn Stunden in der Backstube stehen, das kostete Bernd Günzel schon früh seine Hüftgelenke. 2005 wurden dem damals erst 47-Jährigen daher zwei Hüftgelenksimplantate der Firma Falcon Medical eingesetzt. Nach der erfolgreichen Operation konnte er zwar nicht sofort wieder in seinen alten Job zurück, aber immerhin schon wieder schmerzfrei gehen. Doch die Freude währte nur kurz. Knapp vier Jahre später - Günzel war gerade beim Rasenmähen – gab es einen Ruck und ein lautes Geräusch und der robust gebaute Mann fiel zu Boden. Das linke Hüftimplantat war gebrochen und musste sofort ausgetauscht werden. Dabei handelt es sich um eine schmerzhafte Prozedur, die nicht öfter als zwei- bis dreimal im Leben durchgeführt werden kann. Normalerweise sollte ein neues Hüftgelenk auch aber auch 15 bis 20 Jahre halten.

Was Bernd Günzel damals noch nicht wusste: In seiner Hüfte steckten sogenannte modulare Systeme, die über verschiedene Komponenten besonders gut an die Hüfte des Trägers anzupassen sein sollten. Eine Fehlkonstruktion, meint Prof. Dr. Joachim Hassenpflug von der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie. Besonders tragisch sei aber, dass dieser Fehler erst 2005, drei Jahre nach der Markteinführung, zu einem Rückruf des Produkts führte. Zu der zeit trugen es schon über 2.000 Patienten im Körper.

Hersteller will nicht mehr haften

Bernd Günzel wandte sich nach dem Bruch an die Medizinanwälte Anna Zumbansen und Jörg Heynemann in Berlin. Doch die Firma Falcon Medical, die über Jahre hinweg anstandslos Schadensersatz geleistet hatte, behauptet nun seit Juni 2009, dass bei den gebrochenen Hüftprothesen doch kein Produktfehler im Sinne des Paragrafen 3 des Produkthaftungsgesetzes vorliege und sie zudem nach Paragraf 1 Absatz 2 Nummer 5 dieses Gesetzes nicht haften müsse, da der Fehler zum Zeitpunkt der Markteinführung nicht erkennbar gewesen sei. Anwältin Zumbansen hält das für eine absurde Argumentation, da es bei Medizinprodukten sehr oft vorkomme, dass Fehler erst einige Zeit nach der Markteinführung bekannt werden. Schließlich müssten sie oft jahrelang im Körper des Patienten verbleiben. So leicht dürften sich die Hersteller nicht der Verantwortung entziehen, findet die Anwältin und fordert eine Verschärfung der Produkthaftung, andernfalls würden Patienten zu Versuchskaninchen.

Patienten oft lange ahnungslos

Das kann Barbara Springer nur bestätigen. Die 45-Jährige ist herzkrank und bekam 2007 einen sogenannten Defibrillator implantiert – ein winziges Gerät, das im Falle eines Stillstands den Herzmuskel durch Stromstöße wiederbeleben soll. Wenn es denn richtig funktioniert - was bei Frau Springers Modell der Firma Medtronic leider nicht der Fall war. Barbara Springer bekam sechs Elektroschocks aus heiterem Himmel, ein Fehlalarm, den sie nur knapp überlebte. Sogar ihr Schmuck lief schwarz an. Deutschlandweit wurden über 16.000 solcher Geräte implantiert. Viele Patienten ahnen noch immer nichts von der Gefahr an ihrem Herzen. Zwar müssen fehlerhafte Medizinprodukte beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gemeldet werden, doch das heißt noch lange nicht, dass auch die Anwender und Patienten informiert werden.

Professor Hassenpflug fordert für den orthopädischen Bereich schon seit Jahren ein sogenanntes Endoprothesenregister. Dort würde zentral und öffentlich zugänglich vermerkt, wer wann welchen Prothesentyp implantiert bekommen hat und auch, ob und wann diese Prothese wieder ersetzt werden muss. So würden Produktfehler viel schneller bemerkt und die betroffenen Patienten könnten einfacher identifiziert und benachrichtigt werden. In Schweden, wo solch ein Register schon vor 25 Jahren eingeführt wurde, müssen seitdem nur noch halb so viele Implantate ersetzt werden. In Deutschland wären dadurch Einsparungen in Höhe von 45 Millionen Euro innerhalb von drei Jahren möglich – allein bei Hüft- und Kniegelenksprothesen. Ein ähnliches Register wäre aber auch für andere Implantate, die im Körper verbleiben, sinnvoll. Doch wechselnde Kompetenzen, Finanzierungsstreitfragen und Datenschutzsorgen lassen ein solches Register in Deutschland immer wieder in weite Ferne rücken.

Was können Betroffene tun?

Patientenanwälte empfehlen allen Betroffenen, auf jeden Fall die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Viele Hersteller würden sie sonst mit zu geringen Zahlungen abspeisen. Dabei sei es wichtig, schnell zu handeln. Eventuelle Schmerzensgeldansprüche verjähren bereits drei Jahre, nachdem der Patient Kenntnis vom Produktfehler erhalten hat. Außerdem sollte man sich immer das fehlerhafte Implantat aushändigen lassen, das sei ein wichtiges Beweismittel.

Auch wer nicht rechtsschutzversichert ist, sollte sich nicht von hohen Anwaltskosten abschrecken lassen. Betroffene können unter Umständen Beratungsgutscheine oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können. Außerdem sollte man Musterprozesse im Blick behalten, in deren Folge eigene Ansprüche meist leichter durchgesetzt werden können.

 

Adressen & Links ...

Deutscher Patientenschutzbund e.V.

Patientenschutzbund
 

 

Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 06.02.2010. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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