Ist Wegsperren die Lösung? Experten-Statements zum Thema

Wie soll man mit Gewaltverbrechern umgehen, die trotz Strafverbüßung und Therapien anhaltend eine Gefahr darstellen könnten? Für Sexualstraftäter fand Gerhard Schröder einst eine einfache Lösung: "Wegschließen – und zwar für immer", forderte der Ex-Bundeskanzler 2001. Andererseits haben auch Menschen, die schwerste Straftaten begangen haben, ein Recht auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

Damit steht der Gesetzgeber vor der Aufgabe, die Gesellschaft bestmöglich zu schützen und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte des Straffälligen zu wahren. Erreicht werden soll dies mit der so genannten Sicherungsverwahrung.

Die Sicherungsverwahrung ist eine "Maßnahme zur Besserung und Sicherung" von Gewaltverbrechern, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber nach Gutachten aufgrund ihrer Gefährlichkeit noch nicht in die Freiheit entlassen werden. Sie gilt als eine der schärfsten Waffen des Strafrechts.

Ist sie in ihrer jetzigen Form geeignet, die Gesellschaft vor Wiederholungstaten zu schützen und Straffälligen dennoch eine zweite Chance zu eröffnen?

Wir haben darüber mit einigen Experten gesprochen: 

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Sabine Leuheusser-Schnarrenberger war als Bundesjustizministerin, Bundestagsabgeordnete und Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates tätig. Die FDP-Politikerin hat maßgeblich bei der Gesetzes-Reform zur Sicherungsverwahrung mitgewirkt.

»Erstmals gibt es jetzt ein Recht der Sicherungsverwahrung, das eine ausgewogenere Balance zwischen dem Recht des einzelnen auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach Haftverbüßung und dem Schutz der Allgemeinheit vor allgemeingefährlichen Tätern herstellt. Das war lange Zeit nicht der Fall, weshalb sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung dieses besonderen deutschen Rechtsinstituts in zahlreichen Entscheidungen kritisiert haben.

Der Grundsatz der Vermeidung der Sicherungsverwahrung, der frühzeitigen Behandlung und Hilfe im Strafvollzug und der kürzeren Befristung der Sicherungsverwahrung mit Konzentration auf schwere Delikte prägen dieses neue Recht.

Um möglichst die Anordnung der Sicherungsverwahrung zu vermeiden, muss es in den Strafvollzugsanstalten ausreichende Therapien und Behandlungsformen für Verurteilte geben, die im Strafverfahren als gefährlich von Gutachtern bewertet worden sind. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist endlich abgeschafft worden, denn sie hat unter anderem frühzeitige Therapien und Behandlung der potenziellen Täter verhindert.

Wenn Sicherungsverwahrung verhängt wird, muss sie in vom Gefängnis getrennten Einrichtungen mit den notwendigen Behandlungsangeboten durchgeführt werden. Sicherungsverwahrung soll auch wieder hin zu einem Leben in Freiheit führen und nicht auf das lebenslange Wegsperren ausgerichtet sein.

Seit einigen Jahren gibt es von den Ländern deshalb die teilweise längst überfälligen Investitionen. Das neue Recht kann erst umfassend wirken, wenn die Übergangsfristen zur Anwendung des alten Rechts abgelaufen sind und es die bessere Infrastruktur und mehr Gutachter gibt.

Ich bin überzeugt, dass beide Ziele – Schutz der Allgemeinheit und kein lebenslanges Wegsperren – erreicht werden können.«

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