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Jährlich werden in Deutschland etwa 800.000 Strafsachen rechtskräftig erledigt. Experten schätzen, dass viele Angeklagte aufgrund falscher Beschuldigungen zu Unrecht verurteilt werden. Sind Fehlurteile im Strafprozess unvermeidbar? Wie leicht gerät man unschuldig in die Mühlen der Justiz? Und wie schwer ist es für Justizopfer, Gerechtigkeit und Entschädigung zu erfahren? Darüber sprechen bei "Beckmann":
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Horst Arnold und sein Anwalt Hartmut Lierow
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Ein Fehlurteil zerstörte sein Leben: Im August 2001 wird der Biologie- und Sportlehrer Horst Arnold von einer Kollegin beschuldigt, sie in der Unterrichtspause brutal vergewaltigt zu haben. 2002 verurteilt das Darmstädter Landgericht den damals 42-jährigen zu fünf Jahren Gefängnis – trotz zweifelhafter Beweislage und den kaum glaubhaften Aussagen des angeblichen Opfers. Weil der Lehrer wegen des falschen Vergewaltigungsvorwurfs keine Reue zeigen kann und eine Therapie verweigert, muss er seine Haftstrafe vollständig verbüßen. Jetzt hat das Kasseler Landgericht im Wiederaufnahmeverfahren Horst Arnold wegen "erwiesener Unschuld" freigesprochen: Die Hauptbelastungszeugin soll sich mehrfach durch Lügen und erfundene Geschichten systematisch persönliche Vorteile verschafft haben, das Darmstädter Gericht habe elementare Grundregeln der Wahrheitsfindung missachtet. Bei "Beckmann" schildert Horst Arnold, wie er durch das Fehlurteil alles verlor: seinen Job, seine Gesundheit und seine Freunde. Begleitet wird der 52-Jährige von seinem Rechtsanwalt Hartmut Lierow, der den Fall neu aufrollte.
Aus dem Zeugenstand in Untersuchungshaft: Obwohl Stephan Schober die Wahrheit aussagte, wurde er als Zeuge im Prozess um einen Autounfall wegen angeblicher Falschaussage verhaftet. Erst vier Wochen später ließ die Nürnberger Justiz den unschuldigen Familienvater wieder frei. Seine Frau Elke und die beiden Kinder belastet das geschehene Unrecht bis heute.
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Sabine Rückert
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Unrecht im Namen des Volkes – Sabine Rückert klärte vor einigen Jahren einen Justizirrtum infolge falscher Vergewaltigungsvorwürfe auf. Die Gerichtsreporterin der "Zeit" plädiert für das hohe Gut der Unschuldsvermutung – auch bei schweren Anschuldigungen.
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Heinrich Gehrke
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"Baulöwe" Jürgen Schneider musste sich vor ihm ebenso verantworten wie der ehemalige Terrorist Hans-Joachim Klein und die wegen Kindesmord verurteilte Monika Weimar – während seiner Richterzeit galt Heinrich Gehrke als der "Mann für die schwierigen Fälle". Fehlurteile seien keinesfalls alltäglich im deutschen Rechtssystem: Er selbst schätzt seine Quote auf maximal fünf Prozent – und bewertet sie als "immer noch schrecklich hoch".
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 06.10.2011. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.