Video: Wirtschaft: Kartellamt erlaubt Kooperation von Zuckerproduzenten
14.09.22
| 01:24 Min.
| Verfügbar bis 14.09.2023
Für den Fall eines Gasversorgungsnotstandes lässt das Kartellamt einmalig eine zeitlich begrenzte Kooperation zu. Die vier in Deutschland herstellenden Zucker-Unternehmen planen eine Kooperation. Die soll die Verarbeitung von Zuckerrüben sichern, falls ein Notstand in der Gasversorgung eintritt.
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