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Video: Wirtschaft: Kartellamt erlaubt Kooperation von Zuckerproduzenten

14.09.22 | 01:24 Min. | Verfügbar bis 14.09.2023

Für den Fall eines Gasversorgungsnotstandes lässt das Kartellamt einmalig eine zeitlich begrenzte Kooperation zu. Die vier in Deutschland herstellenden Zucker-Unternehmen planen eine Kooperation. Die soll die Verarbeitung von Zuckerrüben sichern, falls ein Notstand in der Gasversorgung eintritt.

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