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Bauministerin Geywitz: Jeder Wohngeldberechtigte bekommt rückwirkend Geld

Antragsflut beim Wohngeld Plus

PlayKlara Geywitz, SPD, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bauministerin Geywitz: Jeder Wohngeldberechtigte bekommt rückwirkend Geld | Video verfügbar bis 19.01.2025 | Bild: WDR

Sei dem 01. 01.23 können Anträge auf das neue Wohngeld Plus gestellt werden. Die Bearbeitung läuft schleppend. "Vier Milliarden zu verteilen, ist natürlich eine Riesenaufgabe", sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz, SPD. Zwar hätte die Verwaltung bis zum Sommer mehr Zeit gehabt, sich vorzubereiten, doch dann würde diese Unterstützung für ein halbes Jahr fehlen. Die Menschen bräuchten das Geld jetzt. "Jeder, der noch im Januar einen Antrag auf Wohngeld stellt und ihn bewilligt bekommt, egal, ob das nun im Februar ist oder Anfang März, bekommt rückwirkend ab Januar auch das Geld", klärte Geywitz auf. Wäre die Reform erst zum Juni in Kraft getreten, hätten die Wohngeldberechtigten insgesamt 2220 Euro nicht bekommen.

Vorläufige Bescheide können ggf- ohne weitere Prüfung automatisch verlängert werden

Zum Vorschlag des Mieterbundes, die Anträge schneller zu bearbeiten, das Geld unter Vorbehalt auszuzahlen und erst später genau zu prüfen, sagte die Bauministerin: "Ja, das ist ein super Vorschlag des Mieterbundes. Deshalb haben wir den auch aufgegriffen. Es gibt die Möglichkeit, ist im Gesetz vorgesehen, dass Wohngeldanträge vorläufig beschieden werden können von den Behörden. Dass man wirklich sagen kann: Okay hier hat jemand wirklich dargelegt, er braucht dringend Unterstützung. Dann kann man ihn mit wenigen Angaben auch vorläufig Wohngeld bewilligen."

Dann müsse man aber auch an den Sozialdezernenten denken, der jeden Antrag so zwei Mal bearbeiten müsse, einmal vorläufig, einmal endgültig. Deshalb habe man sich dazu entschieden, ggf. auf eine weitere Prüfung zu verzichten und den vorläufigen Bescheid automatisch zu verlängern.
So habe man versucht, das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an schneller Unterstützung und das Interesse der Verwaltung, as auch umsetzen zu können, zu erfüllen.

Stand: 19.01.2023 08:30 Uhr

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