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Italien: 2G am Arbeitsplatz
Ab heute müssen in Italien alle, die älter als 50 sind, ihren Impfstatus am Arbeitsplatz nachweisen. Die Ü-50-Imfppfllicht gilt für alle Berufsgruppen. Wer gegen die Vorschrift verstößt, riskiert Strafen von 600-1500 Euro.
Flankiert wird die Impfpflicht-Kontrolle für Ü-50-Jährige mit Lockerungen des Infektionsschutzes. So ist die allgemeine Maskenpflicht im Freien seit dem 11.02. weggefallen.
Italien ist relativ gut durch diesen Corona-Winter gekommen. Mehr als 88 Prozent der Italiener und Irtalienerinnen haben den Impfzyklus abgeschlossen, 83 Prozent derjenigen, die die Booster-Impfung erhalten können, sind geboostert.
Stand: 15.02.2022 08:00 Uhr
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