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Sondervermögen für die Bundeswehr
Ohne die Union geht es nicht
Um das Gesetz Sondervermögen für die Bundeswehr zu beschließen, ist eine Grundgesetzänderung nötig, damit die Ausgabe mit der Schuldenbremse vereinbar ist. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die wiederum ist nur mit vielen Stimmen der Unionsfraktion möglich.
Stand: 27.04.2022 06:51 Uhr
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