Fr., 05.08.22 | 05:30 Uhr
Das Erste
Staatsanwalt Hebbecker ermittelt gegen Cyberkriminalität
Staatsanwalt Christoph Hebbecker leitet die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen in Köln. "Die Dunkelziffer ist extrem groß. Es gibt ganz, ganz vieles, was uns wir als Strafverfolger nicht sehen, was uns nicht angezeigt wird.“ Doch die Zahl der Ermittlungsverfahren sei angestiegen und die Inhalte würden teils immer drastischer.
Zum konkreten Vorgehen sagte der Staatsanwalt: "Grundsätzlich läuft ein Ermittlungsverfahren im Bereich der digitalen Hasskriminalität immer gleich ab. Es gibt zwei Stufen. In der ersten Stufe schauen wir uns dieses Posting an und müssen dann eben genau diese Frage entscheiden: Ist es eine Straftat, die hier begangen wurde, oder ist es noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ist es möglicherweise drastisch, ist es moralisch verwerflich, gefällt mir das nicht, aber erfüllt es eben möglicherweise noch keinen Straftatbestand. Denn wir müssen eben auch die Meinungsfreiheit in möglichst weitem umfang gewährleisten.“
Sollte ein juristischer Straftatbestand erfüllt sein, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dann gilt es, die digitale Identität eines Urhebers auf Klarpersonalien aufzulösen. "Wer ist derjenige, der hinter diesem Nickname steht?“ Es sei tatsächlich oft schwierig, die Leute aus der Anonymität des Internets herauszuholen.
Stand: 05.08.2022 11:30 Uhr
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