SENDETERMIN Di., 14.02.23 | 05:30 Uhr

Verdi droht mit Streiks "auch an Flughäfen"

PlayFrank Werneke, Nundesvorsitzender Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Verdi droht mit Streiks "auch an Flughäfen" | Video verfügbar bis 14.02.2025 | Bild: WDR

Im Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat der Verdi-Bundesvorsitzende Frank Werneke von den Arbeitgebern ein "faires Angebot" gefordert. Verdi sei "in der Lage, zu mobilisieren". Das gelte auch an den Flughäfen.

Verdi und der Deutsche Beamtenbund fordern für 2,4 Millionen Angestellte von Bund und Kommunen wegen der hohen Inflation für eine Laufzeit von zwölf Monaten ein Lohnplus von 10,5 Prozent, mindestens jedoch monatlich 500 Euro mehr. Die Arbeitgeberseite lehnt dies ab. 

Werneke verteidigte die Einkommensforderung der Gewerkschaften. Angesichts der Entwicklung der Einkommen im Öffentlichen Dienst in der jüngeren Vergangenheit sowie der aktuell hohen Inflationsentwicklung handle es sich um eine „angemessene Forderung“, sagte er. Viele Beschäftigte im Öffentlichen Dienst verdienten nicht viel. Zudem entwickle sich die Einnahmesituation der Kommunen nach dem Ende der Coronakrise gut.

Stand: 14.02.2023 17:47 Uhr

1 Bewertungen
Kommentare
Bewerten

Kommentare

Kommentar hinzufügen

Bitte beachten: Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern werden innerhalb von 24 Stunden durch die Redaktion freigeschaltet. Es dürfen keine externen Links, Adressen oder Telefonnummern veröffentlicht werden. Bitte vermeiden Sie aus Datenschutzgründen, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Fragen zu den Inhalten der Sendung, zur Mediathek oder Wiederholungsterminen richten Sie bitte direkt über das Kontaktformular an die ARD-Zuschauerredaktion: https://hilfe.ard.de/kontakt/. Vielen Dank!

*
*

* Pflichtfeld (bitte geben Sie aus Datenschutzgründen hier nicht Ihre Mailadresse oder Ähnliches ein)

Kommentar abschicken

Ihr Kommentar konnte aus technischen Gründen leider nicht entgegengenommen werden

Kommentar erfolgreich abgegeben. Dieser wird so bald wie möglich geprüft und danach veröffentlicht. Es gelten die Nutzungsbedingungen von DasErste.de.