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Video: Haldenwang: Proteste gegen Corona-Maßnahmen sind "gutes Recht"

20.01.22 | 04:50 Min.

Der überwiegende Teil der Demonstrantinnen und Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen nehme sein "gutes Recht" war. Auch Verstöße, z. B. gegen die Maskenpflicht seien eine Aufgabe für Polizei und Ordnungskräfte, aber nicht für den Verfassungsschutz, sagte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang. "Aber wenn die roten Linien, die unsere Verfassung betreffen, überschritten werden, dann ist das eine Angelegenheit für uns." Wenn also nicht verfassungskonforme Ideologien, wie z. B Antisemitismus oder die "QAnon-Theorie" verbreitet würden, oder wenn gegen Staatsorgane aufgerufen werde, ihre Entscheidungsbefugnis grundsätzlich in Frage gestellt werde,(…), wenn daraus ein Widerstandsecht abgeleitet werde und offen zum Widerstand gegen die Staatsgewalt aufgerufen werde, dann sei das ein verfassungsschutzrelevanter Vorgang, so Haldenwang.

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