Di., 27.09.22 | 05:30 Uhr
Das Erste
Vorratsdatenspeicherung: FDP hält am Nein zur Speicherung von IP-Adressen fest
In der Debatte um Vorratsdatenspeicherung betonte der innenpolitischer Sprecher der FDP Konstantin Kuhle, der Staat müsse alles tun, um Kriminalität zu bekämpfen und sich selbst dabei an Recht und Gesetz halten. Insofern sei die Entscheidung des EuGh eine gute im Sinne der Privatsphäre.
Die Speicherung von IP-Adressen hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil erlaubt. Doch Bundesjustizminister Buschmann, FDP, will weiter am Verbot festhalten. Dazu sagte Kuhle: "Auch die sogenannte IP-Adresse ist ja ein sensibles Datum. Sie erlaubt Auskunft darüber, wer sich wann auf welcher Website umgesehen hat und damit ein sehr genaues Persönlichkeitsbild." Das sei mit dem Bild, das wir in Deutschland und Europa von Datenschutz und Privatsphäre hätten, nicht vereinbar. "Viele Menschen wollen nicht in einer Welt leben, in der der Staat und private Unternehmen, die die Daten ja speichern müssen, lückenlos sehen könne, wer sich wann auf welcher Website bewegt hat. Und zwar bei allen Bürgerinnen und Bürgern, nicht nur bei denen, die einer Straftat verdächtig sind", bekräftigte der FDP-Politiker.
Quick Freeze-Ansatz schnell umsetzen
Kuhle nannte das Quick Freese Verfahren, bei dem Daten erst nach einer behördlichen Anordnung „eingefroren“ und gespeichert werden, als Mittel der Wahl für Ermittlungsbehörden. Es müsse in jedem Einzelfall genau ermittelt werden, was passiert ist. „Und jeder Fall von Kindesmissbrauch ist einer zu viel.“ Doch die Politik müsse Gesetze für die gesamte Gesellschaft machen. "Und die gesamte Gesellschaft hat sich eben nicht einer Straftat wegen Kindesmissbrauchs verdächtig gemacht", argumentierte Kuhle.
Stand: 27.09.2022 11:11 Uhr
Kommentare