SENDETERMIN Di., 24.05.22 | 05:30 Uhr | Das Erste

Service: Versicherungsschutz bei Mietwagen

mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt

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Service: Versicherungsschutz bei Mietwagen:  | Video verfügbar bis 24.05.2023 | Bild: WDR

Geschäftlich oder privat, im In- oder Ausland – Mietwagen sind überall unterwegs. Bei der Anmietung eines Fahrzeuges sollten Sie ein paar Dinge beachten. Denn Schäden am Mietauto können zu Konflikten zwischen Kunden und Vermieter führen und Folgekosten verursachen.

Was muss ich bei der Buchung eines Mietwagens beachten?

Vor Abschluss des Mietvertrages sollten Sie Angebote der Anbieter vergleichen, da sich Preise und Leistungen deutlich unterscheiden können.

Ein Mietvertrag sollte immer schriftlich abgeschlossen werden und viele Details regeln. Dazu gehören u.a. Vertragsparteien, Fahrzeug, berechtigte Fahrer, Mietzeit, An- und Abgabeort, Versicherungsschutz und Haftung, Freikilometer, Tankfüllung oder Regelungen für Grenzübertritte.

Wer einen Mietwagen im Ausland bucht, schließt den Vertrag nach dem jeweiligen Landesrecht ab. Um bei Streitfällen mit der Mietwagenfirma nach deutschem Recht vorgehen zu können, ist es sinnvoll, den Vertrag bei einem Anbieter in Deutschland abzuschließen.

Was muss ich bei Versicherungen und im Schadensfall beachten?

Bei einem Unfall mit einem Mietwagen sollte immer die Polizei gerufen werden. Bei vielen Mietverträgen ist das verpflichtend. Ist der Mieter Schuld am Unfall, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mietwagens den Schaden bei Dritten. Den am Mietfahrzeug muss der Mieter übernehmen, es denn, er hat eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Bei dieser sehr empfehlenswerten Versicherung sollten Sie auf die Höhe der Selbstbeteiligung achten. Auch sie wird im Mietvertrag festgelegt.

Im Ausland sollten Deckungssummen der Haftpflichtversicherung mit denen in Deutschland vergleichbar sein und mehrere Millionen Euro betragen. Mit einer so genannten „Mallorca-Police“ für Europa oder der weltweit geltenden „Traveller-Police“ kann zusätzlich sinnvoller Deckungsschutz bei Kfz-Haftpflichtschäden abgeschlossen werden. So vermeiden Sie eine Unterversicherung im Schadensfall.

Worauf muss ich bei der Übergabe eines Mietwagens achten?

Bei Annahme und Abgabe des Mietwagens sollte immer ein schriftliches Übergabeprotokoll erstellt werden. Darin werden alle Schäden am und im Fahrzeug notiert. Wichtig: auch Reifen, Felgen, Scheiben und Lichter überprüfen.

Sie sollten als Mieter auch kontrollieren, ob der im Mietvertrag eingetragene Kilometerstand korrekt ist und ob Verbandskasten und Warndreieck vorhanden sind. Auch der Stand des Tankinhalts gehört bei Annahme und Abgabe ins Protokoll.

Welche Tankregelung bei Mietwagen ist sinnvoll?

Vor der Fahrt sollte geklärt werden, ob das Fahrzeug vollgetankt übergeben wird und es auch vollgetankt zurückgegeben werden soll. Hier drohen hohe Kosten, da sich Autovermieter manchmal einen vollen Tank teuer "abkaufen" lassen oder das Fahrzeug nach Rückgabe auf Kosten des Mieters zu höheren Preisen volltanken.

Weitere Informationen

• NDR, Verbraucher: Mietwagen: Wer muss bei Schäden zahlen? (25.05.20)
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Mietwagen-Wer-muss-bei-Schaeden-zahlen,mietwagen124.html

• Verbraucherzentrale Bundesverband, Auslandsurlaub mit dem Mietwagen: So vermeiden Sie Ärger und Fallen (15.07.19)
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/auslandsurlaub-mit-dem-mietwagen-so-vermeiden-sie-aerger-und-fallen-13796

• Verein Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: FAQ zur Mietwagen-Buchung
https://selbsthilfe.evz.de/auf-reisen/mietwagen/

• Stiftung Warentest: Mietwagen – So vermeiden Sie Ärger im Urlaub (17.03.20)
https://www.test.de/Mietwagen-So-vermeiden-Sie-Aerger-im-Urlaub-5320324-0/

• ADAC: Auto mieten im In- und Ausland (11.01.22)
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsmittel/auto-mieten/

Stand: 24.05.2022 08:11 Uhr

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