SENDETERMIN Mo., 11.04.22 | 05:30 Uhr | Das Erste

Service: Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen

mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt

PlayUkrainsche Flüchtlinge
Service: Aufnahme von ukrainischen Flüchtlinge | Video verfügbar bis 11.04.2023 | Bild: WDR

Millionen Menschen aus der Ukraine sind auf der Flucht und ihre Zahl wird voraussichtlich in den nächsten Tagen und Wochen weiter steigen. Vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche suchen Schutz in Nachbarländern der Ukraine und in der gesamten EU. Viele finden ihren Weg nach Deutschland und erhalten hier Hilfe und Unterstützung, auch von Privatleuten.

Einreise

Aufgrund der so genannten EU-Massenzustrom-Richtlinie ist es für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zunächst einmal unkompliziert, nach Deutschland einzureisen. Bis zum 23. Mai 2022 ist kein Visum erforderlich und Betroffene müssen nicht befürchten, sich unerlaubt in Deutschland aufzuhalten. Für die Flüchtlinge besteht lediglich aufgrund der weiterhin geltenden Corona-Einreiseverordnung eine Nachweispflicht über einen negativen Test, eine Genesung oder eine vollständige Impfung.

Aufenthaltsrecht und Status

Geflüchtete können sich zunächst ohne Visum 90 Tage frei in Deutschland aufhalten. Wer länger bleiben möchte, muss eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Diese wird für ein Jahr ausgestellt und kann bis zu drei Jahren verlängert werden. Damit genießen alle Ukraine-Flüchtlinge einen "vorübergehenden Schutz.

Finanzielle Unterstützung

Wer als Flüchtling eine Aufenthaltserlaubnis hat, hat Anspruch auf Sozialleistungen. Es besteht auch Anspruch auf medizinische Versorgung.

Wohnen

Wer nach Deutschland einreist und sich nicht registrieren lässt, kann seinen Aufenthaltsort in Deutschland frei wählen. Viele Geflüchtete werden von Privatleuten aufgenommen, die ein Zimmer oder eine Wohnung zur Verfügung stellen. Wer als Mieter Flüchtlinge aufnimmt, muss seinem Vermieter bei einem kurzweiligen Besuch nicht um Erlaubnis fragen.

Wohnen Flüchtlinge aber über einen längeren Zeitraum mit in der Wohnung (über sechs bis acht Wochen), muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden, um keine Kündigung des Mietvertrages zu riskieren. Für Schäden in der Wohnung, die durch den Aufenthalt entstehen, haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter.

Wenn Menschen aus der Ukraine eine Privatwohnung anmieten oder sich bei der Untermiete an Miete und Nebenkosten beteiligen, können Bedürftige bei der Kommune eine Unterstützung beantragen.

Im Schadensfall

Private Haftpflicht- und andere freiwillige Versicherungen sind über die Kommunen nicht abgedeckt. Einige Versicherer bieten eine Erweiterung des versicherten Personenkreises in der Privathaftpflicht- und der Hausratversicherung auch auf ukrainische Geflüchtete und deren Kinder, wenn diese von Versicherten in deren Zuhause aufgenommen werden. Im Schutz eingeschlossen sind dann oft auch die mitgebrachten Haustiere.

  • Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob er den Schutz erweitert, wenn Sie Geflüchtete aus der Ukraine zu Hause oder in Ihrer Ferienwohnung aufnehmen.
  • Für Schäden in der Wohnung haftet der Mieter.
  • Für erhöhte Kosten (Lebensmittel, Strom, Wasser, Heizung) kommt der Mieter vorerst selbst auf. Das lokale Sozial- oder Wohnungsamt KANN die Kosten übernehmen, MUSS aber nicht.
  • Die Caritas rät davon ab, Geflüchtete in seine Ein - oder Zwei-Zimmer-Wohnung mit aufzunehmen. Geflüchtete brauchen Rückzugsmöglichkeiten.

Im Krankheitsfall

Flüchtlinge aus der Ukraine sind nicht regulär krankenversichert, aber im Krankheitsfall steht ihnen aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes das allgemeine medizinische Versorgungsangebot zur Verfügung, wenn sie sich registrieren lassen. Dazu gehören stationäre und ambulante Leistungen. Zuständig sind die Kommunen, Landkreise oder kreisfreien Städte, die diese sogenannten Behandlungsscheine ausstellen.

Arbeitserlaubnis

Geflüchteten aus der Ukraine ist es möglich, in Deutschland zu arbeiten. Voraussetzung ist dafür eine Registrierung und der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis.

Schulpflicht

Kinder ab 6 Jahren unterliegen der Schulpflicht, das gilt auch für Kinder, die sich nur zeitweise in Deutschland aufhalten. Wann die Schulpflicht nach der Einreise beginnt, ist in den Bundesländern zeitlich unterschiedlich geregelt. Aufgrund der psychischen Belastungen und Ängste, die Kinder auf der Flucht durchlebt haben, sollten sie aber umgehend die Schule besuchen, um so Sozialkontakte schließen und Normalität erleben zu können.

Weitere Informationen

• Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html

• Informationen des Bundesinnenministeriums
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de

• Informationen des Verbraucherzentrale Bundesverband für Menschen aus der Ukraine
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/neu-in-deutschland-was-fluechtlinge-aus-der-ukraine-beachten-sollten-71305

• Informationen des Bundesbildungsministeriums
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/informationen-fuer-gefluechtete-ukraine.html

Stand: 11.04.2022 12:23 Uhr