Mi., 14.09.22 | 05:30 Uhr
Das Erste
Service: Finanzielle Hilfen in der Krise
mit Hermann-Josef Tenhagen, Finanztip
Angesichts der steigenden Preise hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen beschlossen. Insgesamt stehen damit 95 Milliarden Euro zur Verfügung, um die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Kosten in den Jahren 2022 und 2023 abzumildern. Hier eine Übersicht mit welchen finanziellen Hilfen Sie rechnen können und was Sie dafür tun müssen.
Erstes Entlastungspaket
Im Rahmen eines ersten Entlastungspakets beschloss die Bundesregierung im Februar mehrere steuerliche Entlastungen, die rückwirkend zum ersten Januar 2022 in Kraft getreten sind. So wurde der Arbeitnehmerpauschbetrag, die sogenannte Werbungskostenpauschale, die bereits während des Jahres monatlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird, auf 1.200 Euro angehoben. Damit bleibt vielen nach Abzug der Steuer mehr vom Bruttolohn.
Der Grundfreibetrag wurde auf 10.347 Euro erhöht. Für Ehepaare verdoppelt sich dieser Betrag. Liegen die Einkünfte darunter müssen keine Steuern gezahlt werden.
Auch wer größere Entfernungen zur Arbeit zurücklegen muss, erhält eine Entlastung: Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie sind auf 38 Cent pro Kilometer gestiegen.
Menschen mit geringem Einkommen erhalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Damit bekommen Empfänger von Wohngeld 270 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 Euro). Auszubildende sowie Studierende, die BAföG beziehen, erhalten 230 Euro Heizkostenzuschuss.
Zweites Entlastungspaket
Mit dem zweiten Entlastungspaket erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Wer Arbeitslosengeld 1 bezieht, erhält einmalig 100 Euro. Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten im September eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.
Wer zum 1. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis steht und Lohnsteuer zahlt oder als Minijobber pauschal versteuert wird, bekommt die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber ausbezahlt. Das Geld wird als Zuschuss zum Gehalt gezahlt und ist steuerpflichtig. Selbständige erhalten die Energiepreispauschale, indem das Finanzamt die Einkommensteuer-Vorauszahlung entsprechend herabsetzt.
Des Weiteren wird mit dem Kindergeld ein "Kinderbonus" von 100 Euro pro Kind ausgezahlt. Zusätzlich gibt es für von Armut betroffene Kinder einen "Sofortzuschlag" von 20 Euro monatlich.
Drittes Entlastungspaket
Mit dem dritten Entlastungspaket erhalten nun auch Rentnerinnen und Rentner zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt automatisch über die Deutsche Rentenversicherung.
Da auch Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler von den steigenden Energiekosten betroffen sind, sollen nun alle eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten, nicht nur die, die BAföG beziehen.
Menschen mit geringen Einkommen, die Wohngeld bekommen, erhalten als "Heizkostenzuschuss II" einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für 2 Personen plus 100 Euro für jede weitere Person. Nach der Auszahlung soll dieser Betrag dann dauerhaft in das Wohngeld eingebaut werden. Außerdem sollen die Voraussetzungen, überhaupt Wohngeld zu beziehen, deutlich gesenkt werden.
Finanzielle Entlastungen ab 2023
Zum 1. Januar 2023 soll das Wohngeld reformiert werden: Eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente soll künftig die steigenden Energiepreise stärker abfedern. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringen monatlichen Einkommen soll es zu einer Entlastung bei den Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) kommen.
Ab dem 1. Oktober 2022 steigt die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von 1.300 Euro auf 1.600 Euro. Diese Höchstgrenze wird ab dem ersten Januar 2023 noch einmal auf monatlich 2.000 Euro angehoben. Damit kann mit einem sogenannten Midi-Job bei dem weniger Sozial-ersicherungsbeiträge fällig werden als bei einem normalen Job, mehr Geld verdient werden.
Am 1. Januar 2023 sollen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld durch das neue Bürgergeld abgelöst werden, das sich auf ca. 500 Euro pro Monat belaufen soll. Ebenfalls erhöht wird das monatliche Kindergeld: Um 18 Euro für das erste, zweite und dritte Kind. Allerdings nur für 2023 und 2024. Macht bei 3 Kindern ein Plus von 648 Euro im Jahr. Dann gibt es noch den Kinderzuschlag für Familien mit niedrigen Einkommen. Dieser wird von maximal 229 Euro auf maximal 250 Euro pro Monat und Kind erhöht. Das macht bei drei Kindern dann zusätzlich zum Kindergeld nochmal zusätzlich 756 Euro im Jahr.
Weitere Informationen
• Tagesschau, Drittes Entlastungspaket – Die Maßnahmen im Überblick
https://www.tagesschau.de/inland/entlastungspaket-massnahmen-101.html
• https://www.bundesfinanzministerium.de
• https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/drittes-entlastungspaket-2082584
Stand: 14.09.2022 15:21 Uhr